helle 2-Zimmer-Wohnung im 2.OG
353 €
- Wohnfläche 57 m²
- Zimmer 2
- Schlafzimmer 1
- Badezimmer 1
- Etage 2
- Wohnungstyp Etagenwohnung
- Verfügbar ab Oktober 2024
- Online-Besichtigung Nicht möglich
- Tauschangebot Kein Tausch
- Nebenkosten 90 €
- Heizkosten 90 €
- Warmmiete 533 €
- Kaution / Genoss.-Anteile 1.000 €
- Altbau
- Keller
Standort
Beschreibung
Helle 2-Zimmer-Wohnung im 2.OG eines schönen Altbauhauses. Die Wohnung ist mit Vinylbodenbelag ausgestattet und verfügt über ein modernes innenliegendes Bad mit Dusche. Es wurde in diesem Jahr eine neue energieeffiziente Gasetagenheizung eingebaut. Deshalb sind die Kosten für Warmwasser und Heizung direkt an den Versorger zu zahlen. Die hier angegebenen Kosten von ca. 90,00 € sind geschätzt. Zur Wohnung gehört eine Keller. Ein Stellplatz kann nicht angeboten werden.
Energieausweis: Verbrauchsorientiert: 81,40 kWh/(m²·a), Energieeffiziensklasse: C, Energieträger: Gas, Bj. Gebäude: 1900
Rechtliche Angaben
Firma: Görg Wittenberg GmbH
Vertretungsberechtigter: Geschäftsführerin: Diana Kucharski
Geschäftsführer: Frank Fromm
Strasse: Berliner Str. 2
PLZ/Ort: D-06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 0172/3614461
E-Mail: kucharski@goerg-wbg.de
Homepage: www.goerg-wbg.de
Handelsregister: Amtsgericht Stendal
Handelsregisternummer: HRB 10549
Berufsaufsichtsbehörde: Lutherstadt Wittenberg
Berufskammer: IHK Halle-Dessau
Hinweise Datenschutz: www.goerg-wbg.de
Link zu Impressum: https://goerg-wbg.de/Privatsphaere-und-Datenschutz:_:2.html
Verbraucherinformationen
Geschäftsbedingungen
Diese gelten durch Aufnahme von Verhandlungen und Rückfragen oder durch Besichtigung als anerkannt. Unsere Angebote sind freibleibend und ohne Gewähr. Sie sind nur für den direkten Empfänger bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Weitergabe ist nicht gestattet und verpflichtet widrigenfalls zu Schadensersatz. Eine Vermittlungsprovision wird von uns nur im Erfolgsfalle, also bei Vertragsabschluss, für das vermittelte bzw. nachgewiesene Objekt erhoben.
§ 1 Behandlung von Angeboten
1.
Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen Provision.
2.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei einem ohne Mitwirkung des Maklers zustande gekommenen Rechtsgeschäft über das Objekt, welches Gegenstand des Maklerauftrages war, dem Makler unaufgefordert den Namen des Vertragspartners mitzuteilen, auch wenn bei Abschluss des Rechtsgeschäftes der Maklerauftrag bereits erloschen war.
§ 2
Der Makler ist bemüht, alle in Verbindung mit dem getätigten Rechtsgeschäft anfallenden Fragen zu klären. Für die Richtigkeit der Angaben kann seitens des Maklers keine Gewähr übernommen werden.
§ 3
Der Makler darf auch für den anderen Teil tätig werden.
§ 4 Provisionen
1.
Die Vermittlungsprovision entsteht und wird fällig bei Abschluss des Vertrages. Der Gebührenanspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Er bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag infolge Anfechtung oder auf andere Weise hinfällig wird. Indirekter Nachweis oder Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Maklers genügen, um einen vollen Gebührenanspruch entstehen zu lassen.
2.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Verschuldens des Auftraggebers durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem Grunde als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
3.
Sämtliche Provisionen sind fällig bei Beurkundung eines Kaufvertrages bzw. Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages.
4.
Die vom Makler in Rechnung zu stellende Provision richtet sich nach den ortsüblichen Gebührensätzen, wie sie von allen im Bund Deutscher Immobilienmakler und/oder im Ring Deutscher Makler organisierten Fachmaklern anerkannt wurden.
§ 5 Ersatzgeschäft
1.
Kommt anstelle des eingeleiteten Geschäftes ein faktisch auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführendes Ersatzgeschäft zustande, so ist auch dafür die ortsübliche Provision zu zahlen.
2.
Wird nach Abschluss des vorgesehenen Rechtsgeschäftes ein anderes Rechtsgeschäft vereinbart, das indirekt oder direkt noch auf die Vermittlung oder den Nachweis des Maklers zurückzuführen ist, so gelten dafür ebenfalls die Geschäftsbedingungen mit Gebührensätzen. Soweit keine Gebühren fest vereinbart sind, gelten die ortsüblichen Gebühren.
§ 6
Die Aufnahme von Verhandlungen mit der GÖRG Wittenberg GmbH, Beratungen, Informationsgesprächen, Rückfragen oder die Besichtigung des nachgewiesenen Objektes gelten als Anerkennung vorstehender Bedingungen. - Für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann ist, wird die Lutherstadt Wittenberg als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
GÖRG Wittenberg GmbH – Berliner Str. 2 / 06886 Lutherstadt Wittenberg