Honda JAZZ 1.4 AUTOMATIK 5-türig nur 92.700km
4.998 €
- Marke Honda
- Modell Jazz
- Kilometerstand 92.700 km
- Fahrzeugzustand Unbeschädigtes Fahrzeug
- Erstzulassung November 2005
- Kraftstoffart Benzin
- Leistung 83 PS
- Getriebe Automatik
- Fahrzeugtyp Kleinwagen
- Anzahl Türen 4/5
- Umweltplakette 4 (Grün)
- Schadstoffklasse Euro4
- Außenfarbe Blau
- Material Innenausstattung Stoff
- Leichtmetallfelgen
- Klimaanlage
- Radio/Tuner
- Antiblockiersystem (ABS)
- Scheckheftgepflegt
Beschreibung
im Auftrag bieten wir einen ordentlichen, wenig gefahrenen 5-türigen PREMIUM-Kompaktwagen HONDA JAZZ 1, 4 AUTOMATIk mit nur 92.700km und sinnvoller Ausstattung
Kleinwagen
Gebrauchtfahrzeug
Hubraum: 1339 cm³
Anzahl der Türen: 4/5 Türen
Anzahl Sitzplätze: 5
Schadstoffklasse: Euro4
Umweltplakette: 4 (Grün)
Anzahl der Fahrzeughalter: --
HU: --
Farbe: Blau Metallic
Farbe (Hersteller): --
Innenausstattung: Stoff
Farbe der Innenausstattung: Grau
Airbags: Front- und Seiten-Airbags
Anhängerkupplung: --
Radio: Tuner/Radio
Ausstattung
ABS, Bordcomputer, CD-Spieler, ESP, Elektr. Fensterheber, Elektr. Seitenspiegel, Elektr. Wegfahrsperre, Leichtmetallfelgen, Multifunktionslenkrad, Nebelscheinwerfer, Scheckheftgepflegt, Servolenkung, Traktionskontrolle, Zentralverriegelung
Inserat bereitgestellt von
Rechtliche Angaben
AUTOPROFIS Anhalt GmbH
Zunftstr. 7
DE-06847 Dessau-Roßlau
Telefon: +4934057107920
Fax: +4934057107922
eMail: AUTOPROFISAnhalt@mobile.de
Handelsregister: Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Handelsregisternr.: HRB 6996
Umsatzsteuer-Identifikationsnr. nach § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE257959165
Vertretungsberechtigt: Kathleen Lindemann
Gerichtsstand Dessau-Roßlau
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Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise unterliegen der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, ohne Skonto, ab Standort. Etwaige Überführungskosten sowie alle sonstigen Auslagen und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Die Zahlungen sind in bar an den Sitz des Verkäufers zu leisten. Dieser ist nicht verpflichtet, Wechsel, Schecks oder Coupons in Zahlung zu nehmen. Nimmt er sie dennoch an, so geschieht dies nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Einganges, sowie unter Berechnung der Inkasso- und der Diskontspesen.
Eigentumsvorbehalt
Werden Zahlungserleichterungen eingeräumt, so bleibt bis zu der vollen Bezahlung des Kaufpreises in bar oder der Einlösung der in Zahlung gegebenen Wechsel oder Schecks und bis zur Tilgung der sonstigen Forderungen aus dem Kauf, mögen sie Zinsen, Diskont- oder andere Spesen, Gebühren für die Zulassung, Lieferung von Betriebsstoff oder was sonst immer betreffen, das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt an dem verkauften Kraftfahrzeug bleibt bestehen für alle Forderungen gegen den Käufer, die der Verkäufer vor Zahlung der letzten Kaufpreisrate erwirbt, insbesondere für Forderungen aus Reparaturen, Ersatzteillieferungen usw. für das verkaufte Fahrzeug, und wird auch dadurch nicht berührt, dass die zu sichernden Forderungen trotzdem aus irgendeinem Grunde mit anderen Forderungen zusammen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden; eine Anerkennung des Restsaldos ist in diesem Falle wirkungslos, es sei denn, dass der Verkäufer ausdrücklich auf die getrennte Behandlung der Forderungen verzichtet hat. Durch eine Pfändung des verkauften Fahrzeuges verzichtet der Verkäufer nicht auf das Eigentum an demselben. Bleibt der Käufer mit einer Rate eine Woche im Rückstand, so wird der gesamte Rest des Kaufpreises, auch soweit Wechsel auf ihn gegeben sind, vorzeitig fällig, wenn der Käufer im Handelsregister eingetragen ist; ist er dies nicht, so wird der Restbetrag fällig, wenn der Käufer mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder zum Teil im Rückstand geblieben ist und der gesamte Rückstand mindestens 1/70 des Kaufpreises erreicht. Der Verkäufer kann bis zur Begleichung seiner sämtlichen Ansprüche jederzeit die Herausgabe des Fahrzeuges verlangen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist; tut er es, so hat der Käufer dem Verkäufer oder seinem beauftragten das Fahrzeug herauszugeben. Der Käufer willigt ein, dass der Verkäufer und seine Beauftragten jederzeit die Räume, in denen das Fahrzeug steht oder sie es vermuten, betreten, um es heraus zu verlangen. Der Käufer hat das Fahrzeug gegen jeden versicherbaren Schaden zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Verkäufer bis zur Begleichung der sämtlichen Ansprüche abzutreten. Der Verkäufer verpflichtet sich, nach völliger Bezahlung seiner sämtlichen Forderungen die Rechte aus den Versicherungsverträgen auf den Käufer zurück zu übertragen. Das Fahrzeug und seine Teile darf der Käufer, solange es Eigentum des Verkäufers ist, weder verkaufen noch verpfänden oder sonst mit einem Recht belasten, es auch nicht ohne schriftliche Genehmigung aus Deutschland entfernen. Wird das Fahrzeug von anderer Seite gepfändet, so hat der Käufer die Pfändung unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. Die Kosten eines Interventionsprozesses hat der Käufer vorzuschießen, und wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können, zu tragen.
Lieferung und Lieferzeit
Die angegebene Lieferzeit beginnt erst mit dem Empfang der Anzahlung zu laufen. Überschreitet der Verkäufer die Lieferzeit, so hat der Käufer, wenn die verabredete Lieferzeit um mehr als einen Monat überschritten ist, das Recht, dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung mit der Androhung zu Setzen, dass er nach Ablauf der Frist von dem Vertrag zurücktrete. Weitergehende Ansprüche wegen Versäumung der Lieferzeit, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Transportsperre oder –Behinderung, Mobilmachung, Krieg, Unruhen und sonstige Ereignisse, die die Lieferung verhindern, schließen einen Verzug des Verkäufers aus. Der Verkäufer ist in Solchen Fällen berechtigt, unter Rückgabe einer etwa geleisteten Anzahlung von dem Vertrag zurückzutreten. Irgendwelche Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer nicht zu, ebenso wenig hat er einen Anspruch auf Verzinsung der Anzahlung.
Inhalt und Umfang der Lieferung
Mündliche Angaben des Verkäufers über Gewicht, Dimensionen, Zahl der Pferdestärken, über das Baujahr, über den Typ, über den Betriebsstoffverbrauch usw., auch über die Dauer und das Maß der Benutzung ist unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten.
Abnahme und Versand
Die Abnahme des Fahrzeugs hat binnen drei Tagen nach Eingang der Anzeige von der Bereitstellung zu erfolgen, widrigenfalls der Verkäufer ohne Setzung einer Nachfrist Zahlung verlangen oder von dem Kauf zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann. Im letzteren Fall ist der Verkäufer berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit , einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Kaufpreises als Entschädigung zu fordern. Mit seinem Schadenersatzanspruch kann der Verkäufer gegen eine vom Käufer geleistete Zahlung aufrechnen
Gewährleistung
Das Fahrzeug wurde verkauft unter Herabsetzung der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren auf ein Jahr, da es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt.
Übertragung der Rechte aus dieser Vereinbarung
Eine Übertragung von Rechten aus dem Kaufvertrag ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verkäufers zulässig.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem gesamten Geschäftsverkehr beider Teile ist der Sitz des Verkäufers. Für alle Streitigkeiten aus diesen Verpflichtungen sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk der Verkäufer seinen Sitz hat. Diese Vereinbarung gilt auch für hingegebene Schecks und Wechsel.
Vermittlungsgeschäft
Bei Kaufverträgen von Privat an Privat sowie bei Vermittlungsgeschäften, in denen der gewerbliche Verkäufer nur als Vermittler zwischen privaten Käufer und privaten Verkäufer auftritt, gilt grundsätzlich der Ausschluss der Gewährleistung als vereinbart, anderenfalls bedarf dieses der Schriftform.
Zustand des Fahrzeug
Das Fahrzeug wird verkauft, wie besichtigt und schriftlich vereinbart! Alter, Gebrauchsspuren und Zustand des Fahrzeuges gelten als im Kaufpreis berücksichtigt und vereinbart! Zustand des Fahrzeug laut Dekra-Siegel Bericht bzw. GTÜ-Zustandsbericht!
Schriftform
Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.