Hüpfburg mieten / Hochzeit / Geburtstag / Eventkodul

55 €

37085 Niedersachsen - Göttingen
20.06.2024

Beschreibung

Steht bei Ihnen eine Geburtstagsfeier, eine Hochzeitsfeier, ein Sommerfest oder eine Gartenparty an?
Dann darf eine Hüpfburg für die kleinen Gäste nicht fehlen!
Die Kinder können in wenigen Minuten mit Freude direkt losspringen.

Ein schneller Aufbau bedeutet mehr Zeit zum Spielen: Das im Mietpaket enthaltene elektrische Gebläse sorgt für einen konstanten Luftstrom, sodass die Hüpfburg durchgehend im Betrieb bleiben kann. Der Aufbau gestaltet sich schnell und einfach.
Für das Gebläse wird normaler Hausstrom benötigt.

DATEN:

TÜV geprüft

Größe des aufblasbaren Kissens (L x B x H): 500cm x 400cm x 265cm
Sprungfläche: 400cm x 330cm
Transportgewicht: 37 kg

Benutzergewicht: 180 kg

!(max. 3-4Kinder auf einmal)!

Die Hüpfburg befindet sich bei Abholung in einer großen Tasche, welche problemlos in (fast) jeden Kofferraum oder auf die Rücksitzbank passt.

Bitte bachten Sie unbedingt die Sicherheitshinweise und Nutzungsbedingungen im Umgang mit der Hüpfburg, welche Sie von uns in einem Mietvertrag ausgehändigt bekommen. Die Hüpfburgen werden ausdrücklich nur für private Feiern vermietet. Kein Verleih für Stadtfeste, Firmenfeiern oder größere Veranstaltungen.

Zur Sicherheit erlauben wir uns eine Kaution von 100€ zu erheben.

KOSTENÜBERSICHT:
Mietpreis pro Tag: 55€
Mietpreis für ein Wochenende: 90€
Kaution: 100€

BEMERKUNG:
Die Hüpfburg wird nach jedem Gebrauch sorgfältig mit Ihnen geprüft.

Bei starker Verschmutzung oder nasser Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter eine Reinigungsgebühr von 20€ zu zahlen. Beschädigungen werden individuell bewertet.
Dies wird bei der Rückgabe ggf. von
der Kaution abgezogen.
Der Mieter darf von der entliehenen Sache keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Hüpfburg Dritten zu überlassen.

Bitte stornieren Sie rechtzeitig, wenn doch etwas dazwischenkommen sollte. Wenn eine Buchung vorgenommen und die Burg nicht am vereinbarten Miettag abgeholt wird, erlaube ich mir durch den Mietausfall eine Entschädigung von 50% der Miete zu verlangen.

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