Hüpfburg Wedding Hochzeit Hüpfburg Schloss Mieten
Beschreibung
Wir Vermieten den Hingucker auf jedem Event!
Ihr möchtet für die kleinen Gäste ebenfalls etwas auf eurere Feier bieten?
Es soll jedoch optisch zum Konzept passen?
Dann Augepasst!!
Die Wedding Hüpfburg bietet Spiel Spaß für jede Altersgruppe ob Für die Kinder oder Erwachsene.
Ebenso bietet sich die Hüpfburg auch für Bilder und Fotoshooting für das das Brautpaar an.
Duch diese Besondere Deko ist die Hüpfburg ein echter Hingucker.
Zöger nicht lang und Runde deine Feier mit solch einer Hüpfburg ab.
Frag gerne nach und wir geben dir alle Informationen bezüglich
- Mietdauer
-Aufbau und Abbau
-Transport und Abholung
Lieferumfang:
- Hüpfburg
-Gebläse
-Bodenverankerungen und Spannseile
-Dekoration ( Optional)
Ebenfalls bei uns erhältlich
-Popcornmaschine
-CandyBar
-Zuckerwatte Maschine
- 360Grad Video Booth Kamera
-FotoBox
-Musikanlagen
-UVM.
Rechtliche Angaben
Inhaber:
Hicham Aboudair
Birkenweg 7
60306 Frankfurt am Main
Z&M Events
E-Mail: info@zm-events.de
UST: DE3403957
Einzelunternehmen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle Mietverträge, die zwischen ET-Veranstaltungsunternehmen (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter bezüglich der Vermietung von Event-Equipment abgeschlossen werden.1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters sind nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, der Vermieter hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.
2. Vertragsgegenstand
2.1 ET-Veranstaltungsunternehmen vermietet dem Mieter Event-Equipment wie Pavillons, Partyzelte, Stromgeneratoren, Lichttechnik, Elektroheizstrahler, Gas-Heizpilze, Festzeltgarnituren und weiteres Zubehör gemäß dem jeweiligen Mietvertrag.2.2 Das Equipment bleibt während der gesamten Mietdauer im Eigentum des Vermieters.
3. Mietdauer und Rückgabe
3.1 Die Mietdauer beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 24 Stunden pro Miettag.3.2 Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter und endet mit deren Rückgabe an den Vermieter.3.3 Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Equipment in einem sauberen und ordentlichen Zustand zurückzugeben. Bei unzureichender Reinigung wird eine Pauschale von 100 Euro fällig.3.4 Bei verspäteter Rückgabe des Equipments behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche Mietgebühren zu erheben.
4. Mietpreise und Kaution
4.1 Die Mietpreise basieren auf der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste oder einem individuellen Angebot.4.2 ET-V hat das Recht, eine Kaution zu verlangen, die bei vertragsgemäßer Rückgabe des Equipments zurückerstattet wird.4.3 Zusätzliche Kosten können für Transport, Aufbau und Abbau des Event-Equipments anfallen, sofern dies im Mietvertrag nicht anders geregelt ist.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Mietzahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, nach Erhalt fällig.
5.2 Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben.
6. Nutzung des Equipments
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Equipment sachgemäß und gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.6.2 Das Equipment darf nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Gas-Heizpilze beispielsweise dürfen nur im Freien genutzt werden.6.3 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit entstehen.
7. Haftung und Versicherung
7.1 Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl des gemieteten Equipments während der Mietdauer.7.2 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Handhabung durch den Mieter oder Dritte entstehen.7.3 Es wird empfohlen, eine Versicherung für das gemietete Equipment abzuschließen.
8. Stornierung
8.1 Siehe Mietvertrag
9. Mängelanzeige
9.1 Der Mieter hat das Equipment bei der Übergabe auf Mängel zu überprüfen und diese umgehend dem Vermieter zu melden.9.2 Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war bei der Übergabe nicht erkennbar.
10. Datenschutz
10.1 Der Vermieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragsabwicklung erforderlich.11. Höhere Gewalt
11.1 Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks oder behördliche Maßnahmen, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, entbinden beide Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen.12. Gerichtsstand und anwendbares Recht.
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle Mietverträge, die zwischen ET-Veranstaltungsunternehmen (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter bezüglich der Vermietung von Event-Equipment abgeschlossen werden.1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters sind nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, der Vermieter hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.
2. Vertragsgegenstand
2.1 ET-Veranstaltungsunternehmen vermietet dem Mieter Event-Equipment wie Pavillons, Partyzelte, Stromgeneratoren, Lichttechnik, Elektroheizstrahler, Gas-Heizpilze, Festzeltgarnituren und weiteres Zubehör gemäß dem jeweiligen Mietvertrag.2.2 Das Equipment bleibt während der gesamten Mietdauer im Eigentum des Vermieters.
3. Mietdauer und Rückgabe
3.1 Die Mietdauer beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 24 Stunden pro Miettag.3.2 Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter und endet mit deren Rückgabe an den Vermieter.3.3 Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Equipment in einem sauberen und ordentlichen Zustand zurückzugeben. Bei unzureichender Reinigung wird eine Pauschale von 100 Euro fällig.3.4 Bei verspäteter Rückgabe des Equipments behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche Mietgebühren zu erheben.
4. Mietpreise und Kaution
4.1 Die Mietpreise basieren auf der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste oder einem individuellen Angebot.4.2 ET-V hat das Recht, eine Kaution zu verlangen, die bei vertragsgemäßer Rückgabe des Equipments zurückerstattet wird.4.3 Zusätzliche Kosten können für Transport, Aufbau und Abbau des Event-Equipments anfallen, sofern dies im Mietvertrag nicht anders geregelt ist.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Mietzahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, nach Erhalt fällig.
5.2 Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben.
6. Nutzung des Equipments
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Equipment sachgemäß und gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.6.2 Das Equipment darf nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Gas-Heizpilze beispielsweise dürfen nur im Freien genutzt werden.6.3 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit entstehen.
7. Haftung und Versicherung
7.1 Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl des gemieteten Equipments während der Mietdauer.7.2 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Handhabung durch den Mieter oder Dritte entstehen.7.3 Es wird empfohlen, eine Versicherung für das gemietete Equipment abzuschließen.
8. Stornierung
8.1 Siehe Mietvertrag
9. Mängelanzeige
9.1 Der Mieter hat das Equipment bei der Übergabe auf Mängel zu überprüfen und diese umgehend dem Vermieter zu melden.9.2 Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war bei der Übergabe nicht erkennbar.
10. Datenschutz
10.1 Der Vermieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragsabwicklung erforderlich.11. Höhere Gewalt
11.1 Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks oder behördliche Maßnahmen, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, entbinden beide Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen.12. Gerichtsstand und anwendbares Recht.