Indian Chief Bobber Dark Horse Black Smoke 4-Zoll-Touchscreen
21.790 €
- Art Motorräder
- Marke Weitere Motorräder
- Hubraum 1.890 ccm
- Leistung 90 PS
- Getriebe Manuell
Beschreibung
Indian Chief Bobber Dark Horse in Black Smoke *Wir sind offizieller Indian- Händler*
Serienmäsig kommt jede Chief Bobber Dark Horse mit schlüsselloser Zündung, USB-Ladeanschluss, Tempomat, ABS und Pirelli Night Dragon-Reifen.
Motor
Motortyp: Thunderstroke 116
Hubraum: 1890ccm
Bohrung X HUB: 103,2mm x 113mm
Verdichtungsverhältnis: 11.0:1
Regelkreis-Kraftstoffeinspritzung / 54mm Bohrung
Leistung: 88PS / 66kW
Spitzendrehmoment: 162 Nm bei 2900 U/min
Fahrgestell
Radaufhängung vorne: Teleskopgabel / 132mm
Radaufhängung hinten: Doppelte Stoßdämpfer mit einstellbarer Vorspannung / 75mm
Bremsen/Vorderrad: Einzelne / 300 mm Semi-Floating Bremsscheibe / 4-Kolben Bremssattel
Bremsen/ Hinterrad: Einzelne / 300 mm Floating Bremsscheibe / 2-Kolben Bremssattel
Vorderrad: Pirelli Night Dragon 130/90B16 67H, Speichenrad 16" x 3
Hinterrad: Pirelli Night Dragon 180/65 B16 81H, 16" x 5"
4-Zoll-Touchscreen mit RIDE COMMAND: Echtzeituhr; Umgebungslufttemperatur; Audio-Informationen; Karte/Navigation; Bluetooth-Status für Telefon und Headset; Fahrzeugstatus (Reifendruck, Spannung, Betriebsstunden, Ölwechsel); Fahrzeuginformationen (Geschwindigkeit, Kraftstoffverbrauch, Drehzahl, Ganganzeige); aktuelle Fahrdaten (Entfernung, Fahr-/Pausenzeit, Höhe, Höhenänderung); Tageskilometerzähler; Auswahl des Fahrmodus; Bildschirmhelligkeit; Anzeige von Fahrzeugfehlercodes
Abmessungen
Radstand: 1626mm
Sitzhöhe 662mm
Bodenfreiheit:125mm
LxBxH: 2286, 915, 1349mm
Schräglagenwinkel: 31°
Tankinhalt: 15L
Zulässiges Gesamtgewicht: 522kg
Gewicht: Leer 304kg, Voll, 315kg
2 Jahre Herstellergarantie
zzgl. Liefernebekosten in Höhe von 490€
*Alle Angabe ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Fahrzeug kann mit optionalem Zubehör gezeigt werden. Die Abbildungen können von in Deutschland verfügbaren Ausstattungsvarianten abweichen
Als Fach- und Vertragspartner führender Marken finden wir für Sie das passende Fahrzeug, welches Ihren Vorstellungen entspricht.
Kommen Sie gerne zu uns. Wir freuen uns über Ihren Besuch!
Auch Finanzierungen ohne Anzahlung sind bei uns möglich, sowie eine Inzahlungnahme Ihres alt-Fahrzeugs.
Unsere Meisterwerkstatt steht Ihnen für technische Fragen, Inspektionen, Reparaturen, etc. mit Rat und Tat zu Seite.
Zusätzlich bieten wir Sonderumbauten an.
Gerne erstellen wir Ihnen, Ihr persönliches Angebot.
Das Powersport Nord Team freut sich über Ihren Besuch!
Indian Motorcycle Hamburg
Hauptstr. 68
25482 Appen bei Hamburg
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch 04101-590 575
Unsere Öffnungszeiten sind: Mo-Fr 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr, Samstag: 10:00-14:00Uhr
Sie finden uns auch unter:
Internet: www.powersport-nord.de
Facebook: www.facebook.com/powersportnord
Instagram: www.instagram.com/powersport_nord_gmbh
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Powersport Nord GmbH
Hauptstr. 68
25482 Appen bei Hamburg
Schleswig-Holstein
Kontakt:
Telefon: +49 04101-590575
E-Mail: info@powersport-nord.de
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg
Registernummer: HRA 13509
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 315623781
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
GF: Jörg Heidenreich
Webdesign und Programmierung:
Homepage Hafen aus Hamburg
Quelle: Impressum-Generator, Fachanwalt für Internetrecht Sören Siebert
AGB
Firma: Powersport Nord GmbH
1. Geltungsbereich der AGB
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen unseren sämtlichen Geschäften zugrunde, gleichgültig, ob es um die Lieferung eines Fahrzeugs, um die Durchführung von Arbeiten an einem Fahrzeug (Reparaturen, Umbauten, Änderungen) oder den Verkauf von Fahrzeugteilen geht. Die Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge hängen zur Ansicht bei uns im Laden aus, und können auch auf Nachfrage als PDF verschickt werden bzw. in schriftlicher Form ausgehändigt werden.
Diese gelten auch im voraus für alle zukünftigen Geschäfte.
2. Angebote
Unsere – mündlichen oder schriftlichen – Angebote sind freibleibend, falls nicht etwas anderes vereinbart oder die Leistung erbracht ist.
3. Vertragsaufhebung
Wünscht ein Kunde nachträglich die Aufhebung des verbindlich erteilten Auftrags, ohne daß ihm ein entsprechender Rechtsanspruch nach dem Vertrag, den vorliegenden AGB oder dem Gesetz zusteht, entscheiden wir in freiem Ermessen, ob wir diesem Wunsch zustimmen. Wird die Zustimmung durch uns erteilt, sind wir auch ohne gesonderte ausdrückliche Absprache berechtigt, als Pauschale für die Nichtdurchführung des Vertrages einen Betrag in Höhe von 20% der Auftragssumme zu verlangen.
4. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist,
a) die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;
b) die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;
c) die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen sie uns (Powersport Nord GmbH), E-Mail: info@powersport-nord.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Ware. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Hinweis auf Nichtbestehen des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
Muster-Widerrufsformular >>
5. Beschaffenheit der Fahrzeuge, Veränderungen
Die von uns gelieferten Fahrzeuge sind überwiegend für die Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr nicht oder nur bedingt geeignet. Es sei denn dies sei Ausdrücklich und schriftlich im Vertrag vereinbart.
Ist die Verwendung als Wettbewerbsfahrzeug vorgesehen, führen die dafür notwendigen Veränderungen zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche, darüber hinaus auch zur erheblichen Herabsetzung der Haltbarkeitsdauer diverser Fahrzeugteile. Dies kann auch zu Folgeschäden an anderen Fahrzeugteilen führen, für die wir nur nach Maßgabe der Ziff. 15 haften. Dies gilt auch für Fahrzeugveränderungen die nicht den Herstellervorgaben entsprechen, Veränderungen Technischer Art oder modifizierungen und nicht Einhaltung der Vorgegebenen Wartungsarbeiten durch den Hersteller führen ebenso zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistung deckt außerdem keine Schäden durch nicht vom Hersteller genehmigte Wartung oder durch die Verwendung nicht vom Hersteller zugelassene Teile.
Dies gilt entsprechend auch bei einem Auftrag zum Umbau bzw. zur Veränderung eines Kundenfahrzeugs, insbesondere, wenn auf Wunsch des Kunden Tuningteile Verwendung finden.
Beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge ist die durch die bisherige Nutzung bedingte geänderte Beschaffenheit – insbesondere Verschleiß – zu berücksichtigen.
6. Beschaffenheit / Eigenschaften von Fahrzeugteilen
Wir haben grundsätzlich keinen Einfluß auf die TÜV-Zulassung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) von Fahrzeugteilen. Deshalb sind TÜV-Zulassung sowie ABE auch nur dann von uns vertraglich geschuldet, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist. Der Einbau von Teilen, die nicht über TÜV-Zulassung oder ABE verfügen, kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen. Eine diesbezügliche Überprüfung ist nicht Bestandteil unserer vertraglichen Verpflichtungen beim Kauf oder Einbau von Fahrzeugteilen, sondern bedarf einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung. Einzelabnahmen nach die nach §21 StVzo erfolgt sind können durch die Zuständigen Behörden widerrufen werden. Auf diesen Widerruf haben wir keinen Einfluss und es kann auch kein Schadensersatzanspruch daraus abgeleitet werden.
7. Liefertermine
Vereinbarte oder zugesagte Liefertermine sind keine Fixtermine. Aus der Nichteinhaltung von Terminen kann der Kunde erst Rechte herleiten, wenn er zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Schadenersatzansprüche kommen nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen, der Ziff. 15 in Betracht.
8. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand innerhalb 14 Tagen ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahmen kann der Verkäufer von
seinen gesetzlichen Rechten gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist.
Bei Fahrzeugen, die ausschließlich zu Wettbewerbszwecken genutzt werden (u.a. alle Moto- Cross Motorräder) beträgt der Schadenersatz grundsätzlich mindesten 25% des im
Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher anzusetzen, wenn der
Verkäufer einen höheren Schaden nachweist.
3. Für Kunden durchgeführte Sonderbestellungen werden bei Nichtabnahme 50 % des Warenwertes in Rechnung gestellt.
9. Zahlung
Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs bzw. des Fahrzeugteils fällig und in bar zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Entsprechendes gilt für die Vergütung von Umbau-, Änderungs- und Reparaturarbeiten.
10. Eigentumsvorbehalt
Das von uns verkaufte Fahrzeug / Fahrzeugteil bleibt auf jeden Fall bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.
Veräußert der Kunde das Fahrzeug / Fahrzeugteil vor vollständiger Kaufpreiszahlung weiter, so tritt er schon jetzt seine Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Soweit wir dadurch eine Sicherung erhalten, die um mehr als 10% über unserem (Rest-) Anspruch liegt, werden wir auf Verlangen den Anspruch an den Dritten insoweit freigeben. Unabhängig davon gilt, daß unser Kunde vor vollständiger Kaufpreiszahlung nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Ermächtigung zur Weiterveräußerung berechtigt ist.
11. Umfang der Gewährleistung bei Verkauf an einen Verbraucher
Liefern wir an einen Verbraucher, übernehmen wir die volle Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Anspruch auf Schadenersatz steht dem Verbraucher jedoch nur zu, wenn zusätzlich die Voraussetzungen der Ziff. 15 vorliegen. Hinsichtlich der Verjährung wird auf Ziff. 14 verwiesen. Nachbesserungen haben in jedem Fall bei uns zu erfolgen, zwecks Nachbesserungen hat der Käufer den Kaufgegenstand auf eigene Kosten bei uns an zu liefern.
12. Gewährleistung bei Verkauf gebrauchter Sachen an Nichtverbraucher
Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs oder Fahrzeugteils durch einen Nichtverbraucher ist jegliche Gewährleistung unsererseits ausgeschlossen, es sei denn, wir haben eine Beschaffenheitsgarantie übernommen oder es liegt ein Fall von Arglist vor.
13. Gewährleistung in sonstigen Fällen
Beim Verkauf neuer Fahrzeuge oder Fahrzeugteile an Nichtverbraucher sowie bei der Durchführung von Arbeiten an Kundenfahrzeugen gilt für die Gewährleistung folgendes:
a) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe des Fahrzeugs bzw. Fahrzeugteils uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Für die Rechtzeitigkeit ist die Absendung entscheidend. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Frist ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungsansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
b) Im Verhältnis zu unseren kaufmännischen Kunden gilt §377 HGB.
c) Soweit wir aufgrund von Mängeln zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat unser Kunden nach seiner Wahl Anspruch auf Minderung des Kaufpreises bzw. der Vergütung oder auf Rücktritt vom Vertrag.
Nachbesserungen haben in jedem Fall bei uns zu erfolgen, zwecks Nachbesserungen hat der Käufer den Kaufgegenstand auf eigene Kosten bei uns an zu liefern.
d) Schadenersatzansprüche kommen nur in Frage, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen der Ziff.15 vorliegen.
14. Verjährung der Gewährleistungsansprüche
Alle Gewährleistunsansprüche verjähren in einem Jahr. Abweichend hiervon tritt die Verjährung beim Kauf eines neuen Fahrzeugs oder Fahrzeugteils durch einen Verbraucher erst nach zwei Jahren ein. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach dem gesetzlichen Vorschriften. Die vorstehenden Fristen gelten auch, wenn Gewährleistung unter den zusätzlichen Voraussetzungen der Ziff. 15 in Form von Schadensersatz beansprucht wird.
15. Schadenersatz
a) Wir übernehmen Schadenersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
-bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie
-bei Arglist.
aa) Bei Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsschäden; hier übernehmen wir wiederum die uneingeschränkte Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) Bei anderen Pflichtverletzungen leisten wir ebenfalls uneingeschränkten Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Handelt es sich dagegen um einfache Fahrlässigkeit, ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen sind folgende Fälle:
bb) Darüber hinaus bei Verletzung von Pflichten, die für den Vertrag wesentlich sind, oder wenn aus sonstigen Gründen die Haftung geboten ist, um eine unangemessene Benachteiligung des Kunden zu vermeiden; dann sind wir aber nur zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die für uns vorhersehbar waren.
c) Darüber hinaus bleiben Ersatzansprüche aus verschuldensunabhängiger Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
d) Liegt keiner der vorstehend unter a) bis c) genannten Fälle vor, ist jeglicher Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden ist Pinneberg.