iPad 9. Gen. Apple iPad
350 €
Versand möglich- Art iPad
- Zustand Gut
Beschreibung
iPad (9. Generation
Kapazität:64GB
Batterie ab 95%
Seht gut Zustand
Original Zustand
Pencil kostet extra 90€
Abmessungen und Gewicht2
Wi‑Fi Modelle
Höhe: 250,6 mm
Breite: 174,1 mm
Tiefe: 7,5 mm
Gewicht: 487 g
Wi‑Fi + Cellular Modelle
Höhe: 250,6 mm
Breite: 174,1 mm
Tiefe: 7,5 mm
Gewicht: 498 g
Display
Retina Display
10,2" Multi-Touch Display (25,91 cm Diagonale) mit LED Hintergrund-Beleuchtung und IPS Technologie
2160 x 1620 Auflösung bei 264 ppi
True Tone Display
500 Nits Helligkeit
Fettabweisende Beschichtung
Unterstützt den Apple Pencil (1. Generation)
Chip
A13 Bionic Chip
Neural Engine
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SmartphoneKlinik,
Inhaber Aymen Hammami, Frankfurter Allee 235, 10365 Berlin
§ 1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
(1) Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und der SmartphoneKlinik(nachfolgend Auftragnehmer). Der Kunde erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.
(2) Verbraucher i. S. d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, nicht Vertragsbestandteil und auch nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch bei Kenntnis der fremden AGB.
§ 2. Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers haben maximal zwei Wochen Gültigkeit. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
(2) Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend. Technische Abweichungen/Änderungen von Beschreibungen und Angaben in Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte, soweit dies zumutbar ist. Angaben über unsere Produkte/Leistungen sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
Hat der Kunde in der Serviceanzeige die Freigabe der Reparatur bis zu einem bestimmten Betrag erklärt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Reparatur auszuführen, ohne den Kostenvoranschlag dem Kunden zu übersenden, wenn sich bei der Erstellung des Kostenvoranschlags ergibt, dass der vom Kunden in der Serviceanzeige genannte Rahmen nicht überschritten wird. Bei darüber hinausgehenden Reparaturkosten oder sofern nicht bereits ein Reparaturauftrag erteilt wird, wird ein Kostenvoranschlag erstellt und übersendet.
§ 3. Leistungsumfang
(1) Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer- oder Montagezeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Rechtzeitige Leistung des Auftragsnehmers setzt voraus, dass alle Fragen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa die Übergabe des zu reparierenden Geräts erfüllt hat.
(2) Lieferzeit durch den Auftragnehmer ist eingehalten, wenn das Gerät bis zum Ablauf der vereinbarten Zeit vom Auftragnehmer versandt wurde oder die Versandbereitschaft angezeigt wurde. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.
(3) Kann der Auftragnehmer nicht pünktlich leisten, wird der Kunden umgehend informiert.
(4) Hat der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können der Auftragnehmer auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch der Aufragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(5) Hat der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.
§ 4. Kostenvoranschlag
(1) Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist entsprechend der, zum Zeitpunkt des Eingangs der Serviceanzeige beim Auftraggeber gültige Preisliste zu vergüten.
(2) Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. Eine Abweichung von bis zu 15 Prozent ist als zulässig zu betrachten. Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 15 Prozent ausführbar ist, so wird der Auftragnehmer den Kunden davon, vor Ausführung der Arbeiten unterrichten und ggf. einen neuen Kostenvoranschlag anfertigen.
(3) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlags bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sein können.
(4) Für Reparatur-Aufträge für die Kostenvoranschläge erstellt werden müssen oder sollen wird bei nicht auszuführender Reparatur eine Kostenvoranschlagspauschale fällig. Sollte der Kunde den Rückversand seines unreparierten Gerätes wünschen, fallen außerdem Versandkosten an. Diese wird der Auftragnehmer dem Kunden in Rechnung stellen.
(5) Für vom Kunden freigegebene Reparatur-Aufträge behält sich der Auftragnehmer die Änderung der zuvor veranschlagten Arbeiten vor, wenn dem Kunden hierdurch ein gleichwertiger oder höherer Ersatz gewährt wird. Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, den Kunden hierüber zu informieren. Der Auftragnehmer ist in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet, vorher aufgespielte Software bei Ihrer Entscheidung der Arbeiten mit zu berücksichtigen.
§ 5. Datensicherung
(1) Die Sicherung der in einem Gerät gespeicherten Daten und Programme obliegt allein dem Kunden vor Übergabe des Gerätes an den Auftragnehmer.
(2) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass bei einer Reparatur oder Serviceleistung Daten (z.B. Telefonnummer, Adressdaten, Logos, Programme, Einstellungen, usw.) verloren gehen können.
(3) Eine Datensicherung wird durch den Auftragnehmer nur auf ausdrücklichen Auftrag und ohne Gewährleistung oder Garantien durchgeführt. Die hierfür anfallenden Kosten richten sich nach der, zum Zeitpunkt des Auftrages gültige Preisliste.
(4) Wünscht der Kunde die Datensicherung durch den Auftragnehmer, hat er dies auf der Serviceanzeige zu vermerken. Auf das Sichern von Daten kann keine Garantie gegeben werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet den Kunden über Erfolg bzw. Misserfolg der Datensicherung zu unterrichten.