Iveco Daily 35 S16 Luftfederung Klimaauto 26cbm Koffer
13.495 €
Beschreibung
Sonderausstattung:
Ablagefach auf Armaturentafel mit USB-Anschluss, Audiosystem: Radio mit CD-Player MP3-fähig, USB und Freisprecheinrichtung Bluetooth, Außenspiegel lang, für Fahrzeugbreite 2350 mm, Federung Hinterachse: Parabel (verstärkt, Stufe 2), Klimaautomatik, Reserverad in Fahrbereifung, Reserveradhalter zwischen Bodenlängsträger
Weitere Ausstattung:
Airbag Fahrerseite, Anhängersteckdose Vorbereitung, Antriebs-Schlupfregelung (ASR), Ausführung: S-Reihe, Außenspiegel elektr. verstell- und heizbar, Bremsassistent, Elektr. Bremskraftverteilung, Federung Vorderachse: Querblattfeder, Frontscheibe und Seitenscheiben getönt, Generator 150 A, Geschwindigkeits-Begrenzeranlage 160 km/h, Karosserie/Aufbau: Pritsche, Kombiinstrument mit Pixel-Matrix-Display, Kraftstofftank: 70 Ltr., Leuchtweitenregelung, Motor 2,3 Ltr. - 115 kW Diesel, Radiovorbereitung mit Lautsprecher, Radstand 4100 mm, Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 6, Sitze im Fahrerhaus: Beifahrerdoppelsitz mit Kopfstützen, Wartungsanzeige, Zul. Gesamtgewicht 3,50 t
Tel. +49 176 55421192
Transporter oder Lkw bis 7,5 t, Koffer
Gebrauchtfahrzeug
Erstzulassung: 10/2017
Baujahr: 2017
Kilometerstand: 275.000 km
Kraftstoffart: Diesel
Leistung: 115 kW/156 PS
Hubraum: 2287 cm³
Getriebe: Schaltgetriebe
Klimatisierung: Klimaautomatik
Zul. Gesamtgewicht (in kg): 3500
Schadstoffklasse: Euro6
Umweltplakette: 4 (Grün)
HU: 6/2025
Farbe (Hersteller): WHITE IC 194
Farbe: Weiß
Fahrerhaus: --
Anzahl Sitzplätze: --
Geschwindigkeitsregulierung: --
Anhängerkupplung: --
Breite: 2240 mm
Höhe: 3050 mm
Laderaumlänge: --
Laderaumbreite: --
Laderaumhöhe: --
Europalettenstellplätze: --
Ladevolumen: --
Ausstattung
ABS, ESP, Luftfederung, Partikelfilter, Servolenkung, Zentralverriegelung
Inserat bereitgestellt von
Rechtliche Angaben
Dein-Autohaus Reinfeld
Denis Timko
Nordstormarnstr. 10
23858 Wesenberg
Deutschland
Steuernummer : 30/189/02961
UmsatzseteuerID :DE311845609
Tel.: +(49) 159 01305314
Geschäftsinhaber: Denis Timko
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
2.Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur gelten machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1.Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind
schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Sollte keine Anzahlung vereinbart sein, gilt das Datum der Auftragsbestätigung.
2. Der Käufer kann vier Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des
vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der
Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder rein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer während er im Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits 2 Wochen nach Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten First zuliefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände
bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davonunberührt.
5. Wurde ein Selbstbelieferungsvorbehalt vereinbart und kann der Verkäufer mangels selbstbelieferung die Lieferung nicht ausführen, sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der bereitstellungsanzeige abzunehmen. Der Käufer muss nicht an seine Bestellung erinnert werden. Im Falle der Nichtabnahme kann der Käufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer,
der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessen Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
2 .Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VI. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Fahrzeug
en unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Anspräche unberührt. Etwaige über die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende Schadenersatzansprüche werden nach § 475 Abs.
1 Satz 2 ausdrücklich ausgeschlossen.
2 .Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer Schriftlich geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Anzeige schnellstmöglich spätestens 3 Werktage nach mündlicher Anzeige nachzuliefern.
b) Ersetzte Teile werden Eigentum der Verkäufers
c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
d) Ist die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig, hat der Verkäufer das Recht auf Wandlung.
e) Die damaligen Werbeaussagen des Herstellers zu konkreten Eigenschaften und Leistungsangaben haben keine fortgeltende Wirkung aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen
f) Das Übergabeprotokoll bei Auslieferung des Fahrzeugs wird Bestandteil dieses Vertrages und beinhaltet alle zusätzlichen Absprachen und Zusicherungen.
g) Die im Kaufvertrag abgeschlossene Selbstbeteiligung wird ab dem ersten Gewährleistungsfall fällig. Unterschreitet die Summe bei Gewährleistung, die im Kaufvertrag abgeschlossene Selbstbeteiligung, so wird im nächsten Gewährleistungsfall die noch übrig gebliebene Summe der Selbstbeteiligung fällig.
VII. Haftung
1.Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursache wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt.
2. Die Haftung besteht nur bei Verletzungen Vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist haftet der Verkäufer nicht. Unabhängig von einen Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des
Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
VIII. Zusicherung
1. Wenn das zu verkaufende Fahrzeug mehr als einen Besitzer hat oder älter wie 3 Jahre ist sowie mehr als 50.000Km Laufleistung hat, so können wir Ihnen keine 100% Zusicherung für Unfallfreiheit sowie Original Km-Stände geben.
2. Wenn wir das Fahrzeug als Unfallfahrzeug verkaufen, so können wir Ihnen nicht 100% mitteilen, wo und wie hoch der Unfallschaden war, da uns selten Gutachten vorliegen. Wir bitten Sie daher auch um Verständnis.
IX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Inländern einschließlich Wechsel- und Scheck-Forderungen ist – soweit zulässig - ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz bzw. Wohnsitz im des Käufers.
2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist – soweit zulässig - ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Verkäufers.