Jeep Renegade Longitude Adventure Edition FWD
10.990 €
- Marke Jeep
- Modell Renegade
- Kilometerstand 104.999 km
- Fahrzeugzustand Unbeschädigtes Fahrzeug
- Erstzulassung September 2015
- Kraftstoffart Benzin
- Leistung 110 PS
- Getriebe Manuell
- Fahrzeugtyp SUV/Geländewagen
- Anzahl Türen 4/5
- HU bis Januar 2025
- Umweltplakette 4 (Grün)
- Schadstoffklasse Euro6
- Außenfarbe Weiß
- Material Innenausstattung Stoff
- Leichtmetallfelgen
- Klimaanlage
- Navigationssystem
- Radio/Tuner
- Bluetooth
- Freisprecheinrichtung
- Tempomat
- Antiblockiersystem (ABS)
- Scheckheftgepflegt
Beschreibung
- Deutsches Fahrzeug
- II hand
- Scheckheftgepflegt
- Letzte Große Inspektion ca. bei 97.000 km (Rechnung über 1100,-€ vorhanden)
- Allwetterreifen auf Jeep Alufelgen
- Bitte kontaktieren Sie mich zwekcs einer Fahrzeugbesichtigung oder probefahrt vorab unter der Tel. Nr. 0172-3555506
Sonderausstattung:
Adventure Edition
Komfort-Paket
Mobile Online Dienste Live Service
Ambiente-Beleuchtung LED
Audio-Navigationssystem: UConnect Smartouch VP2 Navigation (Touchscreen 5")
Außenspiegel elektr. anklappbar
Bluetooth/Freisprechanlage
Außenspiegel elektr. verstell- und heizbar, beide
Dachreling schwarz
6 Lautsprecher
Weitere Ausstattung:
Airbag Beifahrerseite, Airbag Fahrerseite, Außenspiegel Wagenfarbe, Beifahrerairbag abschaltbar, Blinkleuchte in Außenspiegel integriert, Bremsassistent, Elektron. Traktionskontrolle, Fahrassistenz-System: Überschlag-Schutzsystem (ERM), Fensterheber elektrisch vorn + hinten, Fußmatten, Gepäckraumboden höhenverstellbar, Heckleuchten Einfassung schwarz, Info-Center (EVIC), Isofix-Aufnahmen für Kindersitz, Karosserie: 5-türig, Kopf-Airbag-System (Windowbag) vorn + hinten, Lenkrad mit Multifunktion, Lenksäule (Lenkrad) mechan. verstellbar, LM-Felgen, Motor 1,6 Ltr. - 81 kW KAT, Radiovorbereitung, Radstand 2570 mm, Raucher-Paket, Reifen-Reparaturkit, Rücksitzlehne geteilt/klappbar (40:20:40), Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 6, Schalt-/Wählhebelgriff Satin / Chrom-Optik, Seitenairbag, Sitz vorn links elektr. verstellbar, Sitz vorn links höhenverstellbar, Sitzlehne vorn rechts klappbar, Start/Stop-Anlage, Stau-/Ablagefach im Sitz vorn rechts, Steckdose 12V-Anschluß, Steckdose 12V-Anschluß im Gepäckraum, Steckdose 230V, Türgriff außen Wagenfarbe
AUF KUNDENWUNSCH SIND FOLGENDE PUNKTE MÖGLICH:
Gerne nehmen wir Ihren Gebrauchten Inzahlung
Finanzierung bis zu 96 Monaten möglich auch ohne Anzahlung
Gebrauchtwagengarantie bis zu 24 Monate möglich ( INTEC Garantie AG ) Rotkenntzeichenverleih für die Überführung bis zu 50 Km
Wir bieten Ihnen ständig Werkstatt geprüfte Fahrzeuge
Bundesweite Überführung nach Absprache
Abholung von Bahnhof // Unverbindliche Probefahrt
Zoll- Kurz- und Export und Überführungskennzeichen
Bei fragen rufen Sie uns an- Wir beraten Sie gerne!
Sonstiges
Die Fahrzeugbescheribung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeugs. Die Angaben, Bilder und Beschreibungen sind ohne Gewähr! Ausstattungen sind ggfs. gesondert zu prüfen. der Verkäufer übernimmt keine Haftung für etwaige Tipp und Datenübermittlungsfehler. Irrtümer und Zwischenverkauf sind vorbehalten.
SUV/Geländewagen/Pickup
Gebrauchtfahrzeug
Unfallfrei
Hubraum: 1598 cm³
Anzahl der Türen: 4/5 Türen
Anzahl Sitzplätze: 5
Schadstoffklasse: Euro6
Umweltplakette: 4 (Grün)
Anzahl der Fahrzeughalter: 2
HU: 1/2025
Farbe: Weiß
Farbe (Hersteller): Alpine White (Vr-296)
Innenausstattung: Stoff
Farbe der Innenausstattung: Schwarz
Airbags: Front-, Seiten- und weitere Airbags
Anhängerkupplung: --
Radio: Tuner/Radio
Tagfahrlicht (Art): Tagfahrlicht
Kurvenlicht (Art): Kurvenlicht
Pannenhilfe: Pannenkit
Ausstattung
ABS, Abgedunkelte Scheiben, Allwetterreifen, Ambiente-Beleuchtung, Android Auto, Apple CarPlay, Armlehne, Berganfahrassistent, Bluetooth, Bordcomputer, CD-Spieler, Dachreling, ESP, Elektr. Fensterheber, Elektr. Seitenspiegel, Elektr. Sitzeinstellung, Elektr. Wegfahrsperre, Freisprecheinrichtung, Garantie, Geschwindigkeitsbegrenzer, Innenspiegel autom. abblendend, Isofix, Lederlenkrad, Leichtmetallfelgen, Lichtsensor, Multifunktionslenkrad, Navigationssystem, Nebelscheinwerfer, Nichtraucher-Fahrzeug, Regensensor, Reifendruckkontrolle, Scheckheftgepflegt, Schlüssellose Zentralverriegelung, Servolenkung, Soundsystem, Sprachsteuerung, Start/Stopp-Automatik, Touchscreen, Traktionskontrolle, USB, Zentralverriegelung
Inserat bereitgestellt von
Rechtliche Angaben
GARAGE35 KFZ-Handel
Sachsenstr. 5
46395 Bocholt
Deutschland
Mobil: 0172 3555506
Email: garage35@web.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE815703050
Steuernummer: 307/5039/2020
Geschäftsführer: Ersun Emisen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung annimmt.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Zahlung
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 4 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
IV. Abnahme
Der Käufer ist verpflichte, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
V. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalt steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VI. Sachmangel
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
VII. Haftung
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den Betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
VIII. Schiedsgutachterverfahren
(Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t)
Führt der Kfz-Betrieb das Zeichen „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, erfolgen.
Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
IX. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ein- schließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seine Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Haftungsausschluss
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