Jetting V3 V2 V0 Jetlogger Triggair VO HD Set
VB
Versand möglichBeschreibung
**Ulland Baumaschinen der Profi im Verleih & Verkauf von Baumaschinen, Zubehör und Anhängern**
REDUZIEREN SIE DIE EINRICHTZEIT!
Das Einblasen von Glasfaserkabeln ist eine der letzten Phasen in Glasfaserprojekten. Es ist wichtig, effizient zu sein und den Zeitplan einzuhalten. Sie möchten alles tun, um Ärger zu vermeiden und die Einrichtungszeit zu minimieren. Jetting hat eine Reihe von Faserblasmaschinen produziert, bei denen Zuverlässigkeit, einfache Handhabung und schnelle Umrüstung wichtige Leitprinzipien bei der Entwicklungsarbeit waren.
✅V3
* Robuste und leistungsstarke, pneumatisch betriebene Einblasmaschine für Einzelkabel und für die Ummantelung mehrerer Mikrorohre.
* Die Konfiguration kann für Kabel zwischen 4 und 40 mm und Kanalabmessungen zwischen 10 und 63 mm vorgenommen werden.
* Die einzigartige Joystick-Steuerung und die agilen Motoren gewährleisten eine optimale Steuerung der Anlage.
* Mit einer eloxierten Aluminiumkonstruktion ist die Maschine leicht, aber dennoch sehr stark.
✅V2
* Robuste und kompakte pneumatisch betriebene Fasereinblasmaschine mit der einzigartigen Joystick-Steuerung, die eine optimale Steuerung der Anlage gewährleistet.
* Diese Maschine kann von 2,4 bis 16 mm Kabel und 7 bis 50 mm Rohr konfiguriert werden.
* Die Konstruktion aus eloxiertem Aluminium macht diese Maschine sowohl leicht als auch wartungsfreundlich.
✅V0
* Extrem kompakte elektrisch betriebene Fasereinblasmaschine, optimiert für die FTTX-Installation von Einblasfasern (EPFU) und Mikro-/Nanokabeln, von 0,8 bis 6,5 mm in Rohre von 3 bis 16 mm.
* Ein vollständig digitales Steuerungssystem mit Softstart, elektronischer Fasersicherung, Speicherfunktionen in Kombination mit einem 200 N starken Motor macht die Maschine sehr flexibel und effektiv in der Anwendung.
* Kann direkt aus dem Gehäuse bedient werden.
✅Jetlogger
* JetLogger ist ein professionelles Dokumentationssystem für Installateure, die eine effiziente und professionelle elektronische Dokumentation des Kabeleinblasprozesses benötigen.
* Jetlogger wurde gemeinsam mit Installateuren und Netzwerkbesitzern entwickelt und von der Deutschen Telekom - ZTV TKNetz 40 - zugelassen.
* Jetlogger kann für folgende Modelle geliefert werden: V0 - V0 HD - V2 und V3.
✅Triggair
* Robustes, handgeführtes, batteriebetriebenes Faserblasgerät, optimiert für die FTTX-Installation von Blasfaserkabeln (EPFU) und Mikro-/Nanokabeln von 0,8 bis 3 mm in Rohrgrößen von 3, 5, 7 und 8 mm.
* Die effektive Fasersicherung und die einstellbare Klemmkraft sorgen dafür, dass alle Kabeldesigns effektiv und sicher installiert werden können.
* Lieferung im stabilen Transportkoffer mit Batterien, Ladegerät und einer Auswahl an Kabeldichtungen.
✅Gerne erstellen wir für Sie das passende Angebot.
✅Testen Sie unseren Service, Anfragen gerne per WhatsApp oder telefonisch unter 01724822000
✅Auch außerhalb der Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 8:00 Uhr - 17:00 Uhr) sind Termine nach telefonischer Absprache möglich.
**\*Abbildungen können teilweise aufpreispflichtiges Zubehör enthalten. Diese dienen lediglich zur Veranschaulichung**
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Philip Ulland
Ulland Bau-und Entwicklungsgesellschaften mbH
Deslocher Straße 18
55568 Lauschied
Handelsregister: HR-NR.: 23711
Registergericht: Amtsgericht Bad Kreuznach
Kontakt
Mobil: 01724822000
E-Mail: info@ulland-baumaschinen.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE349842749
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Baumaschinenverleih
Zuständige Kammer:
Bad Kreuznach
Verliehen in:
Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: eRecht24