John Deere 6R 145
171.241 €
Beschreibung
Int. Nr.: 253061
Baujahr: 2023
Betr.-Std: 5
Leistung: 145 PS / 107 kW
Bereifung:
vorne: 600/65R28 / 100 %
hinten: 650/65R42 / 100 %
Ausstattung:
höhenverstellbare Anhängevorrichtung, Kugelkopfkupplung (K80), ISOBUS, Dreipunkt / Heckhubwerkanhängung, Dreipunkt-Außenbedienelement, Elektronische Hubwerksregelung (EHR), Heckzapfwelle-Außenbedienung, Hydrauliksteuergeräte-Außenbedienung, Lastabhängiger Zusatz-Hydraulikkreis (Power Beyond, Load Sensing), Ölrücklaufanschluss (drucklos), Allrad, Hydraulische Lenkung, Stufenloses Getriebe, Gefederte Vorderachse, Frontkraftheber (mit Oberlenker), Frontkraftheber-Außenbedienung, Frontzapfwelle, Rundumleuchte, Kabinenfederung (hydraulisch), Klimaautomatik, Leistungsmonitor, Druckluftbremse, Druckluftanlage (2-Kreis), Zugmaul - automatisch, Vorbereitung autom. Lenksystem, Wendeschaltung, Kriechgang, Abgasnachbehandlung / AdBlue, Arbeitsscheinwerfer 8x vorn, Arbeitsscheinwerfer 8 oder mehr hinten, 540/540E (750)/1000 U/min, Oberlenker hydraulisch (hinten)
Geschwindigkeit: 50 km/h
Maschine hat Tageszulassung
Nettopreis: 143.900 €
(171.241 € inkl. 19.00%)
Sofort verfügbar - Zwischenverkauf vorbehalten
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herr Breitenbücher mobil: 0172 5402075
Rechtliche Angaben
Rechtliche Angaben
Preis gilt für vorhandenen Zustand. Den genauen Ausstattungsumfang erhalten Sie von unserem Verkaufspersonal. Alle Angaben ohne Gewähr. Zwischenverkauf und Irrtümer für dieses Angebot sind ausdrücklich vorbehalten.
Ausschlaggebend sind ausschließlich die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag. Abgabe als gebrauchtes Zubehör. Ist der Käufer Unternehmer, erfolgt der Verkauf von gebrauchtem Zubehör/gebrauchten Sachen ohne Sachgewähr.
Bitte kontaktieren Sie uns.
Schwarz GmbH
Landtechnik-Ökotech Vertrieb
Siemensstraße 15
D-71546 Aspach
Tel. +49 7191 / 9266-0
Fax. +49 7191 / 9266-29
E-Mail: info@schwarz-lt.de
Geschäftsführer: Albrecht Schwarz
USt-ID Nummer: DE 144 743 970
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart HRB 271017
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie unten angehängt und auf
unserer Website „https://schwarz-lt.de/agb“ bekanntgegeben:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER FIRMA SCHWARZ GMBH LANDTECHNIK-ÖKOTECH VERTRIEB
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Schwarz GmbH. Sie gelten sowohl für Verträge, die mit Kunden geschlossen werden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind (nachfolgend einheitlich als Unternehmer bezeichnet), als auch für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Haupt- oder nebenberuflich tätige Landwirte, die aus ihrer Tätigkeit Einkünfte erzielen, sind Unternehmer. Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Firma Schwarz GmbH diesen nicht nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferung oder Leistung vorbehaltlos erbringt. Kunde in Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist auch der Käufer oder Besteller von Werkstattleistungen.
II. Angebot und Lieferumfang, Kostenvoranschlag, Schadensersatz bei Nichtabnahme
1. Angebote der Firma Schwarz GmbH sind stets freibleibend und eine Aufforderung an den Kunden eine Bestellung vorzunehmen.
2. Der Kunde ist, soweit nicht eine andere Annahmefrist bestimmt ist, an die Bestellung von Landmaschinen höchstens 4 Wochen, bei anderen Gegenständen 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma Schwarz GmbH die Annahme der Bestellung dem Käufer bestätigt hat, oder die Lieferung ausgeführt ist. Die Firma Schwarz GmbH ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich mitzuteilen.
3. Ein Kostenvoranschlag über Instandsetzungsarbeiten durch die Firma Schwarz GmbH ist verbindlich, wenn er schriftlich ausgeführt oder mündlich als verbindlich bezeichnet ist.
4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Firma Schwarz GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
5.Nimmt der Käufer vertragswidrig die vereinbarte Leistung der Firma Schwarz GmbH nicht ab, ist Firma Schwarz GmbH berechtigt pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % des Nettoverkaufspreises bei neuen Geräten oder Maschinen, 10 % des Nettoverkaufspreises bei gebrauchten Geräten oder Maschinen zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens auf Nachweis bleibt Firma Schwarz GmbH vorbehalten.
III. Preise und Zahlung
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager der Firma Schwarz GmbH oder bei Versendung ab Herstellerwerk, ohne Verpackung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist die Firma Schwarz GmbH bei Preiserhöhungen ihrer Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist die Firma Schwarz GmbH nur für die vereinbarte Lieferzeit - jedoch mindestens 4 Monate - gebunden.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle der Firma Schwarz GmbH zu leisten. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Die Firma Schwarz GmbH nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem die Firma Schwarz GmbH über den Gegenwert verfügen kann.
4. Die Aufrechnung ist nicht statthaft mit etwaigen Gegenansprüchen des Kunden, soweit sie von der Firma Schwarz GmbH bestritten und nicht rechtskräftig festgestellt sind.
5. Zahlungen dürfen an Angestellte der Firma Schwarz GmbH nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkassovollmacht vorweisen.
IV. Lieferfristen und Verzug
1. Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie vereinbart oder von der Firma Schwarz GmbH ausdrücklich zugesagt sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Die Firma Schwarz GmbH ist zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn der Hersteller oder ein Vorlieferant sie nicht beliefert. Das Rücktrittsrecht gilt nur, wenn ein Deckungsgeschäft vorgenommen ist, die Nichtbelieferung von der Firma Schwarz GmbH nicht zu vertreten ist, der Käufer unverzüglich von der Firma Schwarz GmbH hierüber informiert wird und Gegenleistungen des Käufers (z.B. eine Anzahlung) unverzüglich erstattet werden.
3. Ist der Kunde Unternehmer, verlängert sich die Lieferfrist angemessen bei höherer Gewalt oder sonstigen bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Ereignissen wie längeren Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, Mangel an Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, bei behördlichen Maßnahmen, welche außerhalb des Einflussbereichs der Firma Schwarz GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, nicht von Firma Schwarz GmbH zu vertreten sind und nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von Einfluss sind. Sofern diese Ereignisse die Lieferung oder Leistung der Firma Schwarz GmbH wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Firma Schwarz GmbH zum Rücktritt berechtigt.
V. Gefahrenübergang und Transport
1. Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl Firma Schwarz GmbH überlassen. Der Kaufgegenstand wird nur auf Verlangen und Kosten des Käufers versichert.
2. Ist der Käufer Unternehmer, geht im Falle des Versendungskaufes die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts mit der Übergabe des Kaufgegenstands an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werks auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma Schwarz GmbH noch weitere Leistungen übernommen hat.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII (Mängelrüge und Haftung für Mängel) entgegenzunehmen.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Firma Schwarz GmbH behält sich das Eigentumsrecht an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.
2. Der Käufer Ist verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern. Bei Vereinbarung eines verlängerten Zahlungsziels oder bei einem Finanzierungskauf hat der Käufer den Kaufgegenstand unverzüglich gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschaden zum Neuwert zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen; andernfalls ist die Firma Schwarz GmbH berechtigt, diesen auf Kosten des Käufers selbst zu versichern. Der Käufer verpflichtet sich, etwaige Entschädigungsansprüche
als Sicherheit an die Firma Schwarz GmbH abzutreten.
3. Der Käufer darf den Kaufgegenstand ohne die Zustimmung der Firma Schwarz GmbH nicht verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, die Firma Schwarz GmbH bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Firma Schwarz GmbH Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma Schwarz GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, ist der Käufer zum Ausgleich der Kosten verpflichtet.
4. Ist der Käufer Unternehmer, ist er berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt der Firma Schwarz GmbH aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschl. Umsatzsteuer.) der Firma Schwarz GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach einer Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma Schwarz GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich die Firma Schwarz GmbH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt. Andernfalls kann die Firma Schwarz GmbH verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
5. Soweit für den Kaufgegenstand eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist, steht der Firma Schwarz GmbH während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz hieran zu.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers, der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Firma Schwarz GmbH zur Rücknahme des Kaufgegenstands nach Mahnung und Rücktrittserklärung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
7. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstands trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma Schwarz GmbH höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen der Firma Schwarz GmbH gutgebracht.
8. Bei Werkstattleistungen (insbesondere Instandsetzungsarbeiten und Reparaturaufträgen) behält sich Firma Schwarz GmbH an allen eingebauten Ersatz- und Zubehörteilen, sowie Tauschaggregaten, welche nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Reparaturrechnungen vor.
VII. Mängelrüge und Haftung für Mängel bei Kaufgeschäften
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend anderes bestimmt ist:
1. Der Käufer kann offensichtliche Sachmängel nur binnen einer Frist von 2 Wochen seit Empfang der Sache gegenüber Firma Schwarz GmbH geltend machen (Ausschlussfrist). Bei einem beidseitigen Handelsgeschäft gilt § 377 HGB.
2. Es wird keine Sachgewähr übernommen für Verschlechterungen der Sache oder Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese üblich sind, oder vom Hersteller empfohlen werden, normale Abnutzung – insbesondere von Verschleißteilen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden der Firma Schwarz GmbH zurückzuführen sind.
3. Für Schadensersatzansprüche gilt in allen Fällen Abschnitt IX.
4. Ist der Käufer Unternehmer hat Firma Schwarz GmbH bei einem Sachmangel das Wahlrecht gemäß § 439 Absatz 1 BGB auf Nacherfüllung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen, kann der Käufer den Kaufpreis angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Für Schadensersatz gilt Abschnitt IX.
5. Ist der Käufer Verbraucher und Gegenstand des Kaufs eine gebrauchte Sache, so verjährt das Recht, Ansprüche wegen Sachmängeln geltend zu machen, in 12 Monaten nach Ablieferung der Sache, wenn nichts anderes vereinbart oder zugesagt ist.
6. Ist der Käufer Unternehmer und Gegenstand des Kaufs eine neue Sache so verjährt das Recht, Ansprüche wegen Sachmängeln geltend zu machen, in 12 Monaten nach Ablieferung der Sache, wenn nichts anderes vereinbart oder zugesagt ist.
7. Ist der Käufer Unternehmer und Gegenstand des Kaufs eine gebrauchte Sache, haftet die Firma Schwarz GmbH im Fall eines Anspruchs auf Schadensersatz gemäß Abschnitt IX. Im Übrigen ist jede Haftung der Firma Schwarz GmbH wegen Sachmängel der gebrauchten Sache ausgeschlossen, wenn nichts anderes vereinbart oder zugesagt ist.
8. Ist der Käufer Unternehmer entfällt die Sachgewähr, wenn er ohne Zustimmung von Firma Schwarz GmbH die Sache verändert oder durch Dritte verändern lässt und hierdurch die Mängelbeseitigung erschwert oder unmöglich gemacht wird. In jedem Fall trägt der Käufer die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
VIII Haftung für Mängel bei Instandsetzungsarbeiten und Werkstattarbeiten
1. Nimmt der Kunde die Werkstattleistung (insbesondere Instandsetzungsarbeiten und Reparaturaufträge) der Firma Schwarz GmbH in Kenntnis eines Mangels ab, so bestehen Mängelansprüche nur, wenn sie bei Abnahme vom Kunden vorbehalten wurden.
2. Für Werkstattleistungen der Firma Schwarz GmbH verjähren die Mängelansprüche in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Leistung durch den Kunden.
3. Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt IX.
IX Haftungsbegrenzung – Schadensersatz
1.Die Firma Schwarz GmbH haftet nicht auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Vertragswesentlich sind die Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, die Freiheit von Rechtsmängeln und Sachmängeln, die die Funktionstüchtigkeit und Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen, sowie Beratungs- Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Sache ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
2. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht für die Haftung der Firma Schwarz GmbH wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss des UN-Kaufrechts bei Auslandsbezug.
2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat der Kunde in der Bundesrepublik keinen allgemeinen Gerichtstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaige Streitigkeiten zwischen der Firma Schwarz GmbH und dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung nach Wahl der Firma Schwarz GmbH 71546 Aspach oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen die Firma Schwarz GmbH ist in diesen Fällen jedoch 71546 Aspach ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
XI Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Firma Schwarz GmbH ausschließlich im Rahmen des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet und werden nicht an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden weitergegeben.
XII Rücksendekosten im Fall des Widerrufs im elektronischen Geschäftsverkehr, bei sonstigen
Fernabsatzgeschäften und bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen
Ist der Käufer Verbraucher und macht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, trägt er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung.
XIII Verbraucherschlichtung
Die Firma Schwarz GmbH ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet und beteiligt sich hieran nicht.
(Stand Januar 2021)
WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER
Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Fall eines Vertrages über Waren, die Sie einheitlich bestellt haben und die getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Fall eines Vertrages über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Fall eines Vertrages zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Firma Schwarz GmbH Landtechnik-Ökotech Vertrieb, Siemensstr. 15, 71546 Aspach
Telefon 07191 92660, Telefax 07191 926629, Mail: info@schwarz-lt.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email)
über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die Sie erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standard-Lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER
MUSTER WIDERRUFSFORMULAR FÜR VERBRAUCHER:
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Firma Schwarz GmbH Landtechnik-Ökotech Vertrieb, Siemensstr. 15, 71546 Aspach
Telefax 07191 926629 mail:info@schwarz-lt.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den mit mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren …..
Bestellt am ……….. Erhalten am ………………….
Name des/der Verbraucher(s) ……………………..
Anschrift des/der Verbraucher(s) ………………….
Unterschrift des/der Verbraucher(s) ……………….
Datum ……………………………….
ENDE DES MUSTER-WIDERRUFSFORMULARS FÜR VERBRAUCHER
Die vorstehenden Informationen können Sie per Mausklick downloaden. Auf
Anfrage übersenden wir Ihnen diese Informationen auf Papier