Kernbohrgerät bohrer bohrmaschine mieten leihen rent
30 €
Beschreibung
VERMIETUNG
Kernbohrgerät
Für Verwendung der Bohrkronen ist die Staubabsaugung 6797788 zwingend erforderlich.
Darum sollten Sie zugreifen: Die Kernbohrmaschine HHD 1200 hat eine Nennaufnahmeleistung von 1.200 W. Damit haben Sie ausreichend Leistung, um in Kalksandstein, Mauerwerk, Klinker, Ziegel und Beton zu bohren. Sie brauchen eine spezielle Bohrkrone (Dosensenker mit 82 mm Durchmesser). Da die Kernbohrmaschine HHD 1200 kein Spannbohrfutter hat, müssen Sie besonders auf die Werkzeugaufnahme achten: Sie brauchen M18. Zeichnen Sie zunächst alle Stellen für die Schalter und Steckdosen an. Schauen Sie dafür im Elektroinstallationsplan Ihres Hauses nach. Dabei werden Sie feststellen, dass alle Schalter und Steckdosen in vorgeschriebenen Installationszonen liegen müssen. Halten Sie sich daran! Dann ist später immer klar, wo in der Wand das Stromkabel liegt. Schalter liegen standardmäßig auf einer Höhe von 105 cm und Steckdosen bei 30 cm. Achtung: Diese Höhenangaben beziehen sich auf die Oberkante des fertigen Fußbodens (OKFF)! Um diese Bezugshöhe zu ermitteln, suchen Sie den Meterriss. Dabei handelt es sich um eine Kunststoffplakette, die an einer Wand des Rohbaus angebracht ist. Bei Unklarheiten fragen Sie Ihren Bauleiter.
Bohrkrone in 68 und 82 vorhanden
Mietpreise:
Tagespreis: 30€
Wochende: 60€
10 Tage : 250€
Längere Mietpreise auf anfrage
Kaution: 100€
Sie erreichen uns telefonisch über WhatsApp,per Mail,Kleinanzeigen
Öffnungszeiten : nach Vereinbarung
Lieferung und Abholung ist möglich gegen geringe Gebühr
Wir unterstützen sie auch gerne bei ihrem Projekt
Bringen sie bitte zur Abholung einen gültigen Personalausweis, Mietpreis und Kaution in Bar ,
Keine Kartenzahlung möglich .
BauSA Baumaschinenverleih
Telefon: 0159/01936531
Rechtliche Angaben
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus
Mietbedingungen
1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem Zustand.
Der Mieter verpflichtet sich , das Gerät schonend und pfleglich zu behandeln und vor Überbeanspruchung zu schützen. Außerdem hat er für Wartung und Pflege des Gerätes im üblichen Rahmen zu sorgen. Der Mieter trägt die anfallenden Kosten für Betriebsstoffe.
Das Gerät ist nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreien, betriebsfähigen, der Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand und gereinigt zurückzugeben.
2. Der Mieter ist mit der Bedienung vertraut gemacht und über die Einsatzmöglichkeiten des Gerätes informiert worden.
3. Der Mieter trägt Sorge dafür, das das Gerät nur von ausreichend eingewiesenem und ggf. dafür ausgebildetem Personal bedient wird.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten, welche ihm bekannt sind, bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen werden können.
Er wurde auf das Tragen von Schutzkleidung bei Benutzung des Gerätes eingehend hingewiesen.
Weiter verpflichtet er sich, das Gerät keinem Dritten zu überlassen.
5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend gem. Verwendung einzusetzen. Für evtl. Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, haftet der Mieter.
6. Jeglicher Schaden am Gerät, der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder einen Vollschaden trägt der Mieter die Haftung.
Serkan Sarac
Im Emscherbruch.3
44653 Herne
S_sarac@web.de
0159/01936531