Kessel Bottich Kemper SP 150 AL Spiralkneter Bäckerei Knetkessel
VB
Versand möglich- Art Weitere Haushaltsgeräte
Beschreibung
Kemper Bottichwagen mit Kessel
Knetkessel Bottich
für Kemper Spiralkneter SP 150 AL
Edelstahlkessel
für max. 150 kg Mehl
für max. 240 kg Teig
Rechtliche Angaben
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB raus geht, können wir diese innerhalb von 14 Tagen annehmen.
(2) Alle Angebote von der Firma Euro-Back in Bielefeld, sind grundsätzlich freibleibend. Der Zwischenverkauf bleibt bis Angebotsannahme vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird eine vereinbarte Anzahlung nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist geleistet, kann der Auftragnehmer vom Auftrag zurücktreten und dem Auftraggeber/Käufer eine Pauschale für Bearbeitungsgebühr und Schadensersatz in Höhe von 10% des Netto-Auftragswertes in Rechnung stellen. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich diese Vereinbarung an.
(3) Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für mündliche Abreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen, Abweichungen und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie haben nur Wirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
(4) Die vereinbarte Summe, die im Auftrag oder Rechnung steht, hat der Kunde per Vorkasse zur leisten.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Bilder, Videos etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle unsere Preise gelten ab Lager, ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden auf Wunsch in Rechnung gestellt.
(2) Bei einer Lieferung mit der Spedition ist eine Austauschpalette bereitzuhalten. Sollte der Käufer keine Palette zum Tausch haben, berechnen wir eine Gebühr von 25,00 Euro je Palette.
(3) Die Zahlung des Kaufpreises hat bei Übergabe in bar oder, falls dies vorher schriftlich vereinbart wurde, per Vorkasse ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto der Firma Euro-Back zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.
(4) Angemessene Preisänderungen gegenüber Angeboten wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Liefertermin, -fristen, -verzug
(1) Nach Zahlungseingang kann eine Ware, die auf Lager ist und schon fertig zum Versand steht, innerhalb von 4-7 Werktagen verschickt werden. Bei größeren Anlagen, Linien oder zur überholenden Maschinen beträgt die Lieferzeit, je nach stand der Dinge und Zustand der Ware, 8 – 20 Wochen. Überholungen finden nicht in unserem Hause statt, sondern werden durch spezialisierte Dritt-Firmen geführt. Für die Überholungen, Demontagen und Wiederaufbau gewährleisten wir keine Garantie.
§ 6 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich die Absendung des Liefergegenstandes aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, erfolgt der Gefahrübergang bei Versandbereitschaft.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum oder die Ware noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden etc. ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
§ 8 Gewährleistung und Garantie
(1) Die Firma Euro-Back verkauft Waren, wie gesehen, ohne jegliche Gewährleistung oder Garantie. Eine Funktionsprüfung der Ware kann auf Wunsch durchgeführt werden, ohne eine Haftung.
Innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang, kann der Kunde, verdeckte oder nicht sichtbar gewesene Mängel des Verkäufers, unverzüglich melden und geltend machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
In einem Mängelfall kann der Verkäufer die Ware austauschen oder zur Not zurücknehmen und die Kaufsumme der Ware zurück erstatten.
§ 9 Gelangenheitsbestätigung
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in einen anderen EU Mitgliedsstaat muss sowohl das Gelangen als auch der Zeitpunkt des Gelangens des Gegenstandes schriftlich und elektronisch bestätigt werden. Die Gelangensbestätigung kann auch in englischer Sprache abgefasst werden. Andere Sprachfassungen bedürfen einer amtlichen Übersetzung. Die Mehrwertsteuer wird als separate Position „Kaution“ in der Rechnung ausgewiesen und berechnet. Sobald die Gelangensbestätigung vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt bei uns eintrifft, erfolgt die Rückerstattung der Kaution.