Kooperationspartner für den internationalen Vertrieb GOLD
Beschreibung
Kooperationspartner für den internationalen Vertrieb von Goldbarren gesucht
Wir sind ein etabliertes Unternehmen mit langjähriger Erfahrung in der Vermittlung von Edelmetallen und anderen Investments. Durch unsere direkten Kontakte zu namhaften Goldbarren-Verkäufern bieten wir eine exklusive Plattform für den internationalen Handel.
Unsere Angebote enthalten attraktive Rabatte, die uns wettbewerbsfähig machen.
Zur strategischen Expansion suchen wir engagierte und erfahrene Vertriebspartner, die von den attraktiven Marktchancen profitieren möchten.
Was wir bieten:
Attraktive Provisionen und lukrative Verdienstmöglichkeiten
Hochwertige, zertifizierte Goldbarren mit internationalen Standards
Flexibles Arbeiten mit weltweiter Vertriebsmöglichkeit
Professionelle Unterstützung durch unser Expertenteam
Bewährte Vertriebsstrukturen für maximale Erfolgschancen
Langfristige Zusammenarbeit in einem wachsenden Markt
Ihr Profil:
Nachweisbare Erfahrung im Vertrieb von Edelmetallen oder vergleichbaren Premium-Investments
Ein bestehendes Netzwerk im Finanz- oder Investmentsektor ist von Vorteil
Hohe Eigenmotivation, unternehmerisches Denken und Ergebnisorientierung
Internationale Marktorientierung und sicheres Auftreten auf globalen Märkten
Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, um sich als erfolgreicher Partner in einem stabilen und wachsenden Marktsegment zu etablieren.
Werden Sie Teil unseres internationalen Netzwerks und profitieren Sie von einer Partnerschaft mit Zukunft.
Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen und ein persönliches Gespräch.
Rechtliche Angaben
Impressum:
Zinshaus Capital AG
Vizepräsident VR Dr. Peter Philipp
Haupstrasse 14
CH 8280 Kreuzlingen
www.zinshaus-capital.ch
E-Mail: info@zinshaus.pro
UST-ID: CHE 306.386.024
1. Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Kundendatensind für Zinshaus Capital AG das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG). Danach ist die Verarbeitung von Daten zulässig, wenn das Gesetz sie erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat. Erlaubt ist die Datenverwendung, wenn sie im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses erforderlich ist. Ebenfalls erlaubt ist sie, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass die schutzwürdigen Interessen des Kunden als Betroffener an dem Ausschluss der Datenverarbeitung überwiegen. Die Erlaubnis zur Datenverarbeitung durch den vom Kunden gegebenen Vermittlungs- und Beratungsauftrag umfasst grundsätzlich nicht die Verarbeitung besonders sensibler Daten.
Hierzu bedarf es einer gesonderten Einwilligungserklärung, die im Regelfall mit den jeweiligen Versicherungsanträgen eingeholt wird.