Kraftfahrer / Berufskraftfahrer / LKW-Fahrer gesucht!
- Art Kraftfahrer/-in
Beschreibung
Kraftfahrer / Berufskraftfahrer / LKW-Fahrer gesucht!
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Werde Kraftfahrer / Berufskraftfahrer / LKW-Fahrer (m/w) in Vollzeit am Standort Raunheim (NAH-Verkehr) (7,5 T)
Dieses „Paket“ bieten wir Dir, wenn Du unsere Pakete auslieferst:
✓ 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag)
✓ Attraktives Gehalt
✓ 24 Tage Urlaub pro Jahr
✓ Kostenlose Arbeitsbekleidung
✓ Modernes Fahrzeug und digitale Unterstützung bei der Arbeit
✓ Angenehmes Arbeitsklima
Diese Aufgaben erwarten Dich:
✓ Beladen des Zustellfahrzeuges
✓ Sicherung der Ladung
✓ Zustellung und Abholung unserer Pakete
Das bringst Du mit:
✓ Führerschein der Klasse C1,C
✓ Freude daran, täglich mit vielen Menschen in Kontakt zu kommen
✓ Kühlen Kopf im Straßenverkehr
✓ Aktuelles Führungszeugnis
Werde Teil eines tollen Teams in einer spannenden Branche!
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
Rechtliche Angaben
Sameday Parcel Service GmbH
Kelsterbacher Straße 20
65479 Raunheim
Inhaber / Geschäftsführer: Karim Nasseh
TEL.: +49 157 34477559
E-Mail: info@samedayparcelservice.de
Sitz der Gesellschaft: Raunheim
Registergericht Darmstadt HRB 91016
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE282554471
Steuernummer: 2124305889
Telemediengesetz (TMG)
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3.
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5.
soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a)
die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b)
die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c)
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6.
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7.
bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber,
8.
bei audiovisuellen Mediendiensteanbietern die Angabe
a)
des Mitgliedstaats, der für sie Sitzland ist oder als Sitzland gilt sowie
b)
der zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.