Land Rover Defender, Discovery I, R.R. Classic Spurplatten
155 €
Versand möglichBeschreibung
Wir verkaufen einen neuen Satz ( 4 Stück ) Aluminium Spurplatten ( spacer ).
Scheibendicke 30 mm also pro Achse 60 mm.
Gibt es auch in Stahl oder mit Center Hub.
Inklusive Befestigungsmuttern.
CB (Mittelloch): 114.3 mm
Lochkreis 5x165.1
Schrauben: M16x1.5
Verpackungs.- und Versandkosten 9,-- Euro (deutsches Festland)
Nur für Motorsportzwecke, keine ABE.
Aufgeführte Firmen-/Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum des jeweiligen Herstellers und dienen lediglich der Beschreibung
Rechtliche Angaben
Off-Road Technik GmbH
Altstadtstr. 119
DE-51379 Leverkusen
Telefon: +4922021882553
Fax: +4922029422082
eMail: 4x4-technik@online.de
Handelsregister: Amtsgericht Köln
Handelsregisternr.: 49739
Umsatzsteueridentifikationsnr.: DE 187361747
(gemäß §27a Umsatzsteuergesetz)
Vertretungsberechtigt: Dipl. Ing. Frank E. Schmitz ( Geschäftsführer )
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link finden:
http://ec.europa.eu/odr
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Frank Schmitz
Altstadtstrasse 119
DE-51379 Leverkusen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über eBay Kleinanzeigen gelten die nachfolgenden AGB.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss
Als Vertragsabschluss gilt die Kaufabsichtserklärung durch den Käufer schriftlicher via Nachricht über das eBay Kleinanzeigenportal per Email oder telefonisch.
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Off-Road Technik GmbH
3. Versandkosten
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.
4. Bezahlung
Ihnen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
Paypal
Sie bezahlen den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter Paypal. Sie müssen grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen (Ausnahme ggf. Gastzugang). Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
5. Packstation
Wir liefern nicht an Packstationen
6. Lieferungen und Leistungen; Liefertermine, Leistungszeiten
Der Käufer ist verpflichtet, vereinbarte Lieferungen/Leistungen anzunehmen; diese Annahmepflicht ist Hauptleistungspflicht des Kunden (Ausnahme besteht bei Ausübung des Widerrufsrechts). Die vorstehende Annahmepflicht gilt insbesondere für nach den Wünschen des Kunden angefertigte Sonderteile (Sonderanfertigungen), speziell zu beschaffende Ware, die extra für den Kunden von uns bestellt werden muss oder für Artikel, die aufgrund ihrer Eigenart nicht anderweitig zu verkaufen sind.
7. Gewährleistung
Für Mängel an Neuware gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist.
Für Mängel an Gebrauchtware gilt eine einjährige Gewährleistungsfrist.
8. Widerrufsrecht
Der Käufer hat das Recht innerhalb von 14 Tagen von dem Kauf zurückzutreten
9. Rücksendung von Ware durch Verbraucher
a) Verspätete Rücksendung
Nehmen wir Ware zurück, die nach der gesetzlichen Rücksendefrist i.H.v. zwei Wochen an uns zurückgeschickt wird, behalten wir uns vor, nicht den kompletten Kaufpreis der Ware gutzuschreiben, sondern erheben eine Wiedereinlagerungsgebühr i.H.v. 25 % des Kaufpreises. Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass kein oder nur ein niedrigerer Schaden als die vorgenannte pauschalierte Einlagerungsgebühr entstanden ist.
b) Gebrauchsspuren an der Ware
Nehmen wir Ware zurück, die Gebrauchsspuren aufweist, so dass diese nicht als Originalware weiterverkauft werden kann, können wir die Erstattung des Kaufpreises um einen Wert i.H.v. mindestens 50 % des Kaufpreises mindern. Je nach dem Wert der Ware, kann sich diese Gebühr erhöhen. Individuelle Regelungen mit dem Kunden bleiben vorbehalten. Weist der Kunde nach, dass kein oder nur ein niedrigerer Schaden entstanden ist, gelten die vorstehenden Regelungen nicht.
c) Beschädigte und verschmutzte Originalverpackung
Die vorstehende Regelung unter Buchstabe b) gilt ebenso für Ware, die nicht, in verschmutzter oder in zerstörter Originalverpackung an uns zurück gesendet wird.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
11. Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.
12. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sofern eine oder mehrere der Regelungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sind oder werden oder eine Regelungslücke aufweisen, wird hiervon die rechtliche Wirksamkeit der restlichen Bedingungen nicht berührt. Die rechtsunwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame oder vollständige ersetzt, die dem gewollten vertraglichen Zweck weitestgehend entspricht. Gerichtsstand ist Leverkusen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Off-Road Technik GmbH für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muß er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung II und des COC Papiers dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VI. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes
Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die Verkürzung der Verjährung gemäß Satz 1, bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß Satz 2 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
2. Das verkaufte Fahrzeug gilt nur als unfallfrei, wenn dies ausdrücklich seitens der Off-Road Technik GmbH schriftlich zugesichert wurde
3. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung der Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfern befindet.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
VII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriegsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
5. Die Verjährungsvorschriften des Kaufrechts gelten auch für außervertragliche Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel der gelieferten Fahrzeuge zusammenhängen. Dies gilt nicht, wenn derartige Ansprüche im Einzelfall nach der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) früher verjähren.
VIII. Gerichtsstand
1. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Das Recht zur Aufrechnung oder Minderung wegen evtl. Gegenansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, besteht nur dann, wenn Gegenansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind oder die Gegenforderung aus einem Gegenseitigkeitsverhältnis herrührt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer darüber hinaus nur befugt, soweit seine Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis wie die der Off-Road Technik GmbH beruhen.
2. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
b. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
c. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt.
d. Erfüllungsort ist Leverkusen
Hinweis nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Off-Road Technik GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Hinweis nach Online-Dispute-Resolution (ODR)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die E-Mail-Adresse der Off-Road Technik GmbH ist im Impressum zu finden. Die Off-Road Technik GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.