- Wohnfläche 200 m²
- Zimmer 9
- Schlafzimmer 4
- Badezimmer 2
- Grundstücksfläche 26.031 m²
- Verfügbar ab März 2025
- Haustyp Einfamilienhaus freistehend
- Etagen 3
- Baujahr 1940
- Provision Mit Provision
- Balkon
- Terrasse
- Einbauküche
- Badewanne
- Gäste-WC
- Stufenloser Zugang
- Keller
- Dachboden
- Garage/Stellplatz
- Garten/-mitnutzung
Standort
Beschreibung
26.031 Quadratmeter Grundstück, davon
17.418 Quadratmeter eigener See ( Naturschutz )
3.545 Quadratmeter Gebäude- und Freifläche ( Naturschutz )
5.068 Quadratmeter Laubwald ( Naturschutz )
Haus mit ca. 200 Quadratmeter Wohnfläche über zwei Etagen
zudem ca. 130 Quadratmeter Nutzfläche ( Vollkeller – Terrasse )
Solaranlage u.a. für Wallbox
Starkstromanschlüsse
Breitbandkabel liegt bis zum Haus
separates Baugrundstück mit genehmigtem Bauplan
Frischwasser und Abwasser städtisch
Große Werks- und Lagerhalle
Kaminholzlager
Bootssteg
Angelrechte
Im Jahr 1925 wurde der erste Teil ( zwei Räume )eines Hauses errichtet. Im Jahr 1940 erfolgte die Erweiterung. 1977 wurde
das Haus in seiner jetzigen Form, durch anderen Dachaufbau, wodurch im Obergeschoß die Schrägen wegfielen, sowie mit
dem Balkon erweitert.
Der Energieausweis ist in Bearbeitung. Er wird nach Erhalt vorgelegt!
Dieses idyllische Anwesen wird von der PiCasa Immobilien GbR im Alleinauftrag verkauft.
Wir weisen noch darauf hin, dass wir unter Beachtung des Geldwäschegesetzes nur Anfragen beantworten, in denen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre derzeitige Anschrift, wie auch Ihre Rückrufnummer angegeben haben.
Bonität
Wir weisen darauf hin, dass wir gehalten sind, bereits vor Besichtigung einen Kapitalnachweis zu fordern.
Vermittlungsgebühr
Bei Erwerb der Immobilie, ist mit notarieller Beurkundung, für den Käufer eine Vermittlungsgebühr vom Kaufpreis in Höhe von 3,57 % inclusive der Mehrwertsteuer verdient und fällig.
Besichtigungen
Diese können erst nach erfolgtem Nachweis der Bonität stattfinden.
Rechtliche Angaben
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht für Verbraucher Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns PiCasa Immobilien GbR,
Petra & Ingo Vaters, Auf dem Bült 54, 48324 Sendenhorst
Tel.: +492526-9372007
mobil: +49160-99021067
Mail: picasa-betreuungs-gbr@web.de. mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das hier verlinkte Muster-Widerrufsformular (siehe unten) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus
und senden Sie es zurück.)
An PiCasa Immobilien GbR, Petra & Ingo Vaters Auf dem Bült 54, 48324 Sendenhorst :
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*)/erhalten am (*) • Name des/der Verbraucher(s) • Anschrift des/der Verbraucher(s) • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) • Datum (*)
Unzutreffendes streichen.
Datum: Hiermit verzichten wir auf das Widerrufsrecht und bitten PiCasa-Immobilien,
Petra & Ingo Vaters, Auf dem Bült 54, 48324 Sendenhorst, sofort für uns tätig zu werden.
Mit freundlichem Gruß
Das müssen Verbraucher zum Widerrufsrecht wissen
Das Widerrufsrecht bei Vermittlerverträgen sorgt bei Mietern und Käufern immer wieder für Unsicherheiten. Vor allem die Belehrungspflicht führt häufig zu der Angst, eine Provision zahlen zu müssen. Was Verbraucher über das Widerrufsrecht bei Vermittlerverträgen wissen sollten. Bei Fernabsatzgeschäften haben auch Maklerkunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wenn sich Immobilieninteressenten auf Online-Portalen wie immowelt.de umschauen und eine Anfrage für ein bestimmtes Objekt versenden, erhalten sie von Vermittlern in der Regel zunächst eine Widerrufsbelehrung. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Allerdings sorgt ebendiese Regelung bei Verbrauchern häufig für Unverständnis – oft haben sie Angst, auch ohne Geschäftsabschluss bestimmte Zahlungen an den Vermittler leisten zu müssen. Immobilieninteressenten müssen schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten. Seit 13. Juni 2014 können Verbraucher Vermittlerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, über das Internet, per Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen worden sind, innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Bei einem solchen Fernabsatzvertrag sind Immobilienvermittler daher verpflichtet, ihre Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu informieren – und zwar bei allen Geschäften, bei denen
der Verbraucher provisionspflichtig werden könnte. Jeder, der sich also für ein Immobilienangebot mit einem eindeutigen Provisionsverlangen interessiert und den Vermittler mit der Bitte um weitere Informationen kontaktiert, wird im Normalfall ein Dokument mit der Widerrufsbelehrung zugeschickt bekommen.
Versäumt der Makler es, den Kunden über sein Widerrufsrecht zu belehren, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf ein Jahr und 14 Tage. Provision wird erst fällig, wenn der Vermittler seine Dienstleistung erfüllt hat. Weil im Zweifel der Immobilienvermittler in der Pflicht ist zu beweisen, dass er seine Kunden belehrt hat, lassen sich Vermittler in der Regel den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen oder möchten eine Unterschrift von ihren Kunden. „Unterschrieben werden muss aber erst, wenn auch ein Vertrag zwischen dem Interessenten und dem Vermittler zustande kommen soll“. Angst vor Zahlungsverpflichtungen müsse man dabei nicht haben. Denn: „Das Vermittlerhonorar ist ein Erfolgshonorar.“ Die Courtage für den Vermittler wird also erst fällig, wenn er seine Dienstleistung erfüllt hat und ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Kein Widerruf nötig, wenn Kunde kein Interesse mehr am Objekt hat Prinzipiell hat sich für den Verbraucher mit dem Widerrufsrecht gar nicht so viel geändert. Genauso wie bisher wird eine Provision erst fällig, wenn der Kunde einen Kaufvertrag unterschrieben hat. Wem also nach einer Besichtigung die angebotene Immobilie nicht gefällt, muss nicht widerrufen. Dennoch sollten potenzielle Käufer ihren Vermittler darüber informieren, dass sie kein Interesse mehr am fraglichen Objekt haben. Bei vollständiger Vertragserfüllung verliert Verbraucher Widerrufsrecht Möchte ein Kunde doch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, kann er das innerhalb der 14-Tagesfrist nach Vertragsabschluss tun. „Widerrufen werden kann ohne Gründe. Es ist auch keine bestimmte Form vorgegeben“. Laut Gesetz wird bei einem Widerruf der Vertrag zurück abgewickelt. Das heißt: Alle geleisteten Zahlungen müssen binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückgezahlt werden. Eine Gebühr für die Rückabwicklung des Vertrags darf der Vermittler nicht verlangen.
Doch Vorsicht: „Hat der Vermittler ein Objekt bereits erfolgreich vermittelt und den Kunden ordnungsgemäß über seine Rechte aufgeklärt, ist ein Widerruf des Vertrags nicht ohne weiteres möglich. Verbraucher verlieren in diesem Fall bei vollständiger Vertragserfüllung ihr Widerrufsrecht“. Anders sieht dies aus, wenn keine Widerrufsbelehrung erfolgte. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermittlervertrag in diesem Fall auch nach Vertragserfüllung widerrufen werden kann und der Vermittler sein Recht auf eine Provision verliert.
Es gibt die Möglichkeit, vom Vermittler zu verlangen, vorzeitig mit der Vertragserfüllung zu beginnen Auf das Widerrufsrecht könne nicht verzichtet werden. Allerdings könne der Kunde vom Vermittler verlangen, mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu beginnen.
Der Vermittler müsse dabei aber den Kunden davon in Kenntnis setzen, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn er seine Vermittlungsleistung vollständig erfüllt hat. „Und der Verbraucher muss
eine ausdrückliche Erklärung abgeben, dass er vollständig über seine Rechte und die Rechtsfolgen aufgeklärt worden ist“. In diesem Fall habe der Vermittler bereits mit der Übermittlung der Verkäuferdaten den „tauglichen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages“ erbracht. Das heißt: Der Verbraucher kann dann nicht einfach mit dem Verkäufer einen Vertrag abschließen, den Vermittler dabei umgehen und so die Provision vermeiden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der PiCasa Immobilien GbR
Die in unserem Exposé enthaltenen Angaben beruhen auf den Angaben des Verkäufers.
Wir bemühen uns, möglichst genaue Angaben über Objekt und Vertragspartner zu erhalten, eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.
Mit Inanspruchnahme unserer Vermittlertätigkeit aufgrund des umseitigen Angebots bzw. Rückfragen und Besichtigungen sowie Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer wird der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten geschlossen.
Der Vermittler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Vermittlers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits
die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Ist dem Auftraggeber unser Angebot zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so ist
er verpflichtet, in angemessener Frist uns dies schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen
auch zu belegen.
Mit Abschluss eines durch unseren Nachweis oder durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kaufvertrages ist eine Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision (zzgl. MwSt. in Höhe von 19%) fällig und am Tage des notariellen Kaufabschlusses zahlbar. Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze: a) Bei Kaufverträgen: Im Inland 5% (bei Objektwert unter EUR 100.000,- beträgt die Mindestprovision EUR 5.000,-). Im Ausland 5,9% (bei Objektwert unter EUR 100.000,- beträgt die Mindestprovision EUR 9.900,-). b) Bei Miet- und Pachtverträgen: Im privaten Bereich zwei Monatsmieten; bezogen auf die Nettomiete; im gewerblichen Bereich drei Monatsmieten bezogen auf die Bruttomiete abzüglich der Energiekosten. c) Bei Verträgen von Grundstücken auf Erbpacht: 4% auf den Kapitalisierungsanteil zuzüglich sechs Nettomonatspachten. d) Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald auf Grund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Kaufvertrag zustande kommt. Darauf gründet sich eine Verpflichtung, uns unverzüglich mitzuteilen, wenn und eventuell zu welchen Bedingungen ein Vertrag über ein von uns angebotenes Objekt zustande gekommen ist.
Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solchen natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Kaufvertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner darf ohne unsere Zustimmung nicht erfolgen. Von direkten Verhandlungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kaufinteressenten und dem Verkäufer sind wir unverzüglich zu unterrichten.
Wir haben Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung oder Abschrift des Kaufvertrages, soweit diese für Fälligkeit der Maklerprovision bedeutsam ist.
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handels, ausgeschlossen.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz des Maklers.
Sendenhorst, 14.02.2014/17.06.2018
Impressum
PiCasa Immobilien GbR Service Vermittlung-Beratung-Betreuung
Auf dem Bült 54, 48324 Sendenhorst
+492526-9372007
picasa-betreuungs-gbr@web.de
Rechtliche Angaben
Gesetzlicher Vertreter:
Geschäftsführer Ingo Vaters
USt-IdNr.: DE360585646
Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt durch:
Gewerbeamt Stadt Sendenhorst
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Kreisbehörde Warendorf
AGB
Verbraucherinformationen
eingetragen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ) seit dem 14.02.2014
Gesellschafter: Petra Vaters und Ingo Vaters
wichtige Hinweise
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Verbraucherinformationen
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http://ec.europa.eu/consumers/odr
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