MAKITA Akku-Bohrhammer DHR171Z
149 €
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Beschreibung
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Lieferumfang
Akku-Bohrhammer mit Seitengriff 36, Schraube M8x120, Tiefenanschlag, ohne Akkus, ohne Ladegerät
Technische Daten
Akkuspannung: 18 V
Akkusystem LXT: ja
Akkuschutzsystem: ja
Einzelschlagstärke: 1,2 J
Idealer Bohrbereich (Beton): 5 - 8 mm
Bohrleistung in Beton: 17 mm
Bohrleistung in Holz: 13 mm
Bohrleistung in Stahl: 10 mm
(Leerlauf-)Schlagzahl: 0 - 4800 min⁻¹
Leerlaufdrehzahl: 0 - 680 min⁻¹
Seitengriff: ja
Produktabmessung (L x B x H): 273 x 86 x 211 mm
Gewicht inkl. Akku (EPTA): 2,1 - 2,8 kg
Akku-Systeme: LXT 18V/36V
Schallleistungspegel (LWA: 101 dB(A)
Schalldruckpegel (LpA): 90 dB(A)
K-Wert Geräusch: 3 dB(A)
Vibration: 2,5 m/s²
Vibration Hammerbohren in Beton: 9,0 m/s²
K-Wert Vibration: 1,5 m/s²
Bei fragen gerne Melden
Wenn sie das Gerät gerne kaufen wollen, benötigen wir bitte für die Erstellung der Rechnung (mit ausgewiesener Mwst.) ihre Anschrift + E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Meesenburg Team
Rechtliche Angaben
Impressum
Betreiber dieser Website
Meesenburg GmbH & Co. KG
Westerallee 162
24941 Flensburg
Germany
Tel. +49 (0)461 5808-2000
Fax +49 (0)461 5808-2001
info@meesenburg.de
Registergericht: Amtsgericht Flensburg
Registernummer: AG Flensburg HRA 460
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE134633096
Niederlassung Göttingen-Rosdorf
AGBs
I. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Meesenburg Großhandel KG
(nachfolgend „wir“ oder „uns“) und unseren gewerblichen Kunden. Allgemeine
Geschäftsbedingungen Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als wir diesen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
II. Angebot, Vertragsschluss, Rücktrittsrecht
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Es handelt sich hierbei um unverbindliche
Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein bindendes Angebot zum
Vertragsabschluss abzugeben.
2. Die vom Kunden uns gegenüber aufgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot zum
Vertragsabschluss, das wir innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Eingang bei uns
annehmen können. Die Annahme durch uns erfolgt durch Übersendung einer
Auftragsbestätigung an den Kunden per Post, per Telefax oder per Email oder aber durch
Erbringung der bestellten Leistungen gegenüber dem Kunden. Eine etwaige Ablehnung
des Angebotes des Kunden werden wir diesem unverzüglich schriftlich mitteilen.
3. Sind wir aufgrund der nicht richtigen und/oder nicht rechtzeitigen Belieferung durch unsere
Zulieferer gehindert, die von uns gegenüber dem Kunden vertraglich geschuldeten
Leistungen zu erbringen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein
solches Leistungshindernis durch uns nicht zu vertreten ist. Gleiches gilt in Fällen von
unvorhersehbaren Betriebsstörungen etwa durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen
oder unvermeidbaren Rohstoffmangel. Im Falle des Eintritts eines solchen
Leistungshindernisses informieren wir den Kunden unverzüglich. Soweit wir in diesem Fall
vom Vertrag zurücktreten wollen, werden wir unser Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben.
Etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen werden dem Kunden in diesem Fall
unverzüglich zurückerstattet.
4. Die in den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen,
genannten Gewichts- und Maßangaben sind nur Ca.-Werte, soweit sie dort nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
5. Eine Übertragung von Urheberrechten oder Nutzungsrechten an den von uns an den
Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen oder technische Unterlagen findet nicht
statt; sämtliche hieran bestehenden Rechte verbleiben bei uns.
III. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die von dem Kunden zu leistenden Zahlungen sind sofort mit Erhalt unserer Rechnung
und ohne Abzug fällig. Die Gewährung eines abweichenden Zahlungsziels bedarf ebenso
wie der Abzug von Skonto einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden.
2. Der Versand von Rechnungen durch uns an den Kunden erfolgt ausschließlich per Email
in Form von pdf-Dateien (oder entsprechenden Formaten) an die von dem Kunden hierfür
angegebene Email-Adresse.
3. Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und
Schecks werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlung statt hereingenommen. Im
Falle eines Schecks- oder Wechselprotestes können wir sofortige Barzahlung verlangen.
4. Bei gewährtem Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) ist der Betrag zu dem von uns mitgeteilten
Termin fällig. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, wird die grundsätzlich 14-tägige
Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf einen Tag vor Belastung
verkürzt. Wir sind in der Wahl der Art der Übermittlung der Vorabinformation im Rahmen
der gesetzlichen Anforderungen frei; diese kann z. B. als Teil der Rechnung oder auch mit
anderen Schriftstücken zusammen und für mehrere Lastschrifteinzüge im Voraus erfolgen.
Der Kunde versichert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den pünktlichen
Zahlungseingang bei uns sicherzustellen.
5. Es gelten die in der Bestellung angegebenen Preise; sind diese dort nicht angegeben
gelten die in unserer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste angegebenen Preise.
Die Preise schließen Verpackung, Fracht und Transportversicherung nicht mit ein.
6. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen durch uns 14 Tage nach Erhalt der von uns
geschuldeten Leistungen oder nach Ablauf des gesondert vereinbarten Zahlungsziels in
Verzug, soweit er nicht gezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem
Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem
Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung
(insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Hinsichtlich der Folgen eines
Zahlungsverzuges des Kunden gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen.
7. Werden uns, erst nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an
der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, sind wir berechtigt, vor Erbringung
unserer Leistungen angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Kunde in
angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
8. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
9. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
10. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB werden Zahlungen des Kunden zuerst auf die
ältesten Forderungen verrechnet, erst nach vollständiger Tilgung der Forderungen auf die
Kosten und erst nach deren Tilgung auf die Zinsen.
IV. Lieferzeit
1. Angegebene Lieferfristen sind unverbindliche ca.-Fristen, angegebene Liefertermine sind
unverbindliche ca.-Termine. Der Kunde kann uns zehn Tage nach Überschreitung der
unverbindlichen Lieferfrist oder des unverbindlichen Liefertermins in Textform auffordern,
binnen angemessener Frist zu liefern; mit Zugang dieser Aufforderung geraten wir mit der
Leistung in Verzug.
2. Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen auf höhere Gewalt, z.B.
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, von uns nicht zu vertretende Ereignisse,
z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten,
während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern. Wir werden
den Kunden, soweit möglich, unverzüglich über den Eintritt eines Ereignisses nach Satz 1
informieren und über die voraussichtliche Dauer der Verlängerung der Lieferfristen bzw.
den voraussichtlich neuen Liefertermin unterrichten.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Die hierdurch
entstehenden Mehrkosten werden von uns getragen.
4. Die Gefahr geht im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden und bei vereinbarter
Lieferung mit Übergabe der Ware an das beauftragte Transportunternehmen auf den
Kunden über.
V. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie
1. Im Falle des Vorliegens eines Mangels gelten die gesetzlichen Regelungen für die
Gewährleistungsansprüche des Kunden, allerdings nur soweit nicht nachfolgend eine
abweichende Bestimmung getroffen wird.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Soweit von uns im
Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert wird, löst dies keinen
neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
3. Der Kunde kann uns gegenüber etwaige Gewährleistungsansprüche nur unter der
Voraussetzung geltend machen, dass er uns gegenüber seinen Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Hat der Kunde die von uns gelieferten Gegenstände weiterveräußert und stehen dem
Kunden aufgrund eines Mangels Rückgriffansprüche nach § 445a Abs. 1 BGB gegen uns
zu, hat der Verkäufer uns neben der Erfüllung der Obliegenheiten aus § 377 HGB zum
frühestmöglichen Zeitpunkt in die Gewährleistungsabwicklung mit seinen Kunden
einzubinden, um etwaige Schäden und Kosten für uns und den Kunden so gering wie
möglich zu halten. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung uns gegenüber aus Satz 1 nicht
ordnungsgemäß nach, ist der Rückgriffanspruch des Kunden gegen uns aus § 445a Abs. 1
BGB auf den Umfang begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Einhaltung der Verpflichtung
des Kunden entstanden wäre.
5. Stellt der Kunde Mängel fest, darf er nicht weiter über die gelieferten Gegenstände
verfügen, , bis eine Prüfung und Mängelbeseitigung durch uns erfolgt ist, eine Einigung mit
dem Kunden über Abwicklung der Mängelrüge erzielt wurde oder ein gerichtliches
selbständiges Beweisverfahren zur Prüfung und Feststellung der von dem Kunden
behaupteten Mängel abgeschlossen wurde.
6. Soweit wir dem Kunden gegenüber zur Nacherfüllung verpflichtet sind, sind wir nach
unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder in Form der
Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die von uns gewählte Art
der Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag
zurückzutreten oder aber Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ein Fehlschlag der
von uns gewählten Art der Nacherfüllung liegt erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch
vor.
7. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erstrecken sich nicht auf normale
Abnutzungen, mangelhafte Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter
Inbetriebsetzung Dritter, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung,
Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen
technischen Normen sowie auf die übliche Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile
sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge.
VI. Haftungsbeschränkung
1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns oder einen
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel
arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes
übernommen haben. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur
Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Der Schadensersatzanspruch des
Kunden für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der
in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
2. Die Regelungen in Ziffer 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche des Kunden,
insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der
Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund; sie gelten insbesondere wegen
Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter
Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
3. Die Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren (nachfolgend
„Liefergegenstand“) bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der
Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor.
2. Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden
(nachfolgend Verarbeitung). Die Verarbeitung erfolgt für uns; wenn der Wert des uns
gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht uns gehörenden
Waren und/oder der Verarbeitung, so erwerben wir Miteigentum an der Neuware im
Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum
Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der
Verarbeitung. Soweit wir nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware
erwerben, sind wir und der Kunde uns darüber einig, dass der Kunde uns Miteigentum an
der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des uns gehörenden
Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der
Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren
Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit uns nicht gehörender
Ware. Soweit wir nach Ziffer 2 Eigentum oder Miteigentum an der Neuware erlangen,
verwahrt der Kunde dieses für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
3. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde
hiermit schon jetzt seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer
mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer
besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger
Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom uns in
Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der an uns abgetretene
Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Wir nehmen die Abtretung an.
4. Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er,
ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als
Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem von uns in
Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.
5. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der gemäß Ziffer 3 und 4 an uns
abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen
geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns
weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug,
Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder
begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit
des Auftraggebers, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen.
Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen
Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie
die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber seinen
Abnehmern verlangen.
6. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde uns die zur
Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu
erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Liefergegenstände oder der in unserem (Mit-)Eigentum
stehenden Neuware untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen
Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur
Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen
gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden
erfolgt. Der Kunde hat mit dem jeweiligen Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit
dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
8. Soweit der realisierbare Wert aller uns zustehender Sicherungsrechte die Höhe aller
gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden
einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die
Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der uns
zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder
übersteigt. Uns steht in diesem Fall steht die Wahl bei der Freigabe zwischen
verschiedenen Sicherungsrechten zu.
9. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne
Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu
verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung –vom Vertrag zurückzutreten;
der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des
Liefergegenstandes/der Neuware liegt in diesem Fall keine Rücktrittserklärung
unsererseits, es sei denn, dies wird von uns ausdrücklich in Textform erklärt.
VIII. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Einheitlicher Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und uns findet ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland - ohne die Verweisungsnormen des Internationalen
Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) - Anwendung
3. Alleiniger Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz.
Stand: 07/2018
Tel. +49 (0)461 5808-2000
Fax +49 (0)461 5808-2001
E-Mail info[at]meesenburg.de
Registergericht: Amtsgericht Flensburg
Registernummer: HRA 460
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE134633096
Geschäftsführer:
Martin Meesenburg, Hans Bentheimer, Stefan Ohrts, Nils Johannsen
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:
Martin Meesenburg