Mauernutfräse Schlitzfräse zu vermieten
20 €
- Art Bau & Handwerk
Beschreibung
Hier könnt ihr die Einhell Mauernutfräse TE-MA 1700 mieten.
Leistungsstarke Mauernutfräse ideal für Elektroinstallationen, Wasserleitungen und andere Renovierungsarbeiten. Die Fräse ermöglicht präzises Schneiden von Mauerschlitzen in Beton, Ziegel und anderen Mauerwerk.
✅ Leistungsstarker 1700 W Motor
✅ Einstellbare Frästiefe bis 38mm und Schnitttiefe bis 40mm.
❌ Mietpreis 20€/Tag ❌
❌ Wochenende 50€ - Fr. von 15 Uhr bis Mo. 15 Uhr ❌
50€ Kaution - die bei ordentlicher Rückgabe sofort rückerstattet werden.❗
Zusätzlich können Sie bei uns einen Industriestaubsauger Nilfisk Multi II 30 T mieten.
❌ Mietpreis inkl. Mauernutfräse 30€/Tag ❌
❌ Wochenende 70€ - Fr. von 15 Uhr bis Mo. 15 Uhr ❌
100€ Kaution (Deckenschleifer + Industriestaubsauger) - die bei ordentlicher Rückgabe sofort rückerstattet werden.❗
Bitte Ausweis zur Übergabe mitbringen.❗
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Die Kaution sowie der Mietpreis sind bei Abholung in bar zu bezahlen.
Rechtliche Angaben
Mietbedingungen
Dem umseitigen Mietvertrag liegen die folgenden Mietbedingungen zugrunde:
1.Für die gemieteten Gegenstände ist
auch aus Sicherheitsgründen nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig.
2.Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten.
Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem,
betriebssicherem Zustand. Der Mieter muß bei Übernahme des
Mietgegenstandes die Vollständigkeit der Gegenstände und des
Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch
behilflich.
Bei Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehör, oder wenn Zubehör vom Mieter unbrauchbar gemacht wurde, werden die
betreffenden Teile zum Listenpreis berechnet, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß.
3.Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßem
Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten.
4.Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten
hat.Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und
Wittrungseinflüssen zu schützen.
5.Der Vermieter
übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen, sofern der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß, nicht sachkundig oder nicht sachgerecht verwendet wurde.
6.Wird der Mietgegenstand später als
im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnende Zeiteinheiten.
Wird ein Mietvertrag geschlossen, der Mietgegenstand reserviert, jedoch nicht abgeholt, so ist die Miete für die volle Mietzeit zu zahlen.
Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der Mietanspruch für die volle Mietzeit fort.
7.Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das
Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und
Mieter kann der Mietgegenstand, unter Verrechnung
einer angemessenen Gebühr, dem Mieter zugestellt, aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden. Lieferung und Aufstellung ebenso wie Demontage und Rücktransport erfolgen in jedem Falle auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese
Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen.
Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit, wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten sind. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu
vertreten ist.
9.Die Kaution
wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet.
Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgesetzt. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
10. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem
Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überläßt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt.
Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich
zurückzufordern.
Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den
Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.
11.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen
Vorschriften aufrechterhalten.
12.Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Gehört der Vertrag beim Mieter zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, so wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart. Mit Mietern, die ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen oder bei Klage unbekannten Aufenthaltes sind, wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart.
Nikita Schmidt
Rent by S.N.
Alte Reisbachstraße 14
66265 Heusweiler
E-mail: rentbysn@gmail.com
Mobil: 0152 31950880