Mercedes-Benz Actros 2548 6X2 HIAB 166 K-2 KRAN
44.982 €
- Art LKW
Beschreibung
- Sonderausstattung:
- deutsches Fahrzeug
- 1.Hand
- HIAB 166 - 2 EZ . 2013
- drehbarer Steinzange
- Differentialsperre Hinterachse,
- 6X2 Liftachse
- Lenkachse
- Klimaautomatik
- Retarder/Intarder
- Tempomat
- Sitzheizung
- Laderaumlänge/-breite/-höhe: 6,50 m/ 2,5 m/ 1,00 m
- El. Fenster
- Radio
- Sonnenblende
- Usw..
- Irrtümer, Schreibfehler und Zwischenverkauf vorbehalten!!!Wir sprechen außer Deutsch noch englisch, russisch, türkisch, slowakisch.
Achslast Vorderachse 8,0 t, Arbeitsscheinwerfer Rückwand Fahrerhaus oben, Audiosystem: CD-Radio (Bluetooth), Batterie 220 Ah, Druckluftbehälter zusätzlich, Drucklufthorn / - Hörner auf Fahrerhausdach, Fahrerhaus: Fahrerhauseinstieg beweglich, Fernverkehr-Paket, Generator 100 A, Harnstofftank (AdBlue): 95 Ltr., Hinterachse H 8, Tellerrad 485, Komfortschließanlage, Kupplungsköpfe DuoMatic, Luftpresser 2-Zyl., Lufttrockner 2 Kammer beheizt, Nebenantrieb MB 10C, Parametrierbares Sondermodul, Reserveradheber seitlich, Rundumkennleuchte links/rechts, Rückfahrwarner akustisch (Warnsignal außen), Rückwandfenster, Schiebe-/Hebedach elektrisch (Glas), Sicherungsautomat, Sitze im Fahrerhaus: Fahrersitz Schwingsitz Komfort inkl. Horizontalfederung, Steckdose 12 Volt, Telligent Nachlaufachse gelenkt, Ölkühler Getriebe
Weitere Ausstattung:
Abgasnorm EURO 5, Achskonfiguration: 6x2, Anhängerbremse 2 - Leitung, Anhängerkupplung: Abschleppkupplung, Anhängerkupplung: G 150, Anhängersteckdose 24V / 15-polig, Außenspiegel elektr. verstell- und heizbar, Außenspiegel Weitwinkel und heizbar, links, Außentemperaturanzeige, Differentialsperre Hinterachse, Fahrerhaus: M (mittellang), Federung: Luft / Luft (Volluft), Karosserie/Aufbau: Fahrgestell, Kraftstofftank: 300 Ltr., Lifteinrichtung Nachlaufachse, Modellpflege ab 06/2008, Motor 12,0 Ltr. - 320 kW V6 Diesel (OM 501 LA), Motorbremse mit Konstantdrossel, Nachlaufachse einzelbereift, Pollenfilter, Radstand 4800 mm, Scheibenbremsen, Telligent - Schaltung, Telligent Bremssystem mit ABS+ASR, Vorbereitung CB-Funk, Vorbereitung Telefon/Fax, Vorderachse gekröpft, Wegfahrsperre, Zentralverriegelung inkl. Schlüssel, Zul. Gesamtgewicht 26,00 t
Lkw über 7,5 t, Autokran
Gebrauchtfahrzeug
Erstzulassung: 3/2013
Baujahr: --
Kilometerstand: 541.220 km
Kraftstoffart: Diesel
Leistung: 350 kW/476 PS
Hubraum: 11946 cm³
Getriebe: Automatik
Klimatisierung: Klimaautomatik
Zul. Gesamtgewicht (in kg): 26000
Schadstoffklasse: Euro5
Umweltplakette: 4 (Grün)
HU: 4/2025
Farbe (Hersteller): --
Farbe: Blau
Achsen: 3
Radformel: 6x2
Fahrerhaus: Nahverkehr
Hydraulikanlage: --
Geschwindigkeitsregulierung: Tempomat
Anhängerkupplung: Anhängerkupplung fest
Breite: 2550 mm
Höhe: 3600 mm
Laderaumlänge: 6500 mm
Laderaumbreite: 2500 mm
Laderaumhöhe: 1000 mm
Europalettenstellplätze: --
Ladevolumen: --
Ausstattung
ABS, EBS, ESP, Kran, Luftfederung, Partikelfilter, Retarder/Intarder, Scheckheftgepflegt
Inserat bereitgestellt von
Rechtliche Angaben
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link finden:
http//ec.europa.eu/odr
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen/Verkaufsbedingungen
(Stand August 2008)
I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag
zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tage-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 Prozent des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit dem vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnittes.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnittes genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10 Prozent des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person desöffentlichen Rechts , ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. 2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VI. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Fahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Verkürzung der Verjährung gemäß Satz 1 bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß Satz 2 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen.
VII. Haftung
1. Hat der Verkäufer auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zu Schadenregulierung durch die Versicherung.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
VIII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
ZAL-Nutzfahrzeuge
Inh. Suat Zal
Plauener Str. 36
DE-90513 Zirndorf
eMail: kontakt@zal-automobile.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnr. nach § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE167819976
Vertretungsberechtigt: Suat Zal