Mercedes-Benz S 320 L CDI LANGVERSION MEGA VOLL AUSSTATTUNG
4.498 €
- Marke Mercedes Benz
- Modell S-Klasse
- Kilometerstand 601.453 km
- Fahrzeugzustand Unbeschädigtes Fahrzeug
- Erstzulassung März 2004
- Kraftstoffart Diesel
- Leistung 204 PS
- Getriebe Automatik
- Fahrzeugtyp Limousine
- Anzahl Türen 4/5
- Außenfarbe Silber
- Material Innenausstattung Vollleder
- Einparkhilfe
- Leichtmetallfelgen
- Klimaanlage
- Navigationssystem
- Radio/Tuner
- Freisprecheinrichtung
- Schiebedach/Panoramadach
- Sitzheizung
- Tempomat
- Antiblockiersystem (ABS)
Beschreibung
SEHR SCHÖNES FAHRZEUG IN TOLLER AUSSTATTUNG UND IN DER SELTENEN LANGVERSION MIT ELEKTRISCHEN SITZEN IM FOND. PLATZ IM ÜBERFLUSS
SITZHEIZUNG UND SITZKLIMATISIERUNG. MOTOR UND GETRIEBE FUNKTIONIEREN SEHR GUT. STANDHEIZUNG MIT FERNBEDIENUNG IST EBENSO MIT DABEI.
DAS FAHRZEUG HAT HOLLÄNDISCHE PAPIERE UND WIRD AUCH SO VERKAUFT.
Sonderausstattung:
Audio-Navigationssystem: Autopilot-System APS COMAND, Bi-Xenon-Scheinwerfer, CD-Wechsler, Dachantenne, Innenausstattung: Holz Wurzelnuss, Komfortsitze vorn (inkl. Belüftung, Sitzheizung), Memory-Paket, Multikontursitz / Multikonturlehne vorn links, Multikontursitz / Multikonturlehne vorn rechts, Parktronic-System PTS (vorn und hinten), Scheibenwaschanlage beheizt, Schiebe-/Hebedach elektrisch (Glas), Servoschliessung für Türen und Heckklappe / Heckdeckel, Sonnenschutzrollo an Türscheiben hinten, Zusatzheizung
Weitere Ausstattung:
Airbag Fahrer-/Beifahrerseite, Fensterheber elektrisch vorn + hinten, Karosserie: 4-türig, Klimaautomatik (Thermotronik), Kopf-Airbag-System (Windowbag), LM-Felgen, Motor 3,2 Ltr. - 150 kW CDI KAT, Reiserechner, Seitenairbag (Sidebag) hinten, Seitenairbag (Sidebag) vorn, Sitzbezug / Polsterung: Leder, Sitzheizung vorn, Sonnenschutzrollo an Heckscheibe elektrisch
07-04-2023 577.360 km
05-12-2022 567.654 km
21-07-2022 554.019 km
25-04-2022 547.503 km
21-04-2021 529.220 km
04-03-2020 523.919 km
27-02-2019 500.209 km
27-02-2018 470.700 km
06-03-2017 447.256 km
04-03-2016 414.530 km
06-02-2015 375.423 km
27-02-2014 338.138 km
04-03-2013 293.047 km
29-02-2012 257.338 km
23-02-2012 257.338 km
28-02-2011 222.330 km
15-03-2010 186.706 km
23-02-2010 184.212 km
22-01-2010 182.686 km*
12-02-2009 244.505 km*
25-11-2008 234.956 km*
25-02-2008 195.932 km*
17-08-2006 119.603 km
04-08-2006 117.887 km
02-03-2006 97.596 km
23-01-2006 93.128 km
28-07-2005 78.920 km
04-03-2004 1 km
Limousine
Gebrauchtfahrzeug
Hubraum: 3222 cm³
Anzahl der Türen: 4/5 Türen
Anzahl Sitzplätze: 5
Schadstoffklasse: --
Umweltplakette: --
Anzahl der Fahrzeughalter: --
HU: --
Farbe: Silber Metallic
Farbe (Hersteller): CUBANITSILBER - METALLIC
Innenausstattung: Vollleder
Farbe der Innenausstattung: Grau
Airbags: Front-, Seiten- und weitere Airbags
Anhängerkupplung: --
Radio: Tuner/Radio
Ausstattung
ABS, Alarmanlage, Armlehne, Bordcomputer, CD-Spieler, ESP, Elektr. Fensterheber, Elektr. Seitenspiegel, Elektr. Sitzeinstellung, Elektr. Sitzeinstellung, hinten, Freisprecheinrichtung, Lederlenkrad, Leichtmetallfelgen, Lichtsensor, Lordosenstütze, Luftfederung, Massagesitze, Multifunktionslenkrad, Navigationssystem, Nebelscheinwerfer, Regensensor, Scheinwerferreinigung, Schiebedach, Servolenkung, Sitzbelüftung, Sitzheizung, Sitzheizung hinten, Soundsystem, Standheizung, Zentralverriegelung
Weitere Informationen bei
Rechtliche Angaben
IMPRESSUM - FIRMENDATEN - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUTO PARADIES ÖFFNUNGSZEITEN: Montag – Freitag 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr Sonntag geschlossen Bankverbindung VOLKSBANK PFORZHEIM: DE02666900000004631985 VBPFDE66XXX Impressum AUTO PARADIES Inh. Luciano Lorenzo Lichius Morsestrasse 15 - 75173 Pforzheim Pforzheim / Germany Telefon: 0171 8158994 E-Mail: AUTOPARADIES-PFORZHEIM@mobile.de Umsatzsteuer-ID: DE307593035 Finanzamt Pforzheim Steuer Nummer: 41127 / 63713 EORI Nummer: DE537748248723391 Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) Stand: März 2008 I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. 2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. II. Zahlung 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. III. Lieferung und Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. 3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts. 5. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. IV. Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. V. Eigentumsvorbehalt 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. 2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. VI. Sachmangel 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie. 2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. 3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. 4. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 5. Abschnitt VI Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VII Haftung. VII. Haftung 1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. 2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt. 4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriegsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 5. Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. VIII. Schiedsstelle (Schiedsverfahren) (Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t) 1. Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz- Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohandel mit Qualität und Sicherheit“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, erfolgen. 2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. 3. Durch die Anrufun