Midj Design Stuhl 2er Set Strike schwarz Aussteller
599 €
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Midj Design Stuhl 2er Set Strike schwarz Aussteller, in neuwertigem Zustand, statt 1264,22€ nur 599€, 52% sparen.
Produktdetails:
• 2 x Midji Strike S L Stuhl
• Gestell: 4-beinig Stuhlbeine Holz Schwarz mit Querstreben, Sitzfläche Holz Schwarz, Rückenlehne Metall Schwarz
• Maße: Höhe Rückenlehne 76 cm; Stuhlbreite 48 cm; Stuhltiefe 50 cm; Sitzhöhe 46 cm
• Die Stühle standen / stehen zur Dekoration in unserem Küchenstudio aus, wurden daher nicht genutzt und sind in einem sehr gutem, neuwertigem Zustand
Der Artikel ist derzeit in unserem Küchenstudio in Backnang ausgestellt. Der Versand innerhalb Deutschlands ist möglich, die Versandkosten müssen vom Käufer getragen werden.
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UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Vorbemerkung
Auf den zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrag über Lieferung und Einbau von Küchen und Küchenteilen findet das Kaufrecht des BGB Anwendung.
2. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
4. Lieferfrist
Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf der gesetzten Nachfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferfrist entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der verlängerten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleiben unberührt.
5. Montage
Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Soweit die Erstellung des Aufmaßes in einem Rohbau stattfindet, werden in die Planung 1,5 cm Putzstärke zzgl. Ggf. der Fliesenstärke in die Wand einberechnet. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser Wert beim Verputzen der Wände nicht überschritten wird. Soweit diese Werte überschritten werden, ist der Verkäufer umgehend zu informieren. Der Käufer hat die Möglichkeit, die neuen Maße dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen oder den Verkäufer zur erneuten Aufmaßnahme einzubestellen. Die Kosten dafür trägt der Käufer. Der Verkäufer hat generell bauliche Veränderungen nach Aufmaßnahme nicht zu vertreten. Führen veränderte Raummaße zu einer Lieferverzögerung, hat der Verkäufer dafür nicht einzustehen, soweit die Lieferverzögerung sich aus einer erforderlich gewordenen Neubestellung ergibt. Die Mitarbeiter oder Nachunternehmer des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Soweit der Käufer ohne Rücksprache mit dem Verkäufer einen anderen Aufbau/eine andere Montage wie vom Verkäufer geplant, vornimmt oder vornehmen lässt, trägt er insoweit das Risiko.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
7. Erfüllungsweigerung
Wenn der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages dessen Erfüllung verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, 30 % des Bestellpreises als pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Verkäufer kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Weitgehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
8. Lieferunmöglichkeit
Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
9. Rücktrittsrecht und Folgen eines Rücktritts
Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder er seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse oder ausreichende Sicherheit. Im Falle eines Rücktritts hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Seine Aufwendungen umfassen unter anderem die Kosten für den Transport und die Montage. Dies gilt nicht, wenn der Käufer den Rücktritt nicht zu vertreten hat. Die Regelungen über Abzahlungsgeschäfte bleiben im Übrigen unberührt.
10. Gewährleistung
Für die vom Verkäufer besorgten und im wesentlichen unverändert eingebauten Teile finden die Vorschriften über die Sachmängel im Kaufrecht des BGB Anwendung. Hinsichtlich der Teile, die im Rahmen des Einbaus/Montage verändert werden (z. B. Arbeitsplatten, Sockelleisten. etc.) gilt das Gewährleistungsrecht. Insoweit gilt die zweijährige Gewährleistungspflicht. Die Schadensersatzpflicht des Verkäufers wird für den Fall der Verletzung von Nebenpflichten durch leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
11. Zahlung
Der Kaufpreis wird vorbehaltlich einer kürzeren Zahlungsfrist auf der Rechnung spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Leistet der Käufer nicht fristgemäß, kommt er ohne eine weitere Mahnung des Verkäufers in Verzug.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Sitz der Firma des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Firma des Verkäufers.
13. Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Verbraucherschlichtungsverfahren und Online-Streitbelegung
Zur Teilnahme an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet Die Europäische Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen, die online geschlossen wurden. Sie können die Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr.