Mieten- DEWALT 54V XR FLEXVOLT Kettensäge 40cm
29 € VB
Versand möglich- Zustand Sehr Gut
Beschreibung
Lieferung Jesewitz, Eilenburg, Leipzig und Umgebung möglich.
DEWALT 54 VOLT XR FLEXVOLT Kettensäge 40cm
Wochenmietpreis Montag bis Freitag 17€/Tag
Zwei-Tages-Mietpreis 24€/Tag bzw. Wochenende Freitag bis Montag
Tagesmiete 29€/Tag
Akku pro Tag 3€
✅ 54V FlexVolt
✅ Vergleichbar mit Benzingeräten
✅ keine Abgase
✅ 40cm Schwert
Technische Daten:
hohe Schnittleistung
Keine Abgase
Geräuschlos im Leerlauf
Automatische Kettenschmierung
Werkzeuglose Kettenspannung
Leichbauweise nur 5.6kg mit Akku
Schienenlänge: 40 cm
Schalldruckpegel: 80,5 dB
Schallleistungspegel: 105 dB
Lieferumfang
DEWALT 54 VOLT XR FLEXVOLT Kettensäge 40cm Schwert
Ladegerät
Akku mit Gebühr 4€ pro Tag
Technische Irrtümer vorbehalten
Verbrauchsmaterial:
Sägekette muss separat erworben werden!
Betrieb der Maschine nur mit original Flüssigkeiten! -Kettenschmierung
Auf Wunsch, können Sie eine Akku betriebene Sägekettenschleifmaschine gegen 7€ Gebühr pro Mietvorgang dazu erhalten.
Verfügbare Optionen:
• Selbstabholung (kostenfrei) oder
• Liefer- &/ oder Abholpauschale je 39,- Euro inkl. MwSt im Radius von 25km
• Selbstreinigung nach Gebrauch (kostenfrei) oder
• Endreinigung durch den Vermieter (Pauschale 49,- Euro inkl. MwSt.)
Benötigt zum Mieten:
• Ausweis mit Wohnsitz in Deutschland
• telefonische Absprache Tel.: 0341 3919910
• Kaution in Bar mit dt. Personalausweis 100€. Eine Miete ohne dt. Ausweis bzw. ohne Wohnsitz in Deutschland ist möglich. Es wird eine Kaution von 500€ fällig. Die Kaution erhält der Mieter nach Rückgabe des Mietgegenstandes zurück, insofern keine Beschädigungen bzw. Verlust des Mietgegenstandes festgestellt wird (siehe AGB).
• Mietpreis in Bar
• oder Zahlung in Vorkasse
Sie sind schnell? Wenn Sie den Mietgegenstand ab Abholung/ Lieferung innerhalb von 3h zurückgeben, erhalten Sie 10% Rabatt auf den Mietpreis! Am Wochenende schraubt es sich besonders günstig. Von Freitag 16.00 Uhr und Montag 16.00 Uhr zurückbringen. Drei Tage Mieten und nur Zwei bezahlen. Automatische Verlängerung der Mietsache, außerhalb von dem vereinbarten Zeitraum, wird mit dem Tagespreis berechnet.
Preise Freibleibend!
Alle Preise inklusive 19% MwSt.
Rechtliche Angaben
Impressum
Mietservice Jesewitz
Frankenstr. 6
04838 Jesewitz
Telefon: 0341 3919910
UST ID Nr.: DE175406769
Ansprechpartner
Ronny Stratmann
Allgemeine Mietbedingungen
der Firma Mietservice Jesewitz (Nachfolgend „Vermieter“ genannt)
§1 Mietgegenstand
1. Der Mietgegenstand bleibt Eigentum des Vermieters, welches dem Mieter für einen zuvor schriftlich vereinbarten Zeitraum kostenpflichtig zur Verfügung gestellt wird.
2. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand Ordnung – sowie bestimmungsgemäß einzusetzen/ zu behandeln und die entsprechenden Unfallverhütung – und Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten..
3. Der Mieter ist zur Einweisung über den Mietgegenstand gegenüber mitarbeitenden Personen verpflichtet.
4. Der Mieter zeigt den Einsatzort des Mietgegenstandes beim Vermieter an.
§2 Mietvereinbarung
1. Der Mietgegenstand wird vom Vermieter im gereinigten, betriebsfähigen und vollgetankten Zustand übergeben.
2. Der Vermieter hat das Recht, jederzeit den Mietgegenstand zu besichtigen und die Miete außerordentlich zu beenden.
3. Eventuelle Mängel am Mietgegenstand müssen vom Mieter, vor der Übergabe vom Vermieter an den Mieter vor Beginn des Mietzeitraumes angezeigt werden.
4. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand gegen Überbeanspruchung zu schützen, während der Arbeitsphase regelmäßig zu reinigen und benötigte Betriebsmittel für Nutzung des Mietgegenstandes (wie Öl- und Benzinstände), täglich auf einen für den Betrieb vorgeschrieben Zustand zu halten.
5. Der Mieter nimmt keine eigenen Reparaturen bzw. Demontage des Mietgegenstandes vor.
6. Die Miete des Mietgegenstandes beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrags bzw. mit dem Beginn des Mietgegenstand an den Mieter.
7. Die Miete endet nach dem Übernahme-Abschlussprotokoll an der Betriebsstätte des Vermieters und Ausgleich aller Kosten wie im Mietvertrag vereinbart.
§3 Mietpreis, Sicherung der Mietschuld, Rückgabe des Mietgegenstandes
1. Der Mietzins wird spätestens vom Mieter bei Übergabe des Mietgegenstandes an den Vermieter, über die zuvor vereinbarte Mietzeit beglichen.
2. Der Vermieter erhebt bei Vertragsabschluss über den Mietgegenstand eine Kaution.
3. Die Kaution wird vollständig erstattet, insofern keine Mängel nach AGB §2.3 vorhanden sind. Die abzuziehende Summe von der Kaution, die Beurteilung und Begutachtung der Mängel liegt ausschließlich bei dem Vermieter. Sollte ein Gutachter hinzugezogen werden müssen, trägt der Mieter die Kosten. Der Ablauf der Magelbegutachtung wird ausschließlich vom Vermieter bestimmt.
4. Bei Verlust oder Diebstahl trägt der Mieter die Kosten der Widerbeschaffung des Mietgegenstandes. Die Widerbeschaffung und Preisbestimmung liegt ausschließlich beim Vermieter. Die Kosten der Widerbeschaffung müssen binnen 48h beglichen werden. Ein Wiederbeschaffungsangebot in Schriftform vom Vermieter an den Mieter ist ausreichend. Der Mieter ist Schadenersatz verpflichtet.
5. Bei Verlängerung der Mietzeit oder verspäteter Abgabe bezahlt der Mieter bei Abgabe des Mietgegenstandes den Mietzins, jedoch spätestens nach fünf Tagen. Die Kaution wird nicht mit dem Mietpreis verrechnet. Die Kosten für die Widerbeschaffung des Mietgegenstandes nach Verzug der Mietdauer trägt der Mieter. Die Kaution wird mit dem Ausfall anderweitiger Vermietung verrechnet.
6. Bei verspäteter Rückgabe oder Widerbeschaffung des Mietgegenstandes wird der Tagesmietpreis laut Mietvertragsabschluss berechnet.
7. Der Mieter übergibt den Mietgegenstand im gereinigten Zustand. Muss der Vermieter eine Reinigung des Mietgegenstandes vornehmen, trägt der Mieter die Kosten. Es wird mindestens der volle Stundensatz des Vermieters zzl. Der Reinigungsmittel fällig. Die Reinigungszeit wird vom Vermieter bestimmt. Öl, Benzin und Akkus müssen gefüllt übergeben werden. Schleif, Bohr oder andere zusätzliche Verbrauchsmittel werden separat berechnet.
8. Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung über die vereinbarte Mietdauer
§4 Ausfall Mietgerät und Haftungsbegrenzung/ Versicherung
1. Bei Ausfall des Mietgegenstandes nach §2.4 trägt der Mieter die Kosten.
2. Bei groben und fehlerhaften Mietgegenstand nach §2.3 erstattet der Vermieter, unter Vorbehalt der Prüfung, den vereinbarten halben Tagessatz bei Langzeitmiete §2.2
3. Der Vermieter ist im Falle eines defekten Mietgegenstandes während der Mietzeit, nicht für Stillstandszeiten oder Ausführungsverzögerungen beim Auftraggeber verantwortlich. Entstehende Ausfallkosten trägt der Mieter. Der Vermieter ist von der Haftung ausgeschlossen.
4. Verursachte Personenschäden oder Sachschäden, welche durch die Nutzung des Mietgegenstandes entstehen, unterliegen ausschließlich dem Mieter. Der Vermieter ist von der Haftung ausgeschlossen.
5. Die Lieferbedingungen unter §4.1; §4.2; §4.3; §4.4 unterliegen §5
6. Der Mieter übernimmt für den gesamten Mietzeitraum die Versicherungspflicht.
§5 Lieferbedingung, Beendigung Mietverhältnis
1. Die Abholung und Rücklieferung des Mietgegenstandes durch den Mieter an den Lagerplatz des Vermieters ist kostenfrei, sofern Sie der Mieter selbst vornimmt.
2. Die Lieferkosten vom Lagerplatz des Vermieters an den Mieter betragen den Arbeitsstundensatz des Vermieter (Abrechnung 30min Takt) zgl. bei Kleingeräten 0,39€ pro gefahren Kilometer bei Kleingeräten und 1€ pro gefahren Kilometer bei Großgeräten bis 7.2t. Die Preise weisen die gesetzlich vorgeschriebene MwSt. aus.
3. (Freimeldung) Die Rücklieferung ist den Mieter vorzeitig bei dem Vermieter anzuzeigen.
4. Die Mietzeit des Mietgegenstandes endet, mit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters und Übergabe des Mietgegenstandes.
5. Die Rückgabe unterliegt der Prüfung des Vermieters §3.7
§6 Sonstiges
1. Nebenvereinbarungen sind nicht getroffen
2. Abweichende Ergänzungen und Vereinbarungen müssen schriftliche erfolgen
3. Die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bleibt unberührt, sofern eine Bestimmung des Vertrages unwirksam ist.
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand - auch Wechselprozess – und Klagen im Urkunden- ist , wenn der Mieter eine juristische Person des öffentlichen rechtlichen Sondervermögen, Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, für sämtliche Ansprüche und für beide Teile der Hauptsitz des Vermieters
Mietservice Jesewitz
04838 Jesewitz
Frankenstr. 6
Ansprechpartner:
Ronny Stratmann