Mieten leihen Dachträger VW Touran Passat Nissan Qashqai
25 €
Nur Abholung- Art Weitere Autoteile
Beschreibung
KEIN VERKAUF!
Vermietung von einem Satz Dachträger passend für:
VW Touran ab Baujahr 09/2015
VW Passat Variant ab Baujahr 11/2014
Nissan Qashqai ab Baujahr 02/2014
Kaution: 75€ (Erstattung bei Rückgabe, vorausgesetzt der Mietgegenstand ist gereinigt und unbeschädigt)
Wochenmiete: 25€
Im ausgewiesenen Betrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten“ oder „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet
Die Abholung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Die Rückgabe muss gereinigt und unbeschädigt erfolgen, für Reinigung durch den Vermieter und Beschädigungen wird andernfalls eine dem Aufwand entsprechende Gebühr fällig und die Kaution einbehalten. Für die Rückgabe ist ein Termin zu vereinbaren.
Vermietung nur gegen Vorlage eines in Deutschland ausgestellten Lichtbildausweises / Reisepasses (Original, keine Kopie).
Die Kaution sowie der Mietpreis, für den vereinbarten Zeitraum, sind bei Abholung oder bei vereinbarter Lieferung in bar zu bezahlen.
Reservierung nur gegen Anzahlung möglich.
Lieferung nur gegen Vorauszahlung möglich.
Die Haftung für Sach- oder Personenschäden und Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch oder nicht eingewiesene Personen ist hiermit ausgeschlossen
Rechtliche Angaben
Allgemeine Mietbedingungen
1. Geltungsbereich:
Die Mietbedingungen gelten für alle Gegenstände und Werkzeuge, welche ich [Vermieter] an meine Kunden [Mieter] vermiete. Von meinen Mietbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit. Abweichende Absprachen müssen im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden.
2. Mietpreis und Dauer:
Der Mietpreis und die Mietdauer werden in einem Mietvertrag angegeben und sind wie dort beschrieben gültig. Wenn nicht anders vereinbart gelten Selbstabholung und Rückgabe beim Vermieter.
3.Überlassung, Nutzung und Haftung:
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen,die Straßenverkehrsvorschriften sowie die Ladungssicherung sorgfältig zu beachten und anzuwenden, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit gereinigt und vollgetankt (bei Akkugeräten Akkus geladen) zurückzugeben.Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand nur in der für den Gegenstand bestimmten Art und Weise zu nutzen und ihn vor unnötiger Abnutzung sowie Verschmutzung zu schützen.
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter auf Anfrage den jeweiligen Stand - bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes anzuzeigen.
Der Mieter hat bei Überlassung den Mietartikel auf Vollständigkeit und Schäden zu prüfen und diese dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Die Mängelanzeige überträgt die Beweislast auf den Mieter. Der Nachweis, dass der Mangel vom Vermieter zu vertreten ist und bereits bei Übergabe vorlag bleibt freigestellt. Der Mietartikel ist in tadellosem und gesäuberten Zustand, verpackt wie erhalten, zurückzugeben. Für entstandene Schäden und Verluste haftet der Mieter in vollem Umfang. Entstandene Kosten für verunreinigte oder nicht ordnungsgemäß verpackte Mietartikel sind vom Mieter zu tragen.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der Mietartikel nur von Personen mit der gegebenenfalls notwendigen Berechtigung sowie im Rahmen der gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen genutzt wird und hat diese Berechtigung zu überprüfen.
Für Ordnungsgelder und Strafen sowie Schäden, auch Dritter, die auf Grund der, auch vorsätzlich oder fahrlässig, nicht ordnungsgemäßen Benutzung der Mietgegestände erhoben werden oder entstehen ist der Mieter verantwortlich und muss diese übernehmen, auch dann, wenn die nicht ordnungsgemäße Handhabung durch Dritte (berechtigt oder unberechtigt) im Zeitraum der Anmietung durch den Mieter erfolgt ist. Dies gilt insbesondere auch für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit Mietwerkzeugen. Der Mieter erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten den zuständigen Behörden auf Verlangen ausgehändigt werden, hierfür erhebt der Vermieter einen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 €. Eine Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Die Haftung des Mieters für Schäden die durch eine eventuell vorhandene Versicherung des Vermieters, im Rahmen der Versicherungsbedingungen, gedeckt werden ist ausgeschlossen.
4.Unterhaltspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen; die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;
notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern.
Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon zu benachrichtigen.
Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. Der Mieter hat alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, einen Diebstahl der Maschinen oder von Teilen der Maschinen zu verhindern. Sollte es dem Mieter nicht möglich sein, gemietete Gegenstände zurückzugeben so ist er zu Schadenersatz in vollem Umfang verpflichtet. Der Mieter hat bei allen Schäden an dem Mietgegenstand den Vermieter sofort zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Wird der Mietgegenstand während der Mietzeit (vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe) beschädigt, ist der Mieter verpflichtet, unabhängig vom Verschuldungsgrad, Reparatur - bzw. Ersatzteilkosten zu tragen. Bei Verkehrsunfällen und/oder Diebstahl ist unmittelbar die Polizei hinzuzuziehen. Der Vermieter behält sich vor, bei Nichteignung des Mieters eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zu tätigen. Der Vermieter behält sich vor, Absagen auch kurzfristig zu tätigen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht auf Erstattung des Mietpreises abzüglich bereits vorangegangener Nutzung. Der Kunde hat kein Recht auf Erstattung entstandener Kosten, insbesondere dann, wenn dem Vermieter keine Fahrlässigkeit unterstellt werden kann und/oder der Mietgegenstand nicht zur Verfügung steht.
5. Rückgabe:
Die Rückgabe der Mietartikel hat zum vereinbartem Datum und Uhrzeit zu erfolgen. Abweichende Rückgabetermine können vereinbart werden. Bei Verspätung wird jeder zusätzlich angefangene Tag mit 100% des Tagessatzes berechnet. Über den durch die Geltendmachung der 100% des Tagessatzes abgegoltenen entgangenen Gewinn hinausgehende Schäden durch die Verzögerung der Rückgabe werden hiermit nicht abgegolten, sondern können zusätzlich geltend gemacht werden. Dem Mieter steht es frei, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Schaden nicht oder in geringerer Höhe zustande gekommen ist. Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgegeben, der ergibt, dass der Mieter seiner vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten.
6. Salvatorische Klausel
Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt
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