Mitarbeiter (w/m/d) Service und Logistik
Beschreibung
Mitarbeiter (w/m/d) Service und Logistik
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Hier geht es zu Ihrer Bewerbung!
(Den Link einfach in Ihre Suchleiste kopieren)
https://anzeigen.jobsintown.de/job/1/1247553.html#pk_campaign=portal-2199
Die Bekleidung der Bundeswehr ist unser Job. Von der Spezifikation über die Ausschreibung, Vergabe, Qualitätssicherung bis hin zur Logistik, zum Vertrieb und der Aufbereitung verantwortet die Bw Bekleidungsmanagement GmbH (BwBM) die gesamte Wertschöpfungskette der Bundeswehr-Bekleidung – von den Schuhen bis zum Helm. Damit kleiden wir rund 250.000 aktive Soldatinnen/Soldaten sowie Reservistinnen/Reservisten und zivile Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Bundeswehr ein. So umfassend wie unsere Aufgabe, so vielseitig sind die beruflichen Möglichkeiten, die wir unseren ca. 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Zentrale in Köln oder an einem unserer rund 110 Standorte in ganz Deutschland bieten können. Wir bieten sichere Arbeitsplätze und wachsen stetig weiter. Wir suchen Sie – befristet bis 31.03.2027 – in Vollzeit für unsere Servicestation in Mittenwald als: Mitarbeiter (w/m/d) Service und Logistik Die Servicestation ist neben der Lagerhaltung für alle Geschäftsprozesse inkl. Einkleidung, Auskleidung, Umrüstung und Tausch für unsere Kundinnen/Kunden verantwortlich und bietet darüber hinaus Dienstleistungen, wie etwa Schneiderarbeiten, an. IHRE AUFGABEN:
Sie sind zuständig für die Ausgabe, Rücknahme und den Tausch von Bekleidung und Ausrüstung an Soldatinnen/Soldaten sowie zivile Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Sie beraten die Kundinnen und Kunden im Rahmen der Ausstattung und Versorgung. Sie führen die notwendigen Bestandsbuchungen im Warenwirtschaftssystem durch. Sie übernehmen die Entladung von Lkw, die Warenannahme, Einlagerung und den Rückversand. Sie unterstützen bei Inventuren und übernehmen weitere Sonderaufgaben.
IHR PROFIL:
Sie verfügen idealerweise über eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann / Kauffrau (m/w/d) im Einzelhandel oder eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung, beispielsweise als Verkäufer (w/m/d). Sie bringen einschlägige Berufserfahrung, zum Beispiel im Einzelhandel oder Warenlager, mit. Sie haben gute EDV-Kenntnisse, insbesondere in MS Office und Warenwirtschaftssystemen. Sie denken und handeln kundenorientiert und arbeiten selbstständig. Sie arbeiten termingerecht und sorgfältig.
UNSER ANGEBOT: Als Inhouse Gesellschaft des Bundes bieten wir Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz mit folgenden Vorteilen:
Die Möglichkeit der späteren Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Geregelte Arbeitszeiten ohne Schicht- und Wochenendarbeit Eine marktgerechte Vergütung mit klarer Entwicklungsstruktur Interessante und abwechslungsreiche Aufgaben Eine gelebte Kultur des Respekts, der Verlässlichkeit und Leistungsbereitschaft Individuelle, interne wie externe Weiterbildungsmöglichkeiten Ein leistungsorientiertes Vergütungssystem, eine gelebte Feedbackkultur und i. d. R. eine jährliche leistungsorientierte Gehaltsanpassung
Hier geht es zu Ihrer Bewerbung!
(Den Link einfach in Ihre Suchleiste kopieren)
https://anzeigen.jobsintown.de/job/1/1247553.html#pk_campaign=portal-2199
Rechtliche Angaben
jobsintown.de GmbH
Dieselstraße 22
61184 Karben
Tel.: +49 (0) 6039 9345-0
Fax: +49 (0) 6039 9345-101
E-Mail: info@jobsintown.de
Web: www.jobsintown.de
Geschäftsführer: Stefan Kraft
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
Handelsregisternummer: B 79269
Umsatzsteuer Inland: 020 236 80884
Umsatzsteuer Ausland: DE 254545336
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Stefan Kraft
Für Fragen und Anregungen benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Inhalt
Für alle gesetzten Links gilt
Wir haben keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten Seiten auf unserer Site und machen uns ihre Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle von dieser Seite ausgebrachten und weiterführenden Links.
Erklärung
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.