Modernes Büro in Hennef zu vermieten
830 €
- Art Mieten
- Fläche 71 m²
- Objektart Büros & Praxen
- Etage 1
- Verfügbar ab Juli 2024
- Baujahr 2016
- Nebenkosten 150 €
- Monatsmiete für Gesamtfläche 830 €
- Kaution 2.560 €
- Provision Mit Provision
- Parkplätze vorhanden
- Küche
- Neubau
Standort
Beschreibung
Diese moderne und gut ausgestattete Bürofläche bietet Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten für Ihr Unternehmen. Perfekt zugeschnitten auf die Bedürfnisse eines modernen Arbeitsumfeldes, besticht diese Fläche durch zahlreiche Annehmlichkeiten und eine repräsentative Lage.
LAGE: Die Reisertstraße 11 in Hennef bietet Ihrem Unternehmen eine hervorragende Lage mit optimaler Anbindung, attraktiver Infrastruktur und hoher Lebensqualität für Ihre Mitarbeiter. Ideal für Wachstum und Erfolg.
Autobahnen A560, A3, A59: Schnelle Verbindungen nach Bonn, Köln und Siegburg.
Öffentlicher Nahverkehr: Nahegelegener Bahnhof Hennef und mehrere Buslinien.
Einkaufsmöglichkeiten: Diverse Supermärkte und Einzelhandelsgeschäfte in der Nähe.
Professionelles Umfeld: Geschäftliche Nachbarschaft und Networking-Möglichkeiten.
AUSSTATTUNG:
Helle und hohe Räume:
Die Bürofläche überzeugt mit hohen Decken und viel Tageslicht, was eine angenehme Arbeitsatmosphäre schafft und für ein produktives Arbeitsumfeld sorgt.
Teeküche:
Eine voll ausgestattete Teeküche steht Ihnen für entspannte Mittagspausen zur Verfügung.
Eigene Sanitäranlagen:
Ein eigenes WC sorgt für zusätzlichen Komfort und Unabhängigkeit.
Abstellraum/Serverraum:
Ein zusätzlicher Raum bietet Platz für Abstellmöglichkeiten oder die Installation eines Servers.
Großzügige Raumaufteilung:
Die Fläche ist in zwei großzügige Büroräume unterteilt, ideal für verschiedene Arbeitsbereiche oder Abteilungen.
Sicherheitsmerkmale:
Der Außenbereich ist kameraüberwacht und ein elektrisches Rolltor bietet zusätzliche Sicherheit für Ihr Büro.
*Provisionshinweis: Für die Vermittlungstätigkeit wird eine Provision in Höhe von 3 Nettokaltmonatsmieten erhoben. Die Provision ist verdient und fällig bei Abschluss des Mietvertrages.
Rechtliche Angaben
accugo Immobilien
Linda Gottselig
Tel.: 0157 5060 9671
Mail: info@accugo.de
§1Haftungsausschluss
Accugo Immobilien weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung
§ 2 Vertraulichkeitsklausel
Die Angaben im Exposé sind vertraulich und nur für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es untersagt, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Sollten die Daten an Dritte weitergegeben werden und diese dann den Kaufvertrag abschließen, so schuldet der Kunde die vereinbarte Provision.
§ 3 Provisionspflicht
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Bei einem durch Nachweis oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommenen Mietvertrages beträgt die Maklerprovision drei Nettomonatsmieten.
§ 4 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt
§ 5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 6 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.