MOTOR NISSAN 1.6 DIG-T MR16 MR16DD 45TSD KM!!
1.550 €
Versand möglich- Art Ersatz- & Reparaturteile
Beschreibung
Wir verkaufen ein gebrauchter Motor von NISSAN 1.6 DIG-T ohne Anbauteile
Motorkennbuchstaben: MR16 MR16DD
Laufleistung: 45.000KM
Motor ohne Anbauteile wird ohne folgende Teile geliefert:
- Injektoren, Einspritzanlage
- Ansaugbrücke
- Turboleder
- Kabelbaum, Klimakompressor, Lichtmaschine, Anlasser, Partikelfilter
- Kupplung, Schwungrad und Katalysator
Der Motor stammt aus Unfallfahrzeug und wurde vor dem Ausbau auf Funktion überprüft.
- KOSTENLOSE LIEFERUNG INNERHALB DEUTSCHLANDS!!!
- 12 Monate Garantie von Firma Intec gegen 100€ Aufpreis
Gerne holen wir Ihr Auto ab, tauschen Ihren Motor in unserer Werkstatt aus und bringen nach vorheriger Terminabsprache ihr Fahrzeug wieder zurück.
Vertrauen Sie auf unsere fast 10-jährige Erfahrung!
Wir bieten Ihnen für 1.750€ Brutto einen Komplettservice für einen Motorwechsel an.
Unsere SERVICE Tür zu Tür beinhaltet:
• sämtliche Arbeitskosten
• Öl und Ölfilter wechseln
• Klimaservice und Kühlflüssigkeit wechseln
Die Reparatur dauert in der Regel bis 14 Werktage.
Unsere Garantie, sowie Gewährleistung belaufen sich auf 12 Monate.
Alle Teile werden vor dem Versand sichtbar und unsichtbar gekennzeichnet. Bei Entfernung bzw. Beschädigung der Kennzeichnung oder Öffnen bzw. zerlegen des Ersatzteiles erlöschen das Widerrufsrecht sowie sämtliche Gewährleistungsansprüche.
• Angezeigte Bilder dienen als Beispielbilder
Rechtliche Angaben
KLIM-MAT
Ulmenweg 2
34327 Körle
Handy: 01772675606
E-Mail: klimmat@gmx.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 314936634
Alle unsere motoren mit anbauteile haben keine lichtmachine , kabelbaum , anlasser , klimakompressor , katalysator , kupplung und getriebe .
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr. Nähere Informationen hierzu finden Sie www.fair-commerce.de.
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeugteile und Widerrufsbelehrung
Allgemeines:
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeugteile (im Folgenden: Kaufgegenstand). Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Preise:
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der Differenzbesteuert gemäß §25A UStG oder der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%) und sind unverbindlich. Erst nach der Zusendung der Rechnung von Firma KLIM-MAT entsteht ein gültiger Kaufvertrag zwischen Firma KLIM-MAT und dem Kunden. Die Versandkosten (100,-€) beziehen sich auf den Versand innerhalb Deutschlands. Versandkosten in das Ausland auf Anfrage.
Zahlungen:
Zahlungen sind bei Abnahme des Kaufgegenstandes - ohne Skonto oder sonstige Nachlässe - zu leisten. Zahlungen sind in bar bzw.: per Vorkasse zu leisten. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer besonderen Vereinbarung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Gewährleistung:
Wir bieten auf unsere Gebrauchtteile eine Gewährleistung von 12 Monaten, ab dem Verkaufsdatum gemäß unseren Gewährleistungsbedingungen (s. unten). Die Gewährleistung setzt voraus, dass die erworbenen Teile in einem KFZ Meisterbetrieb eingebaut werden und über diesen Einbau im Schadensfall auch eine Rechnung vorgelegt werden kann sowie dass der Käufer eine Privatperson ist. Bei Gewerbetreibenden ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Haftung:
Der Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von diesem aufnehmen zu lassen. Die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Gerichtsstand:
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt war.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag dieser Belehrung .Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Firma KLIM-MAT Ulmenweg 2 34327 Körle mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben
Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von 100,00 EUR
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht
1. bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
Allgemeine Hinweise
1. Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.
2. Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Ziffern 1 nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.
Verantwortlich für dieses Angebot und diese Seite (Anbieterkennung gemäß § 6 TDG):
Firma KLIM-MAT
Ulmenweg 2
34327 Körle
Mit Abgabe eines Gebotes akzeptieren sie folgende Garantie- und
Gewährleistungsbedingungen:
§1 Die der Gewährleistung unterliegenden Teile
Die Gewährleistung bezieht sich auf die in der Rechnung genannten Ersatzteile (Motoren / Getriebe Nebenaggregate bzw. Motorenteile). Sie beginnt mit dem Rechnungsdatum und endet nach 12 Monaten
Keine Gewährleistung besteht für
normalen Verschleiß und normale Abnutzung
Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind
Betriebs- und Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel
Alle nicht direkt auf der Rechnung bzw. im Kaufvertrag bezeichneten Teile, auch wenn diese zu den in der Rechnung genannten Baugruppen gehören wie z.B.: Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben, Stehbolzen, Zahnriemen, Simmeringdichtung für Kurbelwelle an Stirn und Getriebeseite, Simmerdichtung für Nockenwelle, Nebenaggregate.
§2 Inhalt der Gewährleistung, Ausschlüsse
verliert ein Teil innerhalb der Gewährleistungsdauer unmittelbar und nicht infolge eines Fehlers nicht gewährleisteter Teile seine Funktionsfähigkeit und wird dadurch eine Reparatur erforderlich, hat der Käufer Anspruch auf Reparatur in dem nach diesen Bedingungen vorgesehenen Umfang.
Keine Gewährleistung besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden
durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Brand oder Explosion;
durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Öl Mangel oder Überhitzung;
die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausgesetzt wurde;
für die ein Dritter aus Einbau- bzw. Reparaturauftrag eintritt oder einzutreten hat;
die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen;
die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs (z.B. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;
durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in Zusammenhang steht.
Eine Gewährleistung erfolgt ferner nicht, wenn
die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten an der gewährleisteten Baugruppe nicht vom Verkäufer oder mit dessen Einverständnis bei einem Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt und auf Verlangen belegt worden sind;
die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind;
am Kilometerzähler Eingriffe oder Manipulationen vorgenommen und ein Defekt oder Austausch nicht unverzüglich angemeldet wurde;
der gewährleistungspflichtige Schaden nicht vor Reparaturbeginn gemeldet wurde;
gegen die Bestimmungen zur Abwicklung (§5) verstoßen worden ist;
der fachlich richtige Einbau der Baugruppe nicht mit einer Einbaurechnung von einem Kfz-Meisterbetrieb nachgewiesen werden kann;
beim Einbau die Betriebsstoffe des gewährleisteten Bauteils (z.B. Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel usw.) nicht erneuert worden sind, sowie, Wellendichtringe von Stirn- und Getriebeseite, bei Motoren mit Zahnriemensteuerung sämtliche Zahnriemen, Spannrollen, Umlenkrollen sowie Wasserpumpe/n nicht erneuert worden sind.
§3 Geltungsbereich der Gewährleistung
Die Gewährleistung gilt auf dem Gebiet der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb dieses Gebietes auch für Europa im geographischen Sinne.
§4 Umfang der Gewährleistung, Kostenbeteiligung
Die Gewährleistung umfasst die Reparatur gewährleisteter Teile nach Wahl des Gewährleistungsgebers durch Ersatz (kostenlose Lieferung eines gleichwertigen Teils) oder Instandsetzung nach den technischen Erfordernissen einschließlich der Lohnkosten für den Aus- und Einbau sowie Montage nach den Arbeitszeitwerten des Herstellers. Die Lohnkosten sind jedoch auf 20% des Kaufpreises des gewährleisteten Ersatzteils (Materialwert inklusive Frachtkosten, evtl. zuzüglich gesetzlicher MwSt., nur wenn Frachtkosten auch beim Kauf ausgewiesen und berechnet wurden) beschränkt. Sollte eine Lieferung eines gleichwertigen Teils durch den Verkäufer nicht möglich sein, und eine Zustimmung für einen freien Teilebezug bzw. für eine Instandsetzung erteilt worden sein, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch nur nach erfolgter Reparaturmaßnahme und nach Vorlage der Reparaturrechnung beim Verkäufer für das Material insgesamt auf den Kaufpreis des gewährleisteten Ersatzteils zuzüglich der oben definierten Lohnkosten.
Überschreiten nach Durchführung einer Instandsetzung die Materialkosten den Kaufpreis des gewährleisteten Ersatzteils, so beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch für das Material maximal auf den Kaufpreis des gewährleisteten Ersatzteils. Die bei der Reparatur bzw. bei einer Instandsetzung angefallenen Lohnkosten sind auf 20% des Kaufpreises des gewährleisteten Ersatzteils beschränkt.
Die Gesamtleistungen aus dieser Zusage sind auf 120% des Kaufpreises des gewährleisteten Ersatzteils (Material maximal 100% und Lohnkosten maximal 20%) beschränkt. Den Differenzbetrag trägt der Käufer als Selbstbehalt.
Unter die Gewährleistung fallen nicht
Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem Gewährleistungspflichtigen Schaden anfallen;
der Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschäden;
Kosten für Luftfracht.
Kosten für Nutzungsentschädigungen.
Werden gleichzeitig der Gewährleistung unterliegende Reparaturen und nicht der Gewährleistung unterliegende Reparaturen und/oder Inspektionen durchgeführt, so wird die Dauer der entschädigungspflichtigen Reparaturen mit Hilfe der Arbeitszeitwerte des Herstellers ermittelt.
Die Gewährleistung begründet nicht Ansprüche auf Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises).
§5 Abwicklung der Gewährleistung
Der Käufer hat einen Gewährleistungsschaden unverzüglich und immer vor Reparaturbeginn dem Verkäufer zu melden und das Fahrzeug zur Reparatur bereitzustellen. Der Verkäufer führt die Reparatur durch oder benennt einen geeigneten Reparaturbetrieb.
Ist eine Reparatur durch den Verkäufer nicht möglich (z.B. bei Auslandsaufenthalten), kann die Reparatur nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Die Reparaturrechnung muss dem Verkäufer innerhalb eines Monats seit Rechnungsdatum vorgelegt werden. Aus der Reparaturrechnung müssen die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im Einzelnen zu ersehen sein.
Der Käufer hat für die Feststellung des Schadens erforderliche Auskünfte zu erteilen und eine Untersuchung der beschädigten Teile jederzeit zu gestatten. Ersetzte Teile müssen vom Käufer auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.
Der Käufer hat eine schriftliche Schadensmeldung abzugeben und als Nachweis Rechnungsbelege über durchgeführte Wartungsarbeiten im Original vorzulegen oder zu übersenden.
Der Käufer hat den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und dabei die Weisungen des Verkäufers zu befolgen.
§6 Gewährleistungsdauer
Die Gewährleistung beginnt mit dem Rechnungsdatum und endet bei gebrauchten Teilen nach 12 Monaten. Beim Austausch der gewährleisteten Baugruppe während dieses Zeitraums erlischt die Gewährleistung zum Zeitpunkt des Austausches.
§7 Veräußerung
Bei Veräußerung des gewährleisteten Teiles bzw. des gesamten Fahrzeuges mit dem eingebauten, gewährleisteten Teil während der Gewährleistungsdauer, kann der Käufer/Garantienehmer seine Ansprüche aus dieser Garantie- oder Gewährleistungszusage an den Erwerber abtreten.
§8 Motorenkauf Getriebekauf
Bei allen Motoren oder Getrieben die im Tausch verkauft werden keine Leihwagen bzw. andere Kraftfahrzeuge während der Bearbeitungsdauer von uns in Kauf genommen, die Leihgebühren muss der Käufer tragen.
§9 Lieferzeit
Die Lieferzeit beträgt voraussichtlich 7-10 Werktage, da die Ware vorher bei unseren Zulieferern auf Bestellung abgeholt werden muss. Anschließend durchlaufen diese Motoren diverse Prüfungen um die Funktionstüchtigkeit zu garantieren.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.