Motor Ohne Anbauteile OE N° 1753 CCM 85 KW Ford Focus Turn. 1.8
495 € VB
Versand möglich- Art Ersatz- & Reparaturteile
Beschreibung
Motor Ohne Anbauteile OE N° 1753 CCM 85 KW Ford Focus Turn. 1.8 Tdci Bj 2003
OE/OEM Referenznummer(n): 1257266
OE/OEM Referenznummer(n): 1354685
Hersteller: Ford
Herstellernummer: 1354685
Ersatzteilbaugruppe: Motor
KFZ-Hersteller: Ford
KFZ-Modellcode: DBW/DAW/DFW/DNW/DB1/DA1
KFZ-Typ: Focus Turn. 1.8 Tdci
KBA-Nr.: 8566462
KFZ-Leistung: 85 KW / 115 PS
KFZ-Hubraum: 1753 ccm
KFZ-Laufleistung: k.A.
Bei Interesse können Sie Kontakt mit mir aufnehmen.
Auto Röser GmbH
Wurmbenden 26
52070 Aachen
Tel 0241 167474
Auto Röser- Ihr kompetenter Ansprechpartner für Autoersatzteile
Wir sind die führende Automobilrecyclinganlage im Raum Aachen und als einer der ersten und einzigen Betriebe in unserer Region nach den Vorgaben des Altautogesetzes und der Altautoverordnung zertifiziert. Wir sind stolz darauf, lizensierter und zertifizierter Vertragspartner namhafter Automobilhersteller zu sein und damit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Jahrelange Erfahrung in Kombination mit neuester Technologie gewährleisten eine professionelle Demontage und Lagerung.
Weitere Ersatzteile des Fahrzeuges sind verfügbar. Bitte teilen Sie uns mit welches Ersatzteil Sie interessiert.
Sie erreichen uns telefonisch von Mo-Fr von 9.00 Uhr bis 18.000 Uhr Sa. von 09.00 - 13.00 Uhr
Rechtliche Angaben
Geschäftsführer: Walter und Wolfgang Röser / Plattform zur Online-Streitbeilegung durch die Europäische Kommission: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Kundeninformation: Speicherung des Vertragstextes Der Vertragstext mit Angaben zum Artikel wird von uns nicht gespeichert. Sie können die Angaben aber über Ihren persönlichen eBay Zugang ("Mein eBay") innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsschluss einsehen.
Handelsregisternummer:
Aachen HRB 5409
USt-IdNr.: DE 811689284
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Auto Röser GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
2. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei allen Autoersatzteilen um Gebrauchtteile aus verschiedenen Fahrzeugen handelt, die einem erheblichen Verschleiß unterworfen waren und deren Funktion nicht zugesagt werden kann.
3. Vertragsabschlüsse bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Textform. Insbesondere sind Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zusicherungen von Eigenschaften bei Vertragsabschluss schriftlich niederzulegen. Der Versand erfolgt im Auftrag auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden.
4. Die Preise sind Bruttopreise und gelten ab Lager. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe wird den Kunden gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferdatum mehr als 3 Monate, gelten die z.Zt. der Lieferung gültigen Preise.
5. Die Beratung des Verkäufers ist unverbindlich und befreit den Käufer nicht von einer eingehenden Prüfung der Waren auf ihre Eignung und Funktionstüchtigkeit für die vorgesehene Verwendung. Muster stellen unverbindliche Anschauungsunterlagen dar.
6. Gerät die Auto Röser GmbH mit einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung in Verzug, kann der Kunde innerhalb von 4 Wochen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf der Frist stehen dem Käufer die vorstehenden Rechte nicht mehr zu. Die erweiterte Haftung gem. § 287-BGB wird ausgeschlossen.
7. Sachmangelhaftung: Bei Mängeln an der Ware richtet sich die Gewährleistung grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gebrauchtwagen und gebrauchte Ersatzteile an private Endkunden werden bzgl. technischer Sachmängel nur mit der verkürzten Gewährleistungsfrist von 1 Jahr verkauft diese Fristverkürzung gilt nicht für andere gesetzliche oder vertragliche Ansprüche. Eigenschaften der bestellten und gelieferten Ware gelten nicht als zugesichert, soweit nicht die Auto Röser GmbH eine solche Zusicherung ausdrücklich schriftlich erklärt hat. Die Auto Röser GmbH haftet nur für Schäden an der Ware selbst; etwaige Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um das Fehlen einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft handelt und gerade durch die Zusicherung das Risiko eines Mangelfolgeschadens ausgeschlossen werden sollte. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ebenfalls ausgeschlossen. Der vorstehend erklärte Haftungssauschluss gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verletzung von Gesundheit und Leben, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Verzuges oder einer von der Auto Röser GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit sowie bei Rechtsmängeln. Die Haftung der Auto Röser GmbH ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Bei einer solchen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch die Haftung der Auto Röser GmbH auf den vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Vorliegen zugesicherter Eigenschaften beruht. Die Sachmangelhaftung beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Datum der Übergabe der Ersatzteile. Ist der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes, erfolgt der Verkauf von gebrauchten und fabrikneuen Fahrzeugteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Der Kunde kann zunächst unter folgenden Voraussetzungen Ersatz oder Rückzahlung verlangen:
- Das gekaufte Ersatzteil muss von einer anerkannten Fachwerkstatt fachgerecht und ordnungsgemäß den Herstellervorschriften entsprechend eingebaut worden sein.
- Sämtliche Ersatzteile werden ohne Ölfüllung verkauft. Beim Einbau trägt der Käufer für die richtige Ölfüllung die Verantwortung.
- Verletzt der Kunde eine dieser Obliegenheitspflichten, sind Sachmangelansprüche gegenüber der Auto Röser GmbH ausgeschlossen, es sei denn der Kunde weist nach, dass es auch ohne die Obliegenheitsverletzung zu dem Sachmangel gekommen wäre.
- Wenn Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nicht möglich sind bzw. fehlschlagen, kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder eine Gutschrift bzw. Rückzahlung.
- Eine Rückzahlung erfolgt nach Zeitwert des Ersatzteils. Dieser Zeitwert mindert sich je nach Gebrauch und Beanspruchung des Ersatzteils.
- Elektronische Gebrauchtteile sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
Bei Verbrauchsgüterkauf wird zwischen den Vertragsparteien angesichts der unter Ziffer 2. dargestellten Eigenschaft der Gebrauchtteile eine Verjährungsfrist für Sachmangelhaftungsansprüche von einem Jahr vereinbart. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher vom Unternehmer kauft. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ( § 13 BGB).
8. Baut der Kunde selbst Ersatzteile von Altautos der Auto Röser GmbH aus, führt er dies auf eigene Gefahr und ohne jegliches Rückgaberecht des Ersatzteils aus. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt die Auto Röser GmbH keine Haftung. Für alle durch den Ausbau verursachten Schäden haftet der Kunde gegenüber dem Verkäufer. Grundlage für die Schadensbemessung ist der Verkaufspreis des beschädigten Teils.
9. Alle Rechnungen der Auto Röser GmbH sind sofort ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage ab Rechnungsstellung in Verzug. Es fallen dann Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmen gem. § 288 BGB an. Soweit ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden kann, ist dieser zu entrichten. Sofern der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt, ist die Auto Röser GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
10. Bis zur Erfüllung aller Forderungen behält sich die Auto Röser GmbH das Eigentum an den verkauften Gegenständen vor.
11. Erfüllungsort ist der Sitz bzw. die Verkaufsstelle der Auto Röser GmbH.
12. Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird für beide Teile – soweit rechtlich möglich – Aachen vereinbart.
13. Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch ein gültige zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Gegebenheiten möglichst nahekommt.