Motorrad Quad Verbandtasche Mini 3-in-1 DIN 13164
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Verbandtasche gefüllt mit Inhaltsteilen nach DIN 13164 im oberen Teil der Tasche, darunter befindet sich in einem separaten
Fach ein Warndreieck. Durch Haft und Klettbänder miteinander verbunden, ist in der unteren Tasche die Warnweste nach ISO 20471.
An der Taschenrückseite befinden sich ebenfalls 2 Klettbänder.
· Es besteht eine Mitführpflicht für das Warndreieck.
· Eine Warnweste ist mitzuführen, wenn das Quad als Pkw oder als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen ist.
· Fahrer von Quads müssen Verbandtasche mitführen, sofern sie ihre Fahrzeuge nicht als Zugmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben einsetzen.
Maße: 225 x 85 x 90 + 30
+ 30mm (Warnwestentasche)
Verbandmittelsortiment KFZ nach DIN 13164 mit folgendem Inhalt:
1x Heftpflaster, starr 40 055 2,5 cm x 5 m
4x Wundpflaster, elastisch 40 537 10 cm x 6 cm
2x Fingerverbände, elastisch 2 cm x 12 cm
2x Fingerkuppenverbände wasserabweisend 4 cm x 7 cm
2x Pflasterstrips, wasserabweisend 1,9 cm x 7,2 cm
4x Pflasterstrips, wasserabweisend 2,5 cm x 7,2 cm
1x Verbandpäckchen klein, steril 15 002 6 cm x 8 cm
2x Verbandpäckchen mittel, steril 15 003 8 cm x 10 cm
1x Verbandpäckchen groß, steril 15 004 10 cm x 12 cm
1x Verbandtuch mittel, steril 15 902 60 cm x 80 cm
6x Wundkompressen, steril 13 341 10 cm x 10 cm
2x Fixierbinden, elastisch 12 606 6 cm x 4 m
3x Fixierbinden, elastisch 12 608 8 cm x 4 m
1x Dreiecktücher Vlies, weiß 15 803 96 x 96 x 136 cm
4x Einmalhandschuhe 50 800 groß
1x Rettungsdecke, silber / gold 18 620 210 cm x 160 cm
2x Hautreinigungstücher 39 830 14 cm x 19 cm
2x Gesichtsmasken 50 720
1 Erste-Hilfe-Schere klein 51 740 145 gal
1 Broschüre ’Sofortmaßnahmen’
1 Warndreieck
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Nach Rückerhalt der Ware und Überprüfung, dass sie tatsächlich unbenutzt, unbeschädigt und in der Originalverpackung an uns zurückgegangen ist, erhalten Sie unter Abzug der Rücksendungskosten, sofern Sie diese nicht selbst beglichen haben, eine Überweisung in Höhe des zuvor belasteten Rechnungsbetrages auf ein bekannt zugebendes Post oder Girokonto.
Die Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass Sie die Produkte nach Anlieferung unverzüglich überprüfen und uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt schriftlich mitteilen. Verborgene Mängel sind uns unverzüglich nach Ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, sofern vom Hersteller nicht anders angegeben.
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach unserer Wahl durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt.
Die Kosten der Nachbesserung oder Ersatzlieferung übernehmen wir, sofern der von Ihnen beanstandete Mangel von uns anerkannt wird. Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so können Sie nach Ihrer Wahl den das mangelhafte Produkt betreffenden Vertrag rückgängig machen oder eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen. Wir werden den Rechnungsbetrag entsprechend ganz oder anteilig auf ein zu bekannt gebendes Post- oder Girokonto überweisen.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Angaben bezüglich Lieferungen und Leistungen in Preislisten, Prospekten oder ähnlichen stellen lediglich Beschreibungen bzw. Richtwerte dar.
Diese Beschreibungen sind keine Zusicherungen von Eigenschaften, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei wesentlichen vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Firma Motospeed-Bonsack Inhaber André Bonsack berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.
Die Zeit bis zum Erbringen der Leistung gilt als unverbindlich vereinbart. Voraussetzung für die Einhaltung dieser ist, dass wir allfällige für den Auftrag nötige Zulieferungen rechtzeitig erhalten haben.
Jegliche Ansprüche aus der Nichteinhaltung der angegebenen Zeit bis zum Erbringen der Leistung sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist Sitz des Verkäufer/Unternehmers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukunftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtstand der Sitz des Verkäufers/Unternehmers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer/Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Die Firma Motospeed-Bonsack Inhaber André Bonsack wird von ihrer Leistungserbringung frei, wenn die Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse unmöglich ist.
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