MZ ETZ 250 original Kotflügel Schutzblech
55 € VB
Versand möglichBeschreibung
Hallo,
ich biete Ihnen hier ein Schutzblech für hinten von der MZ ETZ 250 an.
Das Teil ist original und ohne Beulen und zusätzlichen Löchern.
Es ist für das Alter im guten Zustand.
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG
Firma:
SchüTec
Fertigungs.- und Instandhaltungstechnik
Silvio Schütze
Einzelunternehmen
Industrie und Handelskammer Erfurt
Obergemeinde 16
37339 Neuendorf
email: schuetec@gmx.net
Tel.: 0172/9736611
Umst-ID: 157/272/07292
Gewerbeamt Landkreis Eichsfeld
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Der vom Kunden akzeptierte Kostenvoranschlag ist ein bindendes Angebot. Dieses Angebot kann innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung angenommen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Leistung erbracht werden.
§ 2 Überlassene Unterlagen und Dateien
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, CAD-Dateien etc., wird das Eigentums- und Urheberrecht vorbehalten. Diese Unterlagen dürfen, ohne ausdrücklich schriftliche Zustimmung, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme bilden Dokumente, deren Erstellung Bestandteil der bestellten Leistung ist. Soweit das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 1 angenommen wurde, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
Alle Preise sind gemäß §19 Abs. 1 UStG. mit 0% USt. angegeben und verstehen sich zzgl. der Versandkosten.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf die im Kostenvoranschlag genannte/n Zahlungsmöglichkeit/en zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, muss die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Bundesbank) berechnet.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen gestellte Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
Sofern kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind alle Angaben von Lieferterminen bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
Der Beginn der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Seitens des Kunden kann 14 Tage nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist eine Aufforderung in Textform erfolgern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollte ein ausdrücklicher Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht eingehalten werden oder wenn aus einem anderem Grund ein Verzug entsteht, so muss der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn die Nachfrist fruchtlos verstreicht, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so besteht die Berechtigung, den hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der bestellten Leistung bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vorbehalten.
Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur bei hochwertige Sachgütern). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
Auf Verlangen des Kunden werden die Sicherheiten freigegeben, soweit deren Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
Soweit die in Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen, Angaben oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so besteht ein Anspruch zur Nacherfüllung. Dies gilt nicht, wenn eine Berechtigung aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung besteht.
Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn
a) sie nicht die im Angebot vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder
b) sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder
c) sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.
Soweit nicht unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn
a) sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
b) sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Kunde erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung, abgegeben wurden oder
c) wenn sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurde, oder
d) wenn sie nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Besteller erwarten kann. Eine wirksame anderweitige Vereinbarung über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Es besteht jedoch die Berechtigung, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder wurde die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Der Kunde hat keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Kunde über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Kunde ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung verweigert wurde. Der Kunde hat keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Kunde über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Kunde ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Eine Haftung, unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen, besteht uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Soweit bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben wurde, wird auch im Rahmen dieser Garantie gehaftet. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, besteht ein Anspruch allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Eine Haftung besteht auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die Haftung besteht jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten besteht im Übrigen keine Haftung.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Kunde zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Kunden übergeben wurde. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 8 Sicherheitsrelevante Bauteile
Die Fertigung von sicherheitsrelevanten Bauteilen, (solchen, von deren Verwendung irgendeine Gefahr für Leib, Leben oder Sachwerte ausgehen kann) ist nur möglich, wenn der Kunde vorher den Verwendungszweck schriftlich wiedergibt. Andern falls besteht keinerlei Haftungsanspruch des Kunden für Schäden jeglicher Art, die direkt oder indirekt mit dem betreffenden Bauteil in Zusammenhang stehen.
§ 9 Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.