NEU Vermietung Schlepper CLAAS XERION 12.650 Hüpfburg für Events
400 €
Versand möglichBeschreibung
Mit den CLAAS-Ingenieuren aus Harsewinkel / Nordrhein-Westfalen entwickelt und bei uns in der freien Vermietung & auch zum Kauf erhältlich!
Wir bieten Euch für Events eine aufblasbare CLAAS Schlepper-Hüpfburg XXL - Typ 2 für einen Tag zur Anmietung an!
Für unsere 7. Event-Anlage stand Modell:
➡️ CLAAS XERION 12.650
Hüpf Dich Glücklich auf unserer neuen Anlage:
- Größe: L 8,00 x B 5,00 x H 4,00 m
- für ca. 12 Kids geeignet
- für Kinder & Erwachsene
- Gewicht: 300 kg
- hüpfen, toben, klettern und rutschen miteinander vereint!
- schon von weitem ein Blickfang für Eure Besucher!!!
- für Landmaschinen-Events, Messen ...
- die Anlage wird mit normalen Strom betrieben
- Abhol-Standort: 49525 Lengerich
Gern bieten wir Euch auch optional einen Full-Size-Service für Eure Veranstaltung wie folgend an.
- Anlieferung
- Aufbau
- Sicherung
- Betreuung
- Versicherung
- Abbau
- Abfahrt
Unser Angebot:
- 1x CLAAS Schlepper-Hüpfburg XXL - Typ 2
- 1x Unterlegplane
- 1x HUAWEI-Gebläse, mit 1,50 kW
- 1x HUAWEI-Gebläse, mit 1,10 kW
- 12x Erdanker & 1x Fäustel-Hammer
- 1x Kabeltrommel mit 25,00 m
- 1x Verlängerungskabel mit 25,00 m
- 4x Fallschutzmatte
- Mietdauer: 1 Tag (Für ein ganzes Wochenende zum Sonderpreis möglich!)
Ein wahres Highlight für Eure Veranstaltung!
Nehmt einfach mit uns Kontakt auf, wir erklären Euch gern alle Details.
Das Hüpf Dich Glücklich-Team aus Tecklenburg freut sich auf Eure Anfragen!
Seit über 19 Jahren Euer Partner zum Kauf von individuell gefertigten Event-Modulen, in der Vermietung und mit einem Reparatur-Service im Notfall.
Wir als Firma Koala-Kindertraum bieten Euch alle Dienstleistungen aus einer Hand an.
Rechtliche Angaben
Impressum:
Koala-Kindertraum
Marco Gries
Brochterbecker Straße 1a
49545 Tecklenburg
Telefon: +49 (0) 5482 – 92 69 71
Mobil: +49 (0) 170 – 55 73 57 6
E-Mail: info@koala-kindertraum.de
Die Umsatzsteuer-ID des Betreibers lautet DE243157537
Neue Informationspflichten aufgrund der Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer.
Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen.
Link zu der Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitlegung (sog. OS-Plattform):
http://ec.europa.eu/consumers/odr/