Reserviert • Gelöscht • Niveauregler Black Box Elektronische Steuerung Rocket A199906656
80 €
Versand möglich- Art Kaffee- & Espressomaschinen
- Zustand Sehr Gut
Beschreibung
Guten Tag.
Angeboten wird diese voll funktionsfähige Rocket A199906656
Black Box.
Für Details bitte Google:
https://www.avola-coffeesystems.de/rocket-elektronikbox-neues-modell-ab-seriennummer-d1915-pro-el-ind-eco-10-14-0043-01-10-14-0043-03/8279404
Rocket Elektronikbox neues Modell (ab Seriennummer D1915...) PRO.EL.IND ECO 10.14.0043.01 10.14.0043.03
Ab Seriennummer D1915...
Giotto Cronometro V
Mozzafiato Cronometro V
Giotto Cronometro V (ohne Eco - Brücke auf Elektronik entfernen)
Mozzafiato Cronometro V (ohne Eco - Brücke auf Elektronik entfernen)
Giotto Cronometro R
Mozzafiato Cronometro R
Giotto Cronometro R (ohne Eco - Brücke auf Elektronik entfernen)
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Appartamento
Appartamento (ohne Eco - Brücke auf Elektronik entfernen)
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Rechtliche Angaben
Geschäftsbedingungen
Bedeutung von Gewährleistung und Rückgaberecht
Espresso-and-more
Volker Peter
Hauptstr. 25
88422 Seekirch
Steuernummer DE318801501
Telefon mobil: 017660341862
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Der Verkäufer hat bei einem Kaufvertrag die Pflicht, dem Käufer einwandfreie Ware zu übergeben. Stellt sich heraus, dass die gekaufte Ware im Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel hat, kann sich der Käufer auf die sogenannten Mängelansprüche (Gewährleistungsansprüche) nach §§ 437 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) berufen.
In welchen Fällen eine Kaufsache mangelhaft ist, regeln §§ 434, 435 BGB. Ein Mangel liegt nach diesen Vorschriften bspw. vor, wenn die Kaufsache nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat, sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder die Montage nicht sachgemäß durchgeführt wurde.
2. Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Kaufsache mangelhaft, stehen dem Käufer verschiedene Rechte zur Seite:
Nacherfüllung
Anspruch auf Schadensersatz
Rücktrittsrecht
Minderung des Kaufpreises
Der Käufer hat bei Vorliegen eines Mangels zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB) . Er kann nach seiner Wahl verlangen, dass die mangelhaft gelieferte Sache entweder repariert bzw. die defekten Einzelteile ausgetauscht werden (Nachbesserung) oder direkt eine neue Sache geliefert wird (Nachlieferung). Dem Vertragspartner soll auf diese Weise die Möglichkeit gegeben werden, seine Leistungspflicht aus dem Kaufvertrag trotz des Mangels noch durch Nachbesserung oder Nachlieferung zu erfüllen.
Bessert bzw. liefert der Verkäufer innerhalb der vom Käufer gesetzten Frist nicht nach, verweigert er die Nacherfüllung, oder ist die Nacherfüllung mehrmals fehlgeschlagen, kann der Käufer wahlweise den Kaufpreis mindern (§§ 437 Nr. 2, 441 BGB) oder vom Vertrag zurücktreten (§ 437 Nr. 2 BGB) . Der Käufer kann den Mangel auch selbst beheben und vom Verkäufer den Ersatz der dafür erforderlichen Kosten als Schadensersatzanspruch geltend machen (§ 437 Nr. 3 BGB) . Die Mängelansprüche müssen immer direkt bei dem Verkäufer geltend gemacht werden, von dem die Sache erworben wurde. Falsch wäre es, sich an den Hersteller des Produkts zu wenden, wenn dieser nicht mit dem Verkäufer identisch ist.
Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) , greifen zudem besondere Schutzvorschriften. Wichtig ist vor allem § 476 BGB, wonach bei einem innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe der Ware auftretenden Mangel vermutet wird, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. Diese Vermutung kann der Verkäufer nur entkräften, indem er zweifelsfrei beweist, dass die Ware bei Übergabe in einem einwandfreien Zustand gewesen ist. In den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Kaufsache hat der Kunde daher sehr gute Karten, seine Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer tatsächlich durchzusetzen. Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten auf, wird es für den Käufer schwieriger. Er muss dann beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware bestanden hat.
Bei selbstständigen Reparaturarbeiten und technischen Umbauarbeiten am Artikel durch den Käufer oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zusage des Verkäufers entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch innerhalb der Gewährleistungspflicht von einem Jahr ab Kaufdatum.
Bei Inanspruchnahme des 14 tägigen Rückgaberechts trägt der Käufer die Versandgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro welche vom zurück zu erstattenden Betrag abgezogen wird.
Sollte der zurückerhaltene Artikel durch unzureichende Verpackung beim Transport beschädigt worden sein wird dies als Versandschaden beim jeweiligen Versand Dienstleister angezeigt und der Kaufbetrag wird bis auf weiteres nicht zurückerstattet.
Die Versandgebühren welche beim Kauf angefallen sind werden nicht zurückerstattet
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.
(2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.
(3) Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen.
(4) Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.
(5) Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die empfangenen Waren zurückzusenden, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.
(6) Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können.
(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
1.
der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
2.
der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.
(8) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder über die Lieferung von Fernwärme, so schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Verbraucher von dem Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Anspruch aus Satz 1 besteht nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ordnungsgemäß informiert hat. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht der Anspruch nach Satz 1 nur dann, wenn der Verbraucher sein Verlangen nach Satz 1 auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.
(9) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so hat er keinen Wertersatz zu leisten