OC Oerlikon Solaris 6; BJ 2009
90.000 € VB
Versand möglichBeschreibung
Zum Verkauf steht eine OC Oerlikon Solaris 6 Beschichtungsanlage, Baujahr 2009.
Zum Video:
https://www.youtube.com/watch?v=mIGTn7JBDFA
Zustand und technische Daten siehe Bilder.
Preis inkl. MwSt, zzgl. eventueller Versandkosten
Bei Kauf bekommen sie eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
ACHTUNG! Bezahlung über Kleinanzeigen Bezahlfunktion NICHT möglich!
Besichtigungen sind möglich und erwünscht !
Besichtigungstermine und tel. Rückfragen bitte unter 151-56012214.
Wir schließen jegliche Sachmängelhaftung aus!
Rechtliche Angaben
JF Industrieverwertung
Jürgen Fröhlich
Amsterdamer Str. 11
74081 Heilbronn
Mobil : 015156012214
Ust-ID : DE327744045
Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, Miet- und Zahlungsbedingungen (AGB)
1. Vertragsschluss
1.1. Grundlage aller jetzigen oder künftigen Angebote, Verträge und Leistungen sind die folgenden AGB. Mit der Auftragserteilung, egal, ob diese schriftlich oder auf eine andere Art erfolgte, erlangen unsere hier genannten AGB, insbesondere der Eigentumsvorbehalt, Rechtswirksamkeit.
1.2. Abweichende Bedingungen des Bestellers/Käufers oder Mieters, zufolge besonderer Einkaufsvorschriften erfordern zum Erlangen der Gültigkeit unsere schriftliche Bestätigung.
2. Eigentumsvorbehalt
2.1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Für den Fall, dass der Betrag der voraus abgetretenen Forderung und/oder der Vorbehaltsware den der offenen Restforderung erheblich übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Käufers einen Teil des Eigentumsvorbehalts aufzugeben und/oder auf einen Teil der abgetretenen Forderung zu verzichten. Als erheblich gilt eine Differenz zwischen Restforderung und Sicherung von mehr als 20 Prozent. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die in seinem Besitz befindliche Ware so zu kennzeichnen, dass erforderlichenfalls eine zweifelsfreie Identifizierung der noch in unserem Eigentum stehenden Ware möglich ist. Im Fall des Verzichts auf eine Forderungsabtretung ist der Käufer verpflichtet, zuvor alle Forderungen aus dem Verkauf offen zu legen.
2.2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und so lange er nicht mehr im Verzug ist unter der Voraussetzung veräußern, dass die Forderungen aus den Weiterveräußerungen auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
2.3. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt schon an uns abgetreten. Sie dienen in dem selben Umfang zur Sicherung, wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweilig veräußerten Vorbehaltsware.
2.4. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung von uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun -und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
2.5. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt allfälliger Zinsen und Kosten unser uneingeschränktes Eigentum. Die Annahme eines Schecks oder Wechsels durch den Käufer gilt erst mit vollständiger, unwiderruflicher Einlösung (incl. Nebenkosten) als Zahlung.
2.6. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Käufers die Vorbehaltsware zu besitzen erlischt, wenn seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt sind.
2.7. Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten bis zur vollständigen Feststellung auch aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind.
3. Preise, Lieferung
3.1. Von uns genannte, veröffentlichte Preise und Angebote verstehen sich ab Verkaufslager oder Werk. Bei vereinbarter Zulieferung zuzüglich Fracht und Verpackung, soweit nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
3.2. Für alle Lieferungen und Leistungen als Inlandsgeschäft wird Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.
3.3. Unsere Preise und Angebote sind stets freibleibend, einen eventuellen Zwischenverkauf oder Rücktritt behalten wir uns vor.
3.4. Abmachungen und Vereinbarungen mit unseren (Handels-)Vertretern oder Angestellten erhalten erst nach schriftlicher Bestätigung oder Durchführung der Lieferung Rechtsgültigkeit.
3.5. Eventuelle Druck- oder Schreibfehler in unseren Aufstellungen, Listen oder sonstigen Drucksachen, Veröffentlichungen, Angeboten und Rechnungen berechtigen uns zu einer nachträglichen Korrektur.
3.6. Mengen- und Lieferzeitzusagen werden, je nach Rücklauf und Verfügbarkeit der Ware, von uns nach Möglichkeiten eingehalten, sind aber stets unverbindlich.
3.7. Bei etwaigem Lieferverzug werden Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen, ganz gleich, aus welcher Ursache der Lieferverzug entstanden ist.
3.8. Alle Lieferungen erfolgen stets unfrei auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Versandlager und zwar unversichert. Frachtfreie Versendungen oder Zustellungen erwirken keine Änderung dieser AGB. Verpackung wird im allgemeinen zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgeholt.
4. Gefahrübergang
4.1. Die Gefahr geht auf den Verkäufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat/dies dem Käufer angezeigt hat.
5. Zahlungen, Qualität, Reklamation, Höhere Gewalt
5.1. Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug in baroder durch Überweisung auf unser Konto zu erfolgen und zwar unabhängig vom Eingang der Ware, unbeschadet des Rechts auf Mängelrüge unter Ausschluss der Aufrechnung mit einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderung.
5.2. Die Zurückhaltung von Zahlungen ist nicht statthaft.
5.3. Qualitätsbeanstandungen oder Reklamationen jeder Art sowie Preise, Zahlungsbedingungen usw. sind sofort bei Warenübergabe geltend zu machen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Bei gebrauchten Gerüsten unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantieansprüche.
5.4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles der Lieferung ganz oder teilweise zurückzutreten.
5.5. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbot, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperre, Störungen der Betriebe oder des Transports und sonstige Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns, die Vorlieferanten oder Unterlieferanten eintreten.
6. Haftung
6.1. Der Käufer hat den Liefergegenstand nach Eingang unverzüglich mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit zu überprüfen.
6.2. Unsere Ersatzpflicht für Sachschäden auf Grund des Produkthaftungsgesetzes ist einschließlich aller Regressansprüche ausgeschlossen.
6.3. Für Ware und Teile, die wir von Herstellern bzw. Zulieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns gegen den Hersteller/Zulieferer zustehenden Gewährleistungsansprüche.
6.4. Der Besteller/Käufer ist verpflichtet, beim Einsatz der von uns gelieferten Geräte, Teile oder sonstigen Waren alle zum Schutz von Gefahren bestehenden Vorschriften, technischen Bestimmungen, Aufbau- und Verwendungsvorschriften, Betriebs und Gebrauchsanleitung genauestens einzuhalten und beim Aufbau und Einsatz nur befugte Fachleute heranzuziehen.
6.5. Für Waren, die gebraucht gehandelt werden, schließen wir grundsätzlich sämtliche Haftungsansprüche aus. Die Lieferung von gebrauchten Waren erfolgt ohne Zusicherung von besonderen Eigenschaften zur Art und Güte des Materials der Waren. Mit Bezug der Waren verpflichtet sich der Besteller/Käufer, uns von Haftungsfällen unverzüglich zu verständigen und uns die notwendigen Unterlagen zu überlassen. Die Rückgabe von qualitativ bemängelten Waren hat daher binnen 8 Tagen nach Warenerhalt zu erfolgen und bedarf der vorausgehenden fernschriftlichen oder telefonischen Verständigung. Schadenersatz wird nur in Form einer Ersatzlieferung geleistet.
6.6. Den vorgenannten Haftungsausschluss und die oben genannten Verpflichtungen hat der Besteller/Käufer bei einer Weitergabe bzw. Veräußerungen der Waren seinen Abnehmern zu überbringen und diese aufzufordern, diesen Haftungsausschluss und diese Verpflichtungen auch ihren Abnehmern weiter zu übertragen.
7. Mängelrüge, Erfüllungsort, Mahnung
7.1. Von uns erteilte Rechnungen sind unabhängig vom Recht der Mängelrüge sofort bei Übernahme netto ohne jeden Abzug zahlbar.
7.2. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk der Standort des jeweiligen Werkes bzw. bei Lieferungen ab Lager das jeweilige Abgangslager der Lieferung.
7.3. Verstößt der Besteller/Käufer gegen Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts,
insbesondere hinsichtlich notwendiger Angaben zur Umsatzsteuer-ID-Nummer, ist der Käufer verpflichtet, jeden für uns hieraus erwachsenden steuerlichen Nachteil zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
7.4. Die Anfechtung unserer Forderungen ist ausgeschlossen. Wenn sich die Vermögenslage des Käufers verschlechtert, ganz gleich aus welchen Gründen, sind wir berechtigt alle Forderungen sofort fällig zu stellen, alle unsere vorherigen Zusagen hinsichtlich einem eventuellen Zahlungsziel sind in einem solchen Falle gegenstandslos und hinfällig.
7.5. Bei Zahlungsverzug werden jeweils die üblichen Verzugszinsen zuzüglich Mwst. berechnet. Die jederzeitige Änderung des Zinssatzes bleibt uns stets vorbehalten.
7.6. Für jede auf dem Postweg, per Fax, e-mail oder auch telefonisch erfolgte Mahnung werden derzeit 5,00 Euro + Mwst. pro Mahnung berechnet. Die jederzeitige Erhöhung dieses Betrages bleibt uns stets vorbehalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir nicht verpflichtet sind, vor der Einbringung einer gerichtlichen Klage, drei
Mahnungen in irgendeiner Form, auch nicht per Einschreibebrief, durchzuführen. Mit der Annahme unserer Lieferung/Leistung bzw. deren Rechnung gilt auch als vereinbart, dass wir sämtliche vorprozessualen Kosten, wie z.B. Bearbeitungskosten eines Inkassobüros oder Anwaltes, zusammen mit unseren eigenen Mahnspesen und Zinsen in einer Summe einzufordern berechtigt sind.
8. Gerichtsstand
8.1. Für Verträge mit ausländischen Auftraggebern/Käufern gilt ausschließlich deutsches Recht.