Pflegeberatung bei Kinder auch mit ADHS o. Autismus
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Sie oder ihr Verwandter hat einen Pflegegrad? Sie pflegen ohne Pflegedienst?
Dann ist eine Pflegeberatung nach § 37.3 Pflicht ab Pflegegrad 2.
Bei Pflegegrad 1 kann dies freiwillig erfolgen.
Übernahme der Kosten durch die Versicherung.
Dies biete ich für alle Altersgruppen an egal ob gesetzlich oder privat versichert.
Wo? Kreis Soest, Hamm, Münster, Warendorf, Bielefeld, Paderborn, Dortmund, HSK
Noch gar kein Pflegegrad aber den Gedanken ihn zu beantragen? Ich begleite euch
Wer ich bin? Ausgebildete Gesundheits- u. Krankenpflegerin, freie Pflegegutachterin und Pflegeberaterin nach §37.3 und §45
Rechtliches:
Beratungsbüro S. Hoffmann
Stefanie Hoffmann
Bahnhofstraße 47
59510 Lippetal
0151 40309113
www.beratung-hoffmann.nrw
Rechtliche Angaben
Anerkannte Pflegeberatung nach §37.3 und §45
Hilfe bei Widerspruch zum Pflegegutachten
Homepage: www.beratung-hoffmann.nrw
Angaben gem. § 5 TMG:
Beratungsbüro S. Hoffmann
Bahnhofstraße 47
59510 Lippetal
NRW - Deutschland
Kontaktaufnahme:
Telefon: 0151 40 30 91 13
E-Mail: info@beratung-hoffmann.nrw
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