Pflegeberatung oder Widerspruch für einen Pflegegrad in Gladbeck

VB

45968 Nordrhein-Westfalen - Gladbeck
19.09.2024

Beschreibung

Mit meiner Agentur

Das Senioren, Jugend & Kinder AB(B)O

biete ich einen Service für Menschen mit einem erhöhten Bedarf an Unterstützung.

Alltagshilfe, Betreuung, Beratung, Organisation

Ist der Alltag belastend geworden, normale Abläufe fallen schwer und können ohne fremde Hilfe nicht mehr entspannt bewältigt werden, könnte der Zeitpunkt für die Beantragung eines Pflegegrades bei Ihrer Pflegeversicherung gekommen sein.

Das Antragsverfahren, die Antragsformulare sind ggf unübersichtlich, das System der Pflegegelder kompliziert.

Durch meine Pflegeberatung versuche ich Transparenz in den Dschungel zu bringen und übernehme für Sie die Kommunikation mit Ihrem Hausarzt und Pflegekasse.

Weiterhin kann auch eine Fehlversorgung erkannt werden, der Beratungseinsatz ist notwendig um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.

Zum Beispiel beim Pflegegrad 2 können Sie monatlich erhalten:

Pflegegeld: 332€
Entlastungsbetrag: 125€
Pflegesachleistung: 724€
Tages- und Nachtpflege: 689€
Verbrauchspflegehilfsmittel: 40€

Sollten Sie nicht in Ihrem Zuhause oder nicht von Angehörigen gepflegt werden (Kurzzeitpflege oder Betreuung durch Freunde oder Nachbarn etc.),
ist das Budget noch größer.

Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft oder gar abgelehnt wurde?

Dann greift das Einlegen eines Widerspruchs.

Versicherungen stufen Pflegeanträge falsch ein, was zur Folge hat, dass pflegebedürftige Menschen zu wenig Geld ausgezahlt bekommen. Offiziell sind über 52 % der Widersprüche erfolgreich.*

Das liegt an einem konservativen Pflegesystem, in dem pflegebedürftige Menschen meistens den Kürzeren ziehen.

Ihre Kasse meldet sich nicht auf Ihren Antrag auf Pflegeleistungen?

In der Regel muss die Versicherung innerhalb von 25 Arbeitstagen über Ihren Antrag entscheiden. Bei Fristüberschreitungen kann Ihnen eine Entschädigung zustehen.

In ganz dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Pflegegrad erteilt werden.

Besuchen Sie mich auf meiner Homepage oder sprechen Sie mich direkt an, auch zu anderen Themen kann ich hilfreich zur Seite stehen.

Die Pflegekasse deckt mit den Ihnen zustehenden Pflegebeträgen meinen Service mit ab. Nach Landesrecht verfüge ich über die Zulassung, mit den Pflegekassen zweckgebundene Beträge direkt abzurufen.

Ich freue mich auf Sie:-)

Angelika Kraus-Buten
Das Senioren, Jugend & Kinder AB(B)O
für Gladbeck & Umgebung

www.das-senioren-abbo.de

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