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Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Höffmann Holzbau GmbH
1. Allgemeines
Für die Arbeiten an Bauwerken gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sofern dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Abbundpläne und dergleichen beiliegen, gelten diese nur annähernd als maßgenau. Abbundzeichnungen gelten als verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber bestätigt wurden. Alle von der Firma Höffmann Holzbau GmbH erstellten Unterlagen sind ihr Eigentum und dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner Form vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden.
2. Geltung
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen Beratungsvertrages sind. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.
3. Termine
Lieferung und Genehmigungen Liefer- und / oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form mitgeteilt und vereinbart wurden. Bei Montage der gelieferten Hölzer durch die Höffmann Holzbau GmbH muss der Auftraggeber sicherstellen, dass eine ausreichend große Zufahrt direkt bis zum Aufstellort möglich ist. Alle Hindernisse im Arbeitsbereich und um den Aufstellort herum sind vom Auftraggeber im Vorfeld selbst zu entfernen. Der Auftraggeber hat einen kostenfreien Wasser- und Stromanschluss bei Montagebeginn zur Verfügung zu stellen. Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber selbst zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
4. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt für alle Bauleistungen 4 Jahre gemäß VOB. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme oder der Ingebrauchnahme der Leistung. Einer Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber zur Abnahme durch den Auftragnehmer aufgefordert wird und er dieser Aufforderung nicht nachkommt. Alle Mängel sind der Firma Höffmann Holzbau GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei hat der Auftraggeber eine angemessene erforderliche Frist zur Mängelbegutachtung und zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Der Auftraggeber hat die Firma Höffmann Holzbau GmbH oder deren Beauftragten die Möglichkeit der Mängelbesichtigung und -beseitigung einzuräumen. Geschieht dies nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, so erlischt der Anspruch auf Mängelbeseitigung. Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind (z. B. fremde Beschädigung, falsche Bedienung, fehlender Holzschutz, Bauschimmel etc.). Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt ausgeschlossen (z. B. Blitzschlagschäden durch außergewöhnliche mechanische und chemische Einflüsse). Offensichtliche Mängel nach Fertigstellung sind der Firma Höffmann Holzbau GmbH unverzüglich, spätestens 6 Werktage nach Abnahme oder Ingebrauchnahme anzuzeigen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegen.
5. Eigenschaften des Holzes
Holz ist ein Naturprodukt. Jedes Stück hat sein eigenes Aussehen, seinen eigenen Charakter und seine eigene Lebendigkeit. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften bei Kauf und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Holzfehler sowie eventuelle Formänderungen sind naturbedingt und geben keinen Grund zur Reklamation. Holz kann Risse bilden, kann harzen, kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen. Auch diese Eigenschaften geben keinen Anlass zur Mängelrüge. Es handelt sich insoweit nicht um Mängel. Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach langen Wärmeperioden, können sich im Holz auffällige Trockenrisse bilden. Diese Risse haben keinen Einfluss auf die Festigkeit und die Belastbarkeit des Holzes. Ebenso können sich durch Änderungen der Holzfeuchte geringfügige Veränderungen in der Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind unbeeinflussbare Eigenschaften des Werkstoffes Holz und stellen daher keinen Mangel dar. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung sich fachgerechten Rat einzuholen.
6. Preise
Alle Preise sind freibleibend. Die Bindefrist für Angebote beträgt 4 Wochen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
7. Eigentumsvorbehalt
Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt, die gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Höffmann Holzbau GmbH. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungs- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers entstanden sind, das Eigentum hieran an den Auftragnehmer.
8. Auftragsstornierung
Im Falle einer Stornierung des Auftrages ohne Verschulden der Firma Höffmann Holzbau GmbH, trägt der Kunde alle bis dahin angefallenen Kosten. Die Höhe ermittelt die Firma Höffmann Holzbau GmbH je nach Leistungsstand. Zu den baulichen Genehmigungen gehören alle Absprachen und Kosten mit dem Bauamt und gegebenenfalls mit einem Prüfstatiker.
9. Zahlungsbedingungen
Das Zahlungsziel nach Rechnungsstellung beträgt für alle Teil- und Abschlagsrechnungen 5 Werktage und für alle sonstigen Rechnungen 10 Werktage nach Rechnungsdatum. Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Es gilt der jeweils vom Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten geltende Stundenlohn.
10. Datenschutz
Die im Rahmen von Bestellungen oder Anfragen übermittelten Daten des Kunden werden in der EDV der Firma Höffmann Holzbau GmbH gespeichert und vertraulich behandelt. Die Daten werden von der Firma Höffmann Holzbau GmbH nicht an Dritte weitergeleitet. Ausnahmen bestehen, wenn Logistik- oder Transportunternehmen beauftragt werden, die Lieferungen des Auftraggebers durchzuführen. In diesem Falle werden nur die Adressdaten weitergegeben.
11. Versicherungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, hinsichtlich des durchzuführenden Bauvorhabens in Bezug auf das bei der Höffmann Holzbau GmbH beauftragte Gewerk eine Bauwesenversicherung, eine Bauleistungsversicherung und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in jeweils angemessener Höhe zum Bauvorhaben abzuschließen und für die Dauer der vereinbarten Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten. Auf Verlangen wird der Bauherr den Bestand der vorgenannten Versicherung schriftlich nachweisen und eine Kopie der jeweiligen Versicherungsbedingungen aushändigen.
12. Schlussbestimmungen
Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktionsund Lieferfristen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung der Firma Höffmann Holzbau GmbH, bevor sie wirksam und verbindlich werden. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.