Preisreduzierung - Provisionsfrei! Top-Hotel in bester Lage in Trier Ruwer
1.950.000 €
- Art Kaufen
- Fläche 630 m²
- Objektart Gastronomie & Hotels
- Baujahr 1612
- Provision Provisionsfrei
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Das schöne und komplett unterkellerte Gebäude aus dem Jahr 1612 wurde permanent liebevoll restauriert und renoviert, daher ist es energetisch und optisch auf einem hohen Niveau.
Das Hotel liegt von Trier kommend am Ortseingang von Ruwer direkt am Radweg. Es umfasst 26 Zimmer (24 Doppelzimmer, 2 Einzelzimmer, 50 Betten) mit eigenen Bädern und einem traditionelles Restaurant mit Biergarten. Alle Zimmer sind renoviert und neuwertig. Auch der Frühstücksraum und der großzügige Biergarten wurden komplett renoviert.
Die Inhaber haben über die Jahre immer wieder darauf geachtet, dass kein Renovierungsstau entsteht. 2009 wurde das historische Gebäude um einen Neubau erweitert. Es wurde jedes Jahr viel Geld in den Ausbau der Zimmer und des gesamten Gebäudes gesteckt. Hier kann ein neuer Betreiber die Tür öffnen und vom ersten Tag ein komplett eingerichtetes und hochwertiges Hotel betreiben.
# Ausstattung
Vom Hoteleingang und dem Empfang im Erdgeschoss erreicht man bequem über den Aufzug die Hotelzimmer in der ersten und zweiten Etage. Außerdem gelangt man von der Lobby direkt über den Frühstücksraum in den Biergarten und in das Restaurant.
Das Restaurant ist zurzeit verpachtet und bietet den Gästen täglich einheimische und mediterrane Speisen an. Der Pachtverträge verlängert sich momentan immer um ein Jahr, somit hat der neue Besitzer hier eigenen Verhandlungsspielraum.
Das komplette und hochwertige Inventar sowie die Möblierung sind im Kaufpreis enthalten.
Die Übergabe erfolgt nach individueller Terminabsprache.
Die neue Gasheizung ist erst 2020 gebaut worden und ist somit auf dem neusten Stand der Technik.
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf: 202,8 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: G
Gültig bis: 2030
Heizungsart: Etagenheizung, Ofenheizung
Wesentliche Energieträger: Gas
# Weitere Angaben
Zimmer: 26
Verfügbar ab: 01.01.2024
Objektzustand: neuwertig
Bodenbelag: Fliesen, Parkett, Teppich
# Lagebeschreibung
Das Hotel liegt direkt am Mosel-Ruwer Radweg und ist lediglich 4 KM von der über 2000 Jahre alten historischen Innenstadt entfernt. Die Bushaltestelle liegt unmittelbar am Objekt.
www.hotel-zur-post-trier.de
# Sonstiges
Die Übergabe erfolgt nach individueller Terminabsprache.
Die aufgenommenen Daten beruhen auf Eigentümerangaben und sind unverbindlich. Irrtümer können nicht ausgeschlossen werden.
Bei Interesse bieten wir Ihnen gerne einen Besichtigungstermin an.
Da wir eng mit einer namenhaften Unternehmensberatung zusammenarbeiten vermitteln wir auch hier gerne einen Kontakt für eine professionelle betriebswirtschaftliche Betrachtung des Projektes.
Auch in Finanzierungsfragen helfen wir Ihnen gerne weiter und unterbreiten ein Angebot. Bei allen Fragen bezüglich Immobilien und Finanzierungen sprechen Sie uns gerne an.
Anbieter-Objekt-ID: BEDA-23-210
Rechtliche Angaben
Impressum
asplano - Marco Otten e.K.
Heinrich-Hertz-Str. 10
54634 Bitburg
Tel.: 0656194947330
E-Mail: marco.otten@asplano.de
Inhaber: Marco Otten
Handelsregister: Amtsgericht Wittlich HRA 41573
USt-IdNr.: DE 285431360
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Marco Otten (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Stadtverwaltung Bitburg, Ordnungsbehörde, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Trier, Herzogenbuscher Straße 12, 54292 Trier
Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Trier, Herzogenbuscher Straße 12, 54292 Trier
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-NX75-G4D6J-77 (für § 34 d GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-176-58RP-48 (für § 34 i GewO)
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Trier, Herzogenbuscher Straße 12, 54292 Trier
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen "Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.