Produktionsmitarbeiter/ Teilzeit (m/w/d) 15.00€
Beschreibung
Aktuell suchen wir Produktionshelfer (m/w/d) Teilzeit
Dein zukünftiges Aufgabengebiet
• Allgemeine Hilfstätigkeiten in der Produktion
• Sicherstellung eines reibungslosen Produktionsablaufs
• Qualitätskontrolle
Dein Profil
• idealerweise erste Berufserfahrung im Produktionsbereich
• Hohe Motivation und Zuverlässigkeit
• Gewissenhafter Umgang mit Materialien
• Sorgfältige Arbeitsweise
• Führerschein Klasse B - wünschenswert
Wir bieten Dir
• Unbefristeter Arbeitsvertrag
• Flexible Arbeitszeitmodelle
• Förderung von Fortbildungen oder Zertifizierungen
• Urlaubs- und Weihnachtsgeld
• Ggf. Fahrtkostenzuschuss
• Möglichkeit einer wöchentlichen Abschlagszahlung
• Bonusprogramme für Mitarbeiterempfehlungen
• Attraktive Zulagen für Schicht- und Mehrarbeit
• Auf Wunsch unkomplizierter Handyvertrag, unterstützt durch PSH
Du bist interessiert: Dann bewirb Dich jetzt unter folgendem Link.
https://personal-holding.de/recommends/initiativbewerbung-bielefeld-offline-2000418/
Rechtliche Angaben
PERSONAL SERVICE PSH Bielefeld GmbH
Impressum:
Kontakt
Personal Service PSH Bielefeld GmbH
Tel: 0521-9612139-0
E-Mail: info@psh-bielefeld.de
Gadderbaumer Str. 9
33602 Bielefeld
Tel.: 0521-9612139-0
Fax.: 0521-9612139-9
www.psh-bielefeld.de
Registereintrag
Name der Gesellschaft: Personal Service PSH Bielefeld GmbH
Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Inländische Geschäftsanschrift: Gadderbaumer Str. 9, 33602 Bielefeld
Geschäftsführer: Jörg Meyer, Thomas Heyen
Registergericht: Hamburg
Register Nr.: HRB 149 956
Umsatzsteuer-ID: DE321089393
Inhaltlich verantwortlich gem. §§ 55 Abs. 2 RStV, 5 TMG:
Thomas Heyen, Jörg Meyer
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten Arbeitnehmer im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen, bedürfen einer Erlaubnis.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg.
Die Personal Service PSH Bielefeld GmbH ist Erlaubnisinhaber nach § 1 AÜ