Pulverbeschichtung Simson MZ Jawa S51
VB
Beschreibung
Wir bieten Ihnen hier das Pulverbeschichten von Felgen, Motorrad-, Auto- und weiteren Teilen an.
Ihre Teile werden von uns gereinigt, entlackt (chemisch oder durch strahlen), entrostet und passiviert, danach folgt eine Grundierung und dann Ihre Wunschfarbe in Effekt, Candy, Ral oder original Simson/MZ Farbtönen an.
Gerne bieten wir Ihnen auch eine Kombination von Entlacken, Hochglanzverdichten und pulvern von Alufelgen bis 24 Zoll an.
》》》 Preise 《《《
Felgen 4€ je Zoll
KR50/51 Fahrwerk 250€
KR50/51 Blechkleid 300€
SR4 Fahrwerk 200€
S50/51 Fahrwerk 180€
S50/51 Kotflügel (2Stk) 80€
S50/51 Tankset 120€
Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles unverbindliches Angebot.
Abholung und Lieferung sind gegen Aufpreis möglich.
Rechtliche Angaben
Lucas Tuisel
04720 Großweitzschen
E-mail: 2rad.schmiede@gmail.com
Pflichten des Auftraggebers, Vorbereitung der Ware
Der Auftraggeber hat die zu beschichtenden Teile von nicht zu beschichtenden Teilen zu trennen.
Die Ware muss metallisch rein (d.h. frei von Verunreinigungen und Oxydationsschichten) angeliefert werden. Die Reinigung darf nur mit silikonfreien Reinigungsmitteln ausgeführt werden, so dass diese fettfrei und sauber ist. Auf den zu beschichtenden Flächen dürfen keine Markierungen (z.B. Edding) vorhanden sein.
Der Auftraggeber hat uns den Verwendungszweck der zu beschichtenden Ware mitzuteilen, insbesondere, ob diese im Außen- oder Innenbereich genutzt werden soll.
Die Ware muss Löcher oder Kantungen aufweisen, damit wir die Ware aufhängen können.
Der Grad der Vorbehandlung ist mit uns bei Auftragserteilung abzuklären.
Beschaffenheit der Ware, Toleranzen
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die zu beschichtenden Teile hitzebeständig bis zu 220° C sind. Beim Beschichtungsvorgang sind sonst Formveränderungen möglich.
Geringe Farbabweichungen vom Muster sind möglich. Farbvorgaben, z.B. nach RAL oder Verlaufs- und Glanzgradangaben sind immer, auch wenn sie vom Lieferanten bestätigt werden, "Circa-Vorschriften". Abweichungen in Farbe, Glanz und Verlauf innerhalb der branchenüblichen Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge; dies gilt auch für Lieferungen nach Muster. An sämtlichen Kanten und Nähten des zu beschichtenden Materials kann es zu einem Kantenaufbau kommen. Dieser ist nicht vermeidbar.
Bei Beschichtungen von Vorlackierungen (Pulverlack), Gussteilen und von stückverzinkten Werkstücken, gleich welcher Herkunft, erfolgt die Veredelung grundsätzlich auf Risiko und Gefahr des Auftraggebers. Vorhandene Nasslackierungen können nicht pulverbeschichtet werden und müssen vorher entlackt werden.
Merkmale der Oberflächen
Schleifriefen können vom Beschichter nicht beeinflusst werden (Schleifen ist nicht im Arbeitsumfang des Beschichters enthalten). Sie werden in der Regel bei konventionellen Pulverlacksystemen ab einer maximalen Rauhigkeit von Rmax < 9 um (entsprechend Schleifpapier der Körnung 180 mit Excenterschwingschleifer) abgedeckt.
Die Untergrundbeschaffenheit (z.B. Ziehstreifen, Schweißnähte, Abdrücke, Strukturen, fertigungsbedingte mechanische Beschädigungen, Dellen, Beulen, Kratzer) kann vom Beschichter nicht beeinflusst werden. Unregelmäßigkeiten werden gegebenenfalls erst nach der Beschichtung augenfällig
Sachmängelhaftung
Wir übernehmen keine Gewähr in folgenden Fällen:
- Wenn die pulverbeschichtete Oberfläche durch mechanische oder chemische Einwirkungen beschädigt wird.
- Aufhängungspunkte sind produktionstechnisch unvermeidbar und stellen einen Schwachpunkt der fertigen Beschichtung dar. Daher wird dem Auftraggeber empfohlen diese Stellen eigenständig nachzubessern.
- Bei unsachgemäßer bzw. nicht lackiergerechter Konstruktion und bei Standorten der beschichteten Ware innerhalb der direkten Einflusszonen von Salzwasser, chemischer Industrie oder sonstiger aggressiver Emissionsherde, die lackschädigende Substanzen ausstoßen.
- Bei unsachgemäßer Bearbeitung der beschichteten Ware durch Schneide-, Biege- oder andere Umformprozesse.
- Bei übermäßiger Belastung des Lackfilms durch Wärme über 70° C.
- Bei Formveränderungen, Rissen bei gespachtelten Teilen sowie Beeinträchtigungen der Maß- und Passgenauigkeit in Folge des Bearbeitungsprozesses, sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind.
- Wenn die beschichteten Teile vom Auftraggeber oder einem Dritten nachbehandelt werden, insbesondere Löcher oder sonstige Perforierungen im beschichteten Material vorgenommen werden.