Schlagzeugunterricht in Rostock
45 €
Beschreibung
Hi, schön, dass du vorbeischaust!
Wenn du einen Schlagzeug-Lehrer suchst, bist du hier genau richtig.
Mein Name ist Sönke Brockmann und ich spiele das Instrument seit über 15 Jahren.
In meinem Unterricht arbeiten wir nicht trocken irgendwelche langweiligen Lehrbücher durch. Stattdessen bringe ich dir das Schlagzeug spielen auf eine Art bei, die dich befähigt frei zu spielen. Die erlernten Konzepte sind universell einsetzbar und können stets mit eigenen Ideen weitergedacht werden.
Frei nach dem Motto
Ich gebe dir keinen Fisch, sondern zeige dir wie man fischt.
Der Unterricht orientiert sich immer am Schüler:
Hast du konkrete Ideen oder Ziele, zeige ich dir die Konzepte, mit denen du deine Ambitionen effektivst angehst.
Kommst du ohne Vorkenntnisse als Interessent erstmalig mit dem Instrument in Berührung, wirst du nach spätestens 6 Unterrichtsstunden dein erstes eigenes Drum Solo spielen können! Versprochen!
Und solltest du bereits unter den Fortgeschrittenen sein, gehen wir tiefer in scheinbar komplexe Konzepte und machen sie zu mächtigen Werkzeugen in deinem Arsenal.
Zu den Konditionen:
Schnupperstunde (60 min.): 20€
reguläre Unterrichtsstunde (45 min.): 45€
Die Zeiten für die Unterrichtsstunden sind meist sehr flexibel wählbar.
Häufig überziehe ich etwas, das ist natürlich gratis, ebenso wie jegliches, meist individuell erstelltes Notenmaterial. :)
Der Unterrichtsraum befindet sich nahe der Adresse Tannenweg 22.
Und wusstest du, dass man zum Üben gar kein DrumSet braucht? Es geht immer und überall. Mit fast allen Ideen, denen wir im Unterricht begegnen! (Wie genau das geht zeige ich dir im Unterricht.)
Dein Interesse ist geweckt und du willst loslegen?
Hast du noch Fragen?
Schreib mir einfach hier und jetzt eine Nachricht oder per Handy an:
0162 7408 304
Ich freue mich auf den Kontakt! :)
Mit freundlichen Grooves
Sönke Brockmann
Rechtliche Angaben
Sönke Brockmann
Mathias-Thesen Str. 1
18069 Rostock
Tel: 0162 7408304
Mail: soenke.brockmann@gmail.com
Es gilt die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG