Schöne Dachgeschosswohnung mit eigenem Garten
199.000 €
- Wohnfläche 67,19 m²
- Zimmer 3
- Schlafzimmer 2
- Badezimmer 1
- Etage 3
- Wohnungstyp Dachgeschosswohnung
- Baujahr 1960
- Hausgeld 350 €
- Provision Mit Provision
- Keller
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Charmante 3-Zimmer-Dachgeschosswohnung mit Stellplatz
Zum Verkauf steht eine gemütliche 3-Zimmer-Dachgeschosswohnung mit 67,19 m² in einem Haus mit nur 3 Wohneinheiten. Diese gut geschnittene Wohnung bietet Ihnen alles, was Sie zum Wohlfühlen benötigen:
Wohnfläche: Die Wohnung erstreckt sich über ein großzügiges Elternschlafzimmer, ein freundliches Kinderzimmer und einen offenen Wohn-/Essbereich.
Wohn-/Essbereich: Der Wohn-/Essbereich ist mit einem Holzofen ausgestattet, der für eine angenehme und behagliche Atmosphäre sorgt.
Küche: Die Küche verfügt über eine angenehme Größe und lädt zum gemeinsamen Kochen ein.
Tageslicht-Bad: Das moderne Tageslicht-Bad aus dem Jahr 2016 ist mit einer Dusche ausgestattet und sorgt für einen hellen Start in den Tag.
Abstellraum: Ein kleiner Abstellraum bietet zusätzlichen Stauraum und rundet das Raumangebot perfekt ab.
Garten: Zur Wohnung gehört ein eigener Gartenabschnitt, ideal für entspannte Stunden im Freien.
Keller: Zusätzlich steht Ihnen 2 eigenes Kellerabteile zur Verfügung, das weiteren Stauraum bietet.
Stellplatz: Ein Stellplatz gehört zur Wohnung und sorgt für bequemes Parken.
Diese Dachgeschosswohnung ist ideal für Paare oder kleine Familien, die ein gemütliches Zuhause suchen. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!
# Ausstattung
- 1 Stellplatz
- Eigener Garten
- Dachgeschosswohnung
- zusätzlicher Holzofen
- Einbauküche
- Abstellraum in der Wohnung
- 2 Kellerabteile
# Weitere Angaben
Garagen/Stellplätze: 1
Verfügbar ab: sofort
Objektzustand: renovierungsbedürftig
Käuferprovision: 3,57% inkl. der gesetzlichen Mwst.
Nutzfläche: ca. 10 m²
# Lagebeschreibung
Bad Boll ist ein kleiner Kurort im Landkreis Göppingen im Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland. Der Ort liegt malerisch am Fuße der Schwäbischen Alb, einer Region, die für ihre landschaftliche Schönheit und historische Bedeutung bekannt ist.
Wichtige Merkmale von Bad Boll:
1. Kurort: Bad Boll ist vor allem für seine Kur- und Wellness-Einrichtungen bekannt, insbesondere für die Stauferland-Therme. Der Zusatz "Bad" im Ortsnamen weist auf den Status als anerkannten Kurort hin, der für Heilbehandlungen und Entspannung besucht wird.
2. Historische Bedeutung: Der Ort kann auf eine lange Geschichte zurückblicken, die bis ins Mittelalter reicht. Es gibt verschiedene historische Gebäude und Stätten, darunter Kirchen und traditionelle schwäbische Architektur.
3. Naturschönheit: Umgeben von der Schwäbischen Alb bietet Bad Boll eine beeindruckende Landschaft, Wanderwege und zahlreiche Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten. Der nahegelegene Teckberg und der Albtrauf, eine markante Steilstufe der Schwäbischen Alb, sind bei Naturfreunden besonders beliebt.
4. Kulturelles und religiöses Erbe: Bad Boll hat eine bedeutende religiöse Tradition, wobei die Evangelische Akademie Bad Boll eine wichtige Institution darstellt. Diese Akademie ist bekannt für ihre Tagungen und Bildungsprogramme zu sozialen, politischen und religiösen Themen.
5. Lokale Wirtschaft: Neben dem Tourismus und dem Wellness-Sektor umfasst die lokale Wirtschaft auch Landwirtschaft, kleine Unternehmen und einige Produktionsbetriebe.
Bad Boll ist ein idyllisches Ziel für alle, die sich für Wellness, Natur und eine ruhige Auszeit in einer historisch reichen Umgebung interessieren.Entfernungen:
Kindergaerten 1,5 km
Grundschule 0,9 km
Realschule 8 km
Gymnasium 8 km
Autobahn 6 km
Zentrum 0,6 km
# Sonstiges
Alle Angaben in den Exposés sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem jeweiligen Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Eine Weitergabe des Exposés an Dritte nur mit Einverständnis der Wirtschaftskanzlei.
Besichtigungen:
Beurteilen Sie selbst, ob Lage, Raumaufteilung, Flächenangebot, Außenanlage und weitere Faktoren Ihren Bedürfnissen entsprechen. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Besichtigungstermin.
Zusätzlich sind wir auch über unsere Social Media- Kanäle erreichbar:
➡ Instagram
Wir freuen uns sehr auf Ihre Kontaktaufnahme!
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf: 186.48 kWh(m²*a)
Gültig bis: 2034-08-24
Heizungsart: Etagenheizung
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: 24-64-03
Rechtliche Angaben
Wirtschaftskanzlei Immobilien
Hagenring 55
72119 Ammerbuch-Altingen
Tel.: 07032 289 759 0
E-Mail: immobilien@wirtschaftskanzlei.online
USt-IdNr.: DE355491166
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Benjamin Tausch (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-3Z1O-0TDXC-29 (für § 34 d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-175-RSWM-71 (für § 34 f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-175-T3CB-19 (für § 34 i GewO)
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen "Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.