Schwimmkanal/ Schwimmbecken/ Kneippbecken PP-Pool Grau
11.980 € VB
Beschreibung
Das Becken wird im Kundenauftrag verkauft
PP Pool/Schwimmkanal in grau RAL 7004
Außenmaß: 7.550 x 1.700mm Tiefe 1,15 m
Innenmaß: 7.374 x 1.524mm
Dieses einzigartige PP-Becken eignet sich perfekt, um begrenzten ungenutzten Raum auf Ihrem Grundstück in eine Wellnessoase zu verwandeln
Das Becken kann gerne bei uns vor Ort besichtigt werden.
- Rechtecktreppe über gesamte Breite
- 1x Skimmer, Einlaufdüsen, Bodenablauf
- 2x LED-Beleuchtung weiß (opt. auch Mehrfarbige LED möglich)
- Transformator für LED-Scheinwerfer
- Vorverrohrung am Becken
- Stabile Holzverstrebung für den Transport und zur Stabilisierung beim hinterfüllen.
-Vorbereitung Anschluss für z.B Schwalldusche vorhanden
-Transport auf Anfrage
Zusätzlich können wir Ihnen umfangreiches Zubehör, wie z.B:
- Sandfilteranlage
- Dosieranlage
- Beckenrandsteine
- Poolabdeckung
- Reinigungsset uvm. anbieten
Das Becken stammt aus eigener Produktion
Unsere Schweißnähte werden für höchste Stabilität im Extrusionsschweißverfahren gefertigt, nach deutscher Norm DVS 2212, anstatt nur mit einem Runddraht im Handgasziehschweißverfahren, welches weniger Stabilität bietet.
Wir sind ein anerkannter Kunststoffbearbeitungsbetrieb, mit über 20 Jahren Erfahrung.
https://cs-schwimmbadtechnik.de/
Vorteile von Polypropylen zu GFK u. Folienbecken:
- Haltbarkeit bis 50 J. und mehr
- Keine Osmose möglich
- Extra UV-beständiges Material
- Temperaturbeständig -40*C bis +60*C
- Keine Faltenbildung
- Kein Folienwechsel
- Lebensmittelecht
- Keine Weichmacher (stehen im Verdacht Krebs zu erregen)
- Hautverträglich
- Für Trinkwasser zertifiziert
- Sehr gut Salzwasser verträglich
- Komplett durchgefärbt
- Wärmeisolierend
Preis ab Werk: Lieferung möglich
Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung
Rechtliche Angaben
CS-Schwimmbadtechnik
Möcklin & Roth GbR
Tiergartenstrasse 4a
79423 Heitersheim
Tel. + 49 (0) 7634 / 503122
Fax + 49 (0) 7634 / 503123
eMail: mail@cskunststoffbearbeitung.de
Geschäftsinhaber:
Markus Möcklin & Frank Roth
Amtsgericht Müllheim
Ust-IdNr.: DE 347837701
Steuer-Nr.: 12 184 03272
Impressum
Tiergartenstraße 4a
79423 Heitersheim
Deutschland
Telefon: 07634/ 503 122
Fax: 07634/ 503 123
Verantwortlicher der Internetpräsenz:
Markus Möcklin
Frank Roth
Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ 1 Gültigkeit
1. Für – auch zukünftige – Verträge zwischen dem Unternehmen Möcklin & Roth GbR Kunststoffbearbeitung und Schwimmbadtechnik, Tiergartenstr. 4a, 79423 Heitersheim (im Folgenden „Möcklin & Roth GbR“ genannt) und der anderen Vertragspartei (im Folgenden „Käufer“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird daher ausdrücklich widersprochen, es sei denn, Möcklin & Roth GbR hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufsbedingungen von Möcklin & Roth GbR gelten auch dann, wenn Möcklin & Roth GbR in Kenntnis entgegenstehender oder von den Verkaufsbedingungen der Möcklin & Roth GbR abweichender Bedingungen des Käufers ihre vertraglichen Verpflichtungen vorbehaltlos erfüllt.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Möcklin & Roth GbR und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
3. Die vorliegenden Bedingungen sind auf Werkverträge und gemischte Verträge entsprechend anwendbar.
4. An den dem Käufer überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen hat Möcklin & Roth GbR die alleinigen Eigentums- und Urheberrechte. Sie dürfen grundsätzlich, und vor allem bei Vertraulichkeitsvermerk, Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Möcklin & Roth GbR offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung des Vertrages fort und erlischt erst, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.
5. Im Zusammenhang mit Bestellungen des Käufers gelten Informationen, die Möcklin & Roth GbR erhält, nicht als vertraulich.
§ 2 Vertragsschluss – Preise –
Zahlungsbedingungen
1. Alle den Vertrag, sein Zustandekommen und seine Ausführung betreffenden Erklärungen und Vereinbarungen zwischen Möcklin & Roth GbR und dem Käufer sind schriftlich niederzulegen.
2. Angebote von Möcklin & Roth GbR und darin enthaltene Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind unverbindlich. An die Preise in ausdrücklich als verbindlich gekennzeichneten Angeboten hält sich Möcklin & Roth GbR vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
3. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von Möcklin & Roth GbR in Schrift- oder Textform zustande. Bietet Möcklin & Roth GbR seine Waren oder Dienstleistungen aber im Rahmen einer Online-Auktion an und gibt der Käufer auf einen oder mehrere der online angebotenen Artikel ein Gebot ab, so kommt der Vertrag bereits mit Abgabe des Gebots bzw. dessen Zugang bei Möcklin & Roth GbR zustande. Voraussetzungen hierfür sind die jeweils geltenden Auktionsregeln wie z.B. Ablauf der Auktion, kein höheres Angebot durch andere Bieter, etc.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von Möcklin & Roth GbR „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Vom Leistungsumfang von Möcklin & Roth GbR nicht umfasst sind ebenso Anschlüsse an das öffentliche Strom-, Wasser- und Abwassernetz, sowie notwendigen Mauerdurchführungen und Abdichtungen, elektrische Anschlüsse, Verkabelungen an Anlagen, Befüllen des Schwimmbadbeckens mit Trinkwasser sowie das Herstellen eines Ringgurtes um das Schwimmbadbecken sowie jegliche Art von Gartengestaltung wie z.B. das Verlegen von Randsteinen. Sofern ein Abladen des Schwimmbeckens durch den Lieferanten nicht möglich ist, wird käufer- bzw. bauseits ein geeigneter Kran gestellt.
5. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen von Möcklin & Roth GbR eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
6. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
7. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Handelt es sich um einen Schwimmbadverkauf mitsamt der Lieferung und des Einbaus beim Käufer, so sind 30% des Auftragswertes mit der Auftragserteilung, 65% bei Lieferbereitschaft des Schwimmbades sowie 5% bei Fertigstellung des Schwimmbades zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
8. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Möcklin & Roth GbR anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Werden Möcklin & Roth GbR Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere fällige Zahlungen ausbleiben, kann Möcklin & Roth GbR die gesamte Restschuld sofort fällig stellen. Außerdem ist Möcklin & Roth GbR in diesem Falle berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen oder Sicherheiten zu verlangen.
10. Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher (§ 13 BGB), so hat dieser gemäß nachfolgenden Regelungen ein Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail oder durch Rücksendung der Sache) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Ausgenommen sind Sonderanfertigungen, wie PP Schwimmbecken, sobald die Ausführung begonnen hat.
Der Widerruf ist zu richten an:
Möcklin & Roth GbR Kunststoffbearbeitung, Tiergartenstr. 4a, 79423 Heitersheim
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie Möcklin & Roth GbR die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie Möcklin & Roth GbR insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Käufer darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Käufer zu tragen. Gleiches gilt im Falle der Beschädigung der zurückgegebenen Ware.
Für die Rückgabe ist – soweit möglich – die Originalverpackung zu verwenden. Bei der Rücksendung technischer Geräte sind sämtliche Garantie- und Service-Unterlagen beizufügen.
Der Käufer kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
§ 3 Lieferzeit und käuferseits zu erbringende
Leistungen
1. Liefertermine und -fristen sind unverbindlich. Die Lieferzeit beginnt nicht vor vollständiger Klärung der technischen Einzelheiten des Auftrags, vereinbartem Dokumenten- und/oder Anzahlungserhalt und der Erfüllung sonstiger Pflichten des Käufers.
2. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von Möcklin & Roth GbR setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
4. Möcklin & Roth GbR ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Möcklin & Roth GbR berechtigt, den Möcklin & Roth GbR insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
6. Sofern die Voraussetzungen von § 3 Abs. 5 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
7. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche im Vertrag anfallenden käufer- bzw. bauseitigen Arbeiten vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Montage-terminfertigzustellen. Die Baustelle muss von der Straße gut zugänglich sein. Sollten für die Lieferung bzw. für die Montagearbeiten behördliche oder sonstige Genehmigungen erforderlich sein, ist der Käufer für die Beschaffung der notwendigen Genehmigungen verantwortlich.
Sollte der Käufer seinen Verpflichtungen zum vereinbarten Termin nicht nachgekommen sein und Möcklin & Roth GbR dadurch Wartezeiten oder Mehrarbeiten entstehen, welche vertraglich nicht festgelegt wurden, so berechnet Möcklin & Roth GbR dem Käufer diese Zeiten mit 80,92 EUR inkl. MwSt. pro Stunde pro Mitarbeiter, Montageleiter 90,44 EUR inkl. MwSt. pro Stunde.
Montagearbeiten an öffentlichen Wasser/Abwasserleitungen sowie Anschlüsse an das Stromnetz werden von Möcklin & Roth GbR nicht durchgeführt.
Bei Selbsteinbau durch den Käufer oder einen vom Käufer beauftragten Gartenbauer etc. übernimmt Möcklin & Roth GbR keine Haftung für entstandene Schäden am Schwimmbecken oder dessen Zubehör. Für nicht fachgerechten Aushub der Baugrube durch Dritte übernimmt Möcklin & Roth GbR ebenfalls keine Haftung.
8. Möcklin & Roth GbR haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Möcklin & Roth GbR haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von Möcklin & Roth GbR zu vertretendem Lieferverzug der Käufer berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
9. Möcklin & Roth GbR haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von Möcklin & Roth GbR zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist Möcklin & Roth GbR zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von Möcklin & Roth GbR zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10. Möcklin & Roth GbR haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von Möcklin & Roth GbR zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
11. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben vorbehalten.
12. Sollte der Pool nicht unmittelbar bei Lieferung in Betrieb genommen werden, sind dadurch entstandene Verschmutzungen bauseits oder durch Möcklin & Roth GbR nach Aufwand, vor Inbetriebnahme zu beseitigen.
§ 4 Mängeluntersuchung – Mängelhaftung
1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Sonderanfertigungen gemäß den vom Käufer übermittelten Angaben oder Maßen haftet Möcklin & Roth GbR jedoch nicht für Mängel, die auf Fehler oder Ungenauigkeiten in den Angaben und Maßen beruhen.
2. Das Nacherfüllungswahlrecht gemäß § 439 Abs. 1 BGB (Nachbesserung oder Nachlieferung) steht Möcklin & Roth GbR zu.
3. Möcklin & Roth GbR haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Möcklin & Roth GbR beruhen. Soweit Möcklin & Roth GbR keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Möcklin & Roth GbR haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Möcklin & Roth GbR schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
7. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag erstattet Möcklin & Roth GbR den Kaufpreis abzüglich eines das Alter der Lieferung berücksichtigenden Betrages.
8. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Möcklin & Roth GbR nicht befolgt, Änderungen an den Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, so entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche. Dasselbe gilt, wenn die Leistungen von Möcklin & Roth GbR nicht vertragsgemäß verwendet bzw. zusammen mit fremden Leistungen eingesetzt werden oder der Mangel der Leistung auf vom Käufer zur Verfügung gestellten Konstruktionsunterlagen oder sonstigen Vorgaben beruht.
9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
10. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 5 Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 4 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach § 5 Abs. 1 gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung Möcklin & Roth GbR gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Möcklin & Roth GbR.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Möcklin & Roth GbR behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Möcklin & Roth GbR berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Möcklin & Roth GbR liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Möcklin & Roth GbR ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer Möcklin & Roth GbR unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Möcklin & Roth GbR Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Möcklin & Roth GbR die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
4. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt Möcklin & Roth GbR jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) der Forderung von Möcklin & Roth GbR ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Möcklin & Roth GbR, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Möcklin & Roth GbR verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann Möcklin & Roth GbR verlangen, dass der Käufer Möcklin & Roth GbR die abgetretenen Forderungen und dessen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für Möcklin & Roth GbR vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, Möcklin & Roth GbR nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Möcklin & Roth GbR das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6. Wird die Kaufsache mit anderen, Möcklin & Roth GbR nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Möcklin & Roth GbR das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer Möcklin & Roth GbR anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Möcklin & Roth GbR.
7. Der Käufer tritt Möcklin & Roth GbR auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen von Möcklin & Roth GbR gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8. Möcklin & Roth GbR verpflichtet sich, die Möcklin & Roth GbR zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von Möcklin & Roth GbR die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Möcklin & Roth GbR.
§ 7 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Wenn Dritte aufgrund der Benutzung der Leistung durch den Käufer Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten gegen diesen erheben, unterrichtet der Käufer Möcklin & Roth GbR unverzüglich schriftlich. Für diese Fälle behält sich Möcklin & Roth GbR alle Abwehr- und außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen zur Rechtsverteidigung vor. Der Käufer unterstützt Möcklin & Roth GbR dabei.
§ 8 Anwendbares Recht – Gerichtsstand –
Erfüllungsort
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Möcklin & Roth GbR und dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen der Möcklin & Roth GbR und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten wird am Geschäftssitz von Möcklin & Roth GbR begründet. Möcklin & Roth GbR ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von Möcklin & Roth GbR.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam.
Stand: Januar 2022
Wer bei uns für die Datenverarbeitung verantwortlich ist
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Möcklin & Roth GbR
Markus Möcklin
Frank Roth
Tiergartenstraße 4a
79423 Heitersheim
Deutschland
mail@cskunststoffbearbeitung.de
http://www.cs-schwimmbadtechnik.de
Webhosting
Wir bedienen uns zum Vorhalten unserer Onlinepräsenz eines Internet-Service-Providers, auf dessen Server die Webseite gespeichert wird (Hosting) und der unsere Seite im Internet verfügbar macht. Hierbei verarbeitet der Internet-Service-Providers in unserem Auftrag Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Bestandsdaten sowie Meta- und Kommunikationsdaten. Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage für die vorbeschriebene Verarbeitung ist unser berechtigtes Interesse an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung unseres Onlineangebotes, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i. V. m. Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvertrag).
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der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems
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