Selbsthilfemethode MET - Wohlfühlen, Kraft, Ausgeglichenheit im E
95 €
Beschreibung
Diese geniale Selbsthilfemethode ist sehr leicht zu erlernen, braucht nur wenig Zeit und ist hoch effektiv.
Der in Anzeige angegebene Ausgleichsbetrag ist für einen individuell abgestimmten Einzeltermin.
Gruppentermin ab 4 TeilnehmerInnen: 36,-- €.
Nächster Termin: 09.02.2024, 18.00 bis höchstens 21.00 Uhr.
Hilft Körper, Geist und Seele.
Einzeltermin bzw. selbstorganisierter Gruppentermin.
Terminvereinbarung individuell.
Einzeltermin mit einem Menschen:
1,5 h, 95,00 €.
Ggf. zuzüglich Fahrkosten, wenn Anfahrt weit ist. Ist also auch bei Ihnen zu Hause sehr gerne möglich. Gebraucht werden lediglich Schreibmöglichkeit und Sitzplatz.
Keinerlei Vorkenntnisse nötig.
Heimtermine bei Ihnen zu Hause oder im Betrieb ohne Anfahrtkosten zur Zeit in einigen Oldenburger Stadtteilen. Ansonsten nach Entfernung und Zeitaufwand.
Diese geniale Selbsthilfemethode ist sehr leicht zu erlernen, braucht nur wenig Zeit und ist hoch effektiv.
Über das Klopfen von Akupunkturpunkten werden tiefgehende Programmierungen berührt und ausgerichtet. Unbewusstes und Bewusstsein verbinden sich immer mehr miteinander.
Die Methode ist jederzeit anwendbar. Es bedarf keinerlei Verstehens des jeweiligen Themas oder Problems, um die Methode sinnvoll und gewinnbringend für sich persönlich einzusetzen.
Ggf. ist auch eine telefonische Vermittlung der Methode umsetzbar.
Die Methode ist für jeden Menschen jeden Alters und jedes Lebenshintergrundes geeignet (Voraussetzung geistige Gesundheit, volle Geschäftsfähigkeit.)
Rechtliche Angaben
KraftDesign Beata Korfe
www.kraftdesign.org
01517-5044038
info@kraftdesign.org
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE292586208
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Gothaer Allgemeine Versicherungs AG
Hauptverwaltung
50598 Köln
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Beate Korfe
Ulmenstr. 33
26135 Oldenburg
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Dieser lautet beispielsweise https://ec.europa.eu/consumers/odr