Smart 451 Getriebeoptimierung / Schaltzeitverkürzung
VB
Versand möglichBeschreibung
Willkommen bei FSPerformance!
https://www.fsperformance.hamburg/smart-tuning
Unsere Experten in Hamburg programmieren individuelle Motorsoftware und Getriebeoptimierungen für alle Fahrzeuge. In dieser Anzeige konzentrieren wir uns auf die individuelle Programmierung der Smart 451 Getriebe, um das bekannte Schaltproblem / Nicken um ein Vielfaches zu reduzieren.
Durch unsere Schaltpunktanpassung ist ein früheres oder späteres Schalten jedes Ganges möglich, je nach Wunsch. Die Verkürzung der Schaltzeiten variiert je nach Modell:
MHD / Turbo: 30-35%
Brabus: 20-25%
CDI: 25-30%
Das bekannte „Nicken“ reduziert sich um ein Vielfaches.
So geht es:
Zum vereinbarten Termin bringen Sie Ihr Fahrzeug zu uns. Wir speichern die originale Software ab und bearbeiten sie, was zwischen 1-2 Stunden dauern kann. In der Zwischenzeit können Sie es sich in unserem Loungebereich gemütlich machen. Nach erfolgreicher Umprogrammierung des Steuergerätes wird die Funktion noch einmal überprüft. Zum Abschluss wird eine Probefahrt durchgeführt.
Bitte nennen Sie uns für ein individuelles Angebot Ihre Fahrzeugdaten :
➡️ Marke
➡️ Modell
➡️ Erstzulassung
➡️ Hubraum
➡️ PS/KW
➡️ Zusatzumbauten (Ladeluftkühler, Luftfilter, Abgasanlage, 200 Zeller, 100 Zeller, Upgrade Turbolader etc.)
Mit unserer Vorher-/Nachher-Zeitenmessung inklusive Tabelle und Diagramm (0-100/100-200) können Sie den Unterschied deutlich feststellen.
Optional ist auch eine Leistungsmessung mit unserem Leistungsstarken DynoPro Prüfstand möglich.
Wir bieten hierzu drei Optionen zur Leistungsmessung an:
- Vorher-/Nachher-Messung mit Kennfeldoptimierung von uns für nur 60€ je Messung
- Einzelmessung ohne Kennfeldoptimierung für 80€
- Vorher-/Nachher-Messung ohne Kennfeldoptimierung von uns für nur 70€ pro Messung.
Wenn Sie sich einen Eindruck von unserer Arbeit verschaffen möchten, dann besuchen Sie doch unser Instagram Profil unter dem Namen "fs__performance". Dort finden Sie eine Vielzahl an spannenden Bildern und Videos unserer Motorsoftware- und Getriebeoptimierungen, die Ihnen einen Eindruck davon vermitteln, was wir für Sie tun können. Lassen Sie sich inspirieren und bleiben Sie immer auf dem Laufenden über unsere neuesten Projekte und Angebote.
Für eine Angebotsanfrage sind wir telefonisch sowie per WhatsApp jederzeit erreichbar.
➡️☎+49 1738189440
Wir freuen uns darauf, Sie bald bei FSPerformance begrüßen zu dürfen!
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
FSPerformance
Inh. Fabian Acan
21149 Cuxhavener Straße 158, Hamburg
Tel. 01738189440
E-Mail: Info@FSPerformance.Hamburg
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Anwendungsbereich
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Einzelunternehmen FSPerformance: Fabian Acan (Unternehmer) und dem Vertragspartner (Kunde) im Hinblick auf die Fahrzeugleistungsoptimierung (Tuningmaßnahme) gelten ausschließlich die nachfolgenden Regelungen. Sie werden Vertragsbestandteil. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Unternehmen treten nur in Kraft, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Angebot und Vertragsschluss
Sobald der Kunde die für die Tuningmaßnahme relevanten Informationen an das Unternehmen übergeben hat, sendet oder übergibt das Unternehmen ein bindendes Angebot (Einzelvertrag über Tuningmaßnahme) an den Kunde.
3. Leistungsumfang
Vertragsgegenstand ist ein programmierter Datensatz oder sonstige elektronische Maßnahme für Kraftfahrzeuge sowie die entsprechende Installation und Abstimmung mit dem Motor des Kundenfahrzeugs und ggf. zusätzlichen Bodytuningmaßnahmen. Inhalt und Umfang richten sich nach dem Angebot und dem individuellen Tuningvertrag. Die Lieferung des Datensatzes oder anderer elektronischer Maßnahme erfolgt nach dem Stand der Technik ohne Gewährleistung einer einwandfreien Funktion in dem vom Kunden beschriebenen Fahrzeug.
4. Leistungsänderungen
Es ist dem Kunden erlaubt, Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen (auch für bereits erbrachte) zu verlangen. Das Unternehmen wird die Zeitverzögerungen und den Mehraufwand durch die Änderungen feststellen und die Parteien können sich über eine Vertragsanpassung einigen. Sollte es nicht zu einer Einigung zwischen den Parteien kommen, so hat das Unternehmen das Recht, das Änderungsverlangen abzulehnen. Alle Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten, in der insbesondere die Vergütung und eventuelle Veränderungen am Zeitablauf niedergeschrieben sind.
5. Gewährleistung/Haftung
Soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes besteht, haftet das Unternehmen für Sach- und Rechtsmängel nach den Vorschriften des BGB für einen konkreten Vertrag. Das Recht auf Nacherfüllung muss der Kunde jedoch zunächst geltend machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Kunden weitere Mängelrechte (Selbstvornahme, Wandlung, Minderung, Schadensersatz) zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Erhalt, sofern nicht anders vereinbart. Die Gewährleistungspflicht besteht nicht bzw. erlischt, wenn der Vertragsgegenstand von fremder Seite verändert oder verarbeitet wird oder die Montage des Liefergegenstandes außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt erfolgt.
Das Unternehmen haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist. Die Kosten, die dem Käufer während der Reparatur entstehen, werden nicht erstattet.
6. Betriebserlaubnis, Sorgfaltspflicht, Haftungsausschluss
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des vom Unternehmen veränderten Fahrzeugs / Liefergegenstandes gemäß individueller Tuningmaßnahme zu einer Änderung der Betriebsdaten des Fahrzeugs führt. Der Kunde ist darauf hingewiesen und ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass der Motor und ggf. weitere Fahrzeugkomponenten und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung unterliegen, die physikalisch bedingt zu einem erhöhten Verschleiß des Fahrzeugs führen kann. Insbesondere Überlastung und Dauerleistung sowie die durch Tuning erreichte Erhöhung der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit können die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate beeinträchtigen. Auch die entsprechende Geschwindigkeitsklasse der Reifen muss eingehalten werden. Das Unternehmen übernimmt diesbezüglich keine Verantwortung oder Garantie. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass – soweit es sich um ein Leasingfahrzeug handelt – auch eine Änderung der Leistungsdaten des Fahrzeugs eine übermäßige vertragswidrige Abnutzung des Leasingfahrzeugs darstellt, auch wenn dieses nur vorübergehend, ohne nennenswerten Umfang genutzt wird und bei der Rückgabe wieder aufgehoben wird. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Gewährleistung bzw. einer Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeughändlers führen kann. Außerdem erlischt die Erlaubnis zur Nutzung des Fahrzeugs. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei fehlender ABE für Teile dem TÜV zur Abnahme vorzustellen. Diese gehört nicht zum Lieferumfang des Unternehmens. Das Unternehmen ist auch nicht für die Erteilung der Betriebserlaubnis verantwortlich. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des vom Unternehmen geänderten Fahrzeugs / Liefergegenstandes gemäß individueller Tuningmaßnahme zu einer Änderung der Betriebsdaten des Fahrzeugs führt. Ansprüche gegen das Unternehmen wegen Nichtzulassung sind ausgeschlossen. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen kann auch die Notwendigkeit eines Wechsels der Kfz-Haftpflicht-/Kaskohaftpflichtversicherung zur Folge haben. Der Kunde ist verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes zu sorgen.
7. Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am Nächsten kommt.