- Wohnfläche 172,97 m²
- Zimmer 4,5
- Schlafzimmer 3
- Badezimmer 2
- Grundstücksfläche 647 m²
- Haustyp Villa
- Etagen 2
- Baujahr 2013
- Provision Mit Provision
- Terrasse
- Einbauküche
- Badewanne
- Gäste-WC
- Fußbodenheizung
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
In der begehrten Wohngegend von Stade, also in der idyllischen Ortschaft Bützfleth, erwartet Sie eine außergewöhnliche Gelegenheit:
Eine neuwertige Stadtvilla, die höchsten Wohnkomfort mit einem durchdachten und ansprechenden Design vereint!
Diese Stadtvilla, erbaut im Jahr 2013, präsentiert sich in einem makellosen Zustand und bietet eine Wohnfläche von ca. 173 Quadratmetern auf einem weitläufigen Grundstück von ca. 647 Quadratmetern. Die hochwertige Ausstattung macht dieses Anwesen zu einem wahren Juwel für eine Familie.
Das Erdgeschoss ist nahezu barrierefrei (behindertengerecht) gestaltet und besticht durch ein offenes Raumkonzept, das Wohnen und Essen harmonisch vereint. Bodentiefe Fenster sorgen für eine helle und freundliche Atmosphäre. Eine moderne Einbauküche mit einer Life-Cooking-Platte, ein Gäste-WC mit Dusche, ein geräumiger Hauswirtschaftsraum (HWR) und ein Arbeits-/Gästezimmer stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Der direkte Zugang zur Garage durch den HWR komplettieren das Raumangebot im Erdgeschoss. Hier finden Sie einen geschützten Stellplatz sowie zusätzlichen Platz für ein Motorrad. Die Auffahrt bietet Ihnen zudem zwei weitere Parkmöglichkeiten.
Über eine elegante Treppe gelangen Sie ins Obergeschoss (ohne Dachschrägen). Hier erwarten Sie zwei großzügige Kinderzimmer, ein komfortables Schlafzimmer mit begehbarem Ankleidezimmer sowie ein luxuriöses Badezimmer mit Badewanne und ebenerdiger Dusche.
Die Ausstattung des Hauses lässt keine Wünsche offen: Eine Gaszentralheizung mit Solaranlage sorgt für wohlige Wärme, während eine Fußbodenheizung im gesamten Haus für angenehme Behaglichkeit sorgt. Elektrische Rollläden an den dreifachverglasten Kunststofffenstern bieten zusätzlichen Komfort und Sicherheit.
Der Außenbereich beeindruckt mit einem gepflegten Garten, einer überdachten Terrasse und einem modernen Gartenhaus. Eine großzügige Garage mit elektrischem Garagentor bietet Platz für zwei Fahrzeuge und zusätzlichen Stauraum.
Die Lage dieses Anwesens ist ideal für Familien: Fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichen Sie bequem den Dorfkern von Bützfleth, wo alle wichtigen Einrichtungen für den täglichen Bedarf vorhanden sind. Die historische Altstadt von Stade ist nur wenige Autominuten entfernt und bietet vielfältige Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten.
Die optimale Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz sowie die Nähe zur Hansestadt Hamburg machen dieses Objekt zu einem begehrten Wohnort für anspruchsvolle Familien.
Der Energieausweis ist per 26.01.2021 abgelaufen. Die Endenergiebedarfsklasse wurde der Kategorie "A" zugeordnet. Zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität liegen vor. Ein neuer Energieausweis wurde bereits nachweislich beantragt.
Weitere Informationen und Bilder erhalten Sie gern auf Anfrage!
# Ausstattung
•Erdgeschoss nahezu barrierefrei (behindertengerecht)
•Offene Einbauküche mit Life-Cooking-Platte
•Gaszentralheizung mit Solaranlage
•Große Garage mit elektrischem Toröffner
•Fußbodenheizung (im ganzen Haus)
•Elektrische Rollläden
•Gepflegter Garten mit überdachter Terrasse und Gartenhaus
•Glasfaserinternet
•Pfahlgründung Fundamente
# Weitere Angaben
Separate WCs: 1
Garagen/Stellplätze: 3
Objektzustand: neuwertig
Kaufpreis pro m²: 4.041,16 €
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.
Grundstücksfläche: ca. 647 m²
Nutzfläche: ca. 32,03 m²
# Lagebeschreibung
Inmitten der malerischen Kulisse des beschaulichen Stader Ortsteils Bützfleth erwartet Sie eine Idylle, die Wohnen zu einem harmonischen Erlebnis macht. Die Ortschaft liegt nur etwa 6 Kilometer nördlich des pulsierenden Stadtzentrums von Stade und befindet sich unmittelbar an den Ufern der majestätischen Elbe. Die Nachbarschaft präsentiert sich freundlich und familiär, ideal für ein harmonisches Zuhause
Mit seinen ca. 4.800 Einwohnern bietet Bützfleth eine lebendige Gemeinschaft und den perfekten Rückzugsort für Familien, die das ruhige Landleben sowie gesunde regionale Produkte und Luft genießen möchten.
Im Herzen der Ortschaft finden Sie alles, was Sie für eine komfortable Grundversorgung benötigen, bequem zu Fuß erreichbar. Ein fußläufig erreichbarer Supermarkt und ein Discounter decken Ihren täglichen Bedarf an Lebensmitteln ab, während mehrere Ärzte und Apotheken für Ihre medizinische Betreuung sorgen. Auch finanzielle Angelegenheiten sind dank einer Sparkasse und einer Postfiliale problemlos zu erledigen.
Für junge Familien finden Sie hier optimale Bedingungen: Ein Kindergarten und eine Grundschule befinden sich in unmittelbarer Nähe und sind bequem zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar.
Die Freizeitmöglichkeiten lassen zudem keine Wünsche offen: Ein beheiztes Freibad lädt zum Schwimmen ein, während der örtliche Sportverein, der TuSV Bützfleth e.V., ein breites Spektrum an sportlichen Aktivitäten bietet. Der nahegelegene Strand hinter dem Deich bietet zudem Erholung und Entspannung in unmittelbarer Nähe zur Natur.
Für ausgedehnte Shoppingtouren und weitere Unternehmungen erreichen Sie das historische Stadtzentrum von Stade in nur etwa 10 Minuten mit dem Auto. Der öffentliche Nahverkehr bietet zudem regelmäßige Busverbindungen nach Stade.
Die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz ist ebenfalls hervorragend: Die Autobahn A26 und zwei Bundesstraßen gewährleisten eine schnelle Erreichbarkeit. Die Metropole Hamburg ist nur etwa 50 Kilometer entfernt und in weniger als einer Stunde Fahrzeit zu erreichen.
Willkommen in Bützfleth – Willkommen in Ihrem neuen Zuhause!
# Sonstiges
Für nähere Informationen zu dieser Liegenschaft steht Ihnen Herr Niklas Siemer unter der Mobilfunknummer 0151 745 00 237 oder der E-Mail-Adresse niklas.siemerkensington-international.com gern zur Verfügung.
Um eine Zeitverzögerung bei der Versendung des Exposés zu vermeiden, bitten wir Sie bei Ihrer Anfrage, Ihre vollständige Adresse, Telefonnummer sowie Ihre E-Mail-Adresse zu hinterlassen.
Weitere interessante Angebote finden Sie auf unserer Firmenhomepage:
www.kensington-hamburg.com
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
GELDWÄSCHEGESETZ gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GWG für Immobilienmakler:
Nach dem Geldwäschegesetz sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Die Überprüfung der Identität erfolgt bei natürlichen Personen durch Einsicht der relevanten Daten in den Ausweispapieren und einer Ausweiskopie, die in der Akte abgelegt wird. Auf der Kopie muss handschriftlich vermerkt werden, dass diese mit dem Original übereinstimmt. Die Ausweiskopie zur Identifizierung und Überprüfung der Identität müssen laut GWG 5 Jahre aufbewahrt werden.
# Energie
Heizungsart: Fußbodenheizung, Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Gas, Solarenergie
Anbieter-Objekt-ID: Kensington_KHHE_533
Rechtliche Angaben
§ 1 Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) sowie Finest Properties Elbvororte UG (haftungsbeschränkt), Kronprinzenstraße 54, 22587 Hamburg (nachfolgend „Makler“ oder „Auftragnehmer“). Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu ihrer Geltung. (2) Auftraggeber können sowohl der Anbieter einer Immobilie (bspw. Verkäufer, Vermieter, Verpächter) als auch der Interessent an einer Immobilie (bspw. Käufer, Mieter, Pächter) sein.
(3) Soweit von einem Hauptvertrag die Rede ist, ist damit ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag gemeint. Maklervertrag ist hingegen der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Vertrag über eine Vermittlungs- oder Nachweisleistung der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Für das Zustandekommen eines Maklervertrages ist die Schriftform grundsätzlich nicht erforderlich, sondern er kann auch mündlich oder konkludent geschlossen werden. Ein Angebot des Auftraggebers liegt danach vor, wenn der Auftraggeber Nachweis- oder Vermittlungstätigkeiten in Anspruch nimmt, z. B. indem er ein Exposé anfordert. Dieses Angebot kann vom Auftragnehmer entweder durch ausdrückliche Erklärung oder durch Ausführung der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeiten angenommen werden.
(2) Dies gilt nicht für Maklerverträge nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz sowie Maklerverträge zum Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus (§ 656a BGB). Ein solcher Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Bestätigung der Inanspruchnahme der Maklertätigkeit in Textform zustande.
§ 3 Vertragsgegenstand - Haftungsausschluss für Eigentümerangaben
(1) Vertragsgegenstand ist der Nachweis oder die Vermittlung einer Immobilie zum Kauf, zur Miete oder zur Pacht.
(2) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Eigentümer, Verkäufer, Vermieters oder Verpächters bzw. von einem von diesem beauftragten Dritten stammen und vom Auftragnehmer auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Alle Angaben des Objektnachweises und der Objektbeschreibung sind daher freibleibend und unverbindlich. Es ist Sache des Auftraggebers, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Auftragnehmer steht nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität dieser Informationen ein und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
§ 4 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für den Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig zu werden, d.h. er darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. Zwischenverkauf / -vermietung / -verpachtung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Ausgenommen ist hiervon die Vermittlung von Wohnraum zu Mietzwecken i. S. d. § 1 WoVermittG. Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Auftragnehmer nur entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter provisionspflichtig tätig sein.
(2) Der Auftragnehmer hat den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen. Er hat den Auftraggeber über den Stand seiner Bemühungen laufend zu unterrichten.
(3) Alle Tatsachen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangen, hat er vertraulich zu behandeln.
§ 5 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere, falls der Auftragnehmer nicht weiter tätig zu werden braucht.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abschluss des Hauptvertrages beim Auftragnehmer rückzufragen, ob dieser den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, so kann er dem Auftragnehmer nichtentgegenhalten, er habe von der Maklertätigkeit nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich vom Zustandekommen des Hauptvertrags zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Hauptvertrages zu übermitteln.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrages erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Gibt der Auftraggeber vertrauliche Angebotsdaten, insbesondere über ihm angebotene Kaufobjekte oder über Verkaufsinteressenten oder Exposés, an Dritte weiter, so verstößt er gegen seine Vertragspflichten. Kommt es auf Grund der Weitergabe zu einem Abschluss des Hauptvertrages, ist der Auftraggeber in Höhe der vereinbarten Provision pauschal schadensersatzpflichtig, wenn er nicht den Nachweis erbringt, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Immobilienmakler sind nach dem Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung vorzunehmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die dazu erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Preise - Courtage/Provision
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, an dem Auftragnehmer eine Provision zu zahlen. Die Art und Höhe des Provisionsanspruchs ergeben sich für
• den Anbieter einer Immobilie aus dem Maklervertrag;
• den Nachfrager einer Immobilie aus dem Exposé.
(2) Der Provisionsanspruch des Auftragnehmers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird. Ebenso berührt die nachträgliche Minderung des Kaufpreises oder Mietzinses den Provisionsanspruch des Auftragnehmers nicht.
(3) Der Provisionsanspruch des Auftragnehmers ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Hauptvertrages mit dem von dem Auftragnehmer nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Hauptvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Auftragnehmers zustande kommt.
(4) Als provisionsbegründender Hauptvertrag gelten insbesondere auch der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils an dem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Übertragung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem im Maklervertrag genannten Zweck wirtschaftlich entspricht oder mit diesem inhaltlich gleichwertig ist.
(5) Ist der Auftraggeber Wohnungssuchender i. S. d. § 2 Abs. 1a WoVermittG entsteht der Provisionsanspruch nur, wenn der Auftragnehmer ausschließlich wegen des Maklervertrags mit dem Auftraggeber vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten.
(6) Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Kaufvertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, hat der Auftragnehmer einen Maklervertrag mit beiden Parteien geschlossen und ist der Käufer ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, so sind beide Parteien in gleicher Höhe zur Entrichtung der Provision verpflichtet.
§ 7 Aufwendungsersatz
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposés, sonstige Prospekte, Inserate, Einstellung im Internet, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen, Fahrtkosten, Kosten eines Sachverständigen, Hinweisschilder sowie sonstige aufgewandte Mittel) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zustande kommt sowie in den Fällen, in denen der Makler diesen Maklervertrag aus wichtigem Grund kündigen konnte.
(2) In Abweichung hiervon sind Aufwendungen bei der Vermittlung oder dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume nur dann erstattungsfähig, wenn die nachgewiesenen Auslagen eine Monatsmiete übersteigen oder der Mietvertrag nicht zustande kommt.
§ 8 Vertragsdauer - Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, 3 Monate und beginnt erst nach Durchführung aller zur Vermarktung notwendigen Vorbereitungsarbeiten (Erstellung der Bilder, Aufbereitung der Grundrisse, Behördengänge, etc.). Ist der Auftraggeber jedoch auf der Suche nach einer Immobilie, beginnt die Laufzeit mit der Annahme des Vertrages.
(2) Der Vertrag kann jederzeit und beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Der Makleralleinauftrag verlängert sich um jeweils drei Monate, falls er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Das Recht zurfristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Die Kündigung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
(1) Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei etwaigen Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Bei der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Vertrages ergeben, haftet der Auftragnehmer nur beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(2) Diese Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
§ 10 Datenschutz - Widerrufsrecht - Verbraucherschlichtung
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. etwaig vorhandener Mitarbeiter ausschließlich im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlamentes und Rates vom 7. April 2016 (Datenschutz- Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Durchführung des Vertrages verarbeitet. Soweit es sich bei dem Auftraggeber über einen Gewerbetreibenden mit Mitarbeitern handelt, gilt: Der Auftraggeber verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern die notwendigen Informationen des Auftragnehmers gemäß Art. 13 und 14 DSGVO innerhalb eines Monats aber noch vor der ersten Mitteilung des Auftragnehmers an den Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen des Auftragnehmers finden sich in den „Hinweisen zur Verarbeitung personenbezogener Daten“.
(2) Sollte der Auftraggeber Verbraucher sein, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das im Anschluss an diese AGB belehrt wird. (3) Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gem. § 36 VSBG teil.
§ 11 Gerichtsstand - Erfüllungsort
(1) Sind der Auftraggeber und der Auftragnehmer Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Auftragnehmers vereinbart.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Erfüllungsort.
§ 12 Verbindlichkeit des Vertrages - Salvatorische Klausel
(1) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
(2) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll die dem Inhalt der Bestimmung am nächsten kommende gesetzliche Regelung treten.
Maklercourtage
Die in diesem Exposé auf Seite 2 in Prozent (%) aufgeführte Käuferprovision (inklusive der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer), bezogen auf den finalen Kaufpreis, ist mit Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, FINEST PROPERTIES ELBVORORTE UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) (ggf. deren Beauftragter), erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, §328 BGB). Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber überlassen wurden.