Staplerschein Staplerschulung Einzelpersonen 2-Tagesschulung

261 €

Wellingholzhausener Str.73,  49326 Niedersachsen - Melle
27.09.2021

Beschreibung

Allgemeine Ausbildung für Gabelstaplerfahrer (Stufe 1) in Anlehnung an DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001 in unserem Hause.

2-Tages-Gabelstaplerschulung inklusive Staplerschein für praxiserfahrene Fahrer und Anfänger
Termine nach Absprache
Lehrgangsgebühr: € 219,50 + MwSt. = € 261,21
Beginn: 7.30 Uhr
Ende: 15.45 Uhr

Die Dauer der Ausbildung ist in dem DGUV Grundsatz 308-001„Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ geregelt. Punkt 3.5 besagt: „Die Ausbildung in der Stufe 1 „Allgemeine
Ausbildung“ sollte sich über 3 bis 5 Tage bzw. 20 bis 32 Lerneinheiten (LE) erstrecken. Davon umfasst der theoretische
Teil mindestens 10 Lerneinheiten. Eine Lerneinheit beträgt 45 Minuten.“

Teilnahmebedingungen:
Zur Beurteilung und Eignung der Teilnehmer müssen die „Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25“ herangezogen werden. Sie stellen eine sehr gute Grundlage und Entscheidungshilfe dar. Folgendes muss u.a. erfüllt sein. Die Teilnehmer müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache haben und mündliche Erläuterungen verstehen können. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, über gutes Seh- und Hörvermögen verfügen, fähig sein, aufgenommenen Signalen sinnvolle Handlungen folgen zu lassen und die Gewähr bieten, verantwortungsbewusst, zuverlässig und vorsichtig zu handeln. Weitere Informationen zu der G25 Untersuchung werden im Laufe der Schulung vermittelt. Sollten Zweifel an einer Eignung bestehen, dann sprechen Sie bitte Ihren Arbeitgeber an. Falls keine Eignung vorliegt, kann an dieser Schulung nicht teilgenommen werden. Die Teilnehmer müssen sich gemäß der Witterung kleiden und Sicherheitsschuhe tragen. Außerdem empfehlen wir den Personalausweis und ein Passbild mitzubringen. Für die Verpflegung (Mineralwasser, Cola, Saft) ist bei den Schulungen, die bei W. Heidenescher GmbH stattfinden, gesorgt. Für eine weitere Verpflegung haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Die Durchführung von angekündigten Lehrgängen ist von der Teilnehmerzahl abhängig. Für die Ausstellung des Fahrausweises (Staplerschein) ist ein Passbild erforderlich.
Gebühren:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer zu begleichen. Von Privatpersonen ist die Schulungsgebühr vor Schulungsbeginn zu überweisen.

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