Stemmhammer Abbruchhammer Bosch GSH 16-30 mieten
40 €
Nur Abholung- Zustand Neu
Beschreibung
Hallo Liebe Interessenten
Wir vermieten einen leistungsstarken Profi Stemmhammer/ Abbruchhammer Bosch GSH 16-30 Professional blau
Anschlusswert 230 Volt
Leistung: Nennaufnahmeleistung 1750 Watt
Gewicht: 16,5 kg
Schlagenergie 41 Joule
Der Abbruchhammer GSH 16-30 von Bosch besitzt eine enorm hohe Kraft für bis zu 13 Tonnen Abtrag am Tag.
Es gelten folgende Mietpreise
40€ pro Tag 24h
70€ Wochenende 48h
länger auf Anfrage
-Der GSH 16-30 Professional ist ein 1750 Watt starker Abbruchhammer von Bosch mit extremer Kraft für den Abtrag von bis zu 13 Tonnen täglich.
- Eine Vermietung kommt nur mit einem schriftlichen Mietvertrag und gegen Vorkasse der gesamten Mietgebühren und einer Kaution von 100€ zustande .
-Kaution wird erstattet sofern kein Schaden.
-Bei Übergabe benötigen wir einen gültigen Personalausweis.
-Es wird vorausgesetzt, dass der Mietgegenstand in einem einwandfreien und sauberen Zustand wieder zurückgegeben wird.
-Lieferung und Abholung kann nach Absprache und Aufpreis möglich sein.
-Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die Maschine nur mit entsprechender Schutzausrüstung zu betätigen.
Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.
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Rechtliche Angaben
Impressum
Anbieter dieser Internetseite ist:
Michael Neumann
Bruckenackerstraße 23
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E-Mail: 73m.neumann@gmail.com
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Michael Neumann
Quelle: https://www.muster-impressum.de
Hinweise:
Kleinunternehmer i. S. v. § 19 Abs. 1 UStG haben ein Wahlrecht, ob sie Umsatzsteuer abführen wollen. Entscheiden sie sich gegen die Abführung, benötigen sie grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Verfügen sie über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, müssen sie auch im Impressum keine solche angeben. Hinzu kommt, dass Kleinunternehmer häufig nicht ins Handelsregister eingetragen sind, so dass auch insoweit keine Angaben erforderlich sind. Besteht allerdings eine Registereintragung oder wurde eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, sind die entsprechenden Angaben zu machen. Das Muster geht davon aus, dass keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt und dass der Betreiber der Internetseite nicht ins Handelsregister eingetragen ist. Für das Muster wurde ferner von einem journalistisch-redaktionell gestalteten Angebot ausgegangen, so dass die Anbieterkennzeichnung nach § 18 Abs. 2 MStV gesondert aufgenommen wurde.
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