Steuererklärung für Soldaten / Polizisten
VB
Beschreibung
Als Soldat/in ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, die Steuererklärung für 2020 muss bis 31.07.2021 beim Finanzamt sein. Wirst du von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater steuerlich vertreten, verlängert sich die Frist auf den 28.02.2022.
Tel.: 034464664021
Doreen Vester-Radeck
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Rechtliche Angaben
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Vertreten durch den Vorstand
Vorstandsvorsitzender Jörg Strötzel (Steuerberater),
Adrian Weiß und Georg Hennings
Fritz-Voigt-Str. 13, 67433 Neustadt/Wstr.
Kontakt
Beratungsstelle Freyburg
Doreen Vester-Radeck
Traubenweg 11
06632 Freyburg
Telefon
034464/664021
E-Mail
Doreen.vester-radeck@vlh.de
Bei einer Kontaktaufnahme werden die von Ihnen übermittelten Daten zum Zwecke der weiteren Bearbeitung gegebenenfalls auch elektronisch gespeichert. Mit der Übersendung der Daten erklären Sie sich hiermit einverstanden. Sollte eine Mitgliedschaft mit unserem Verein nicht zustande kommen, werden die Daten umgehend gelöscht.
Webseite
www.vlh.de
Registergericht
Ludwigshafen
VR 40809
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesamt für Steuern
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17
56073 Koblenz
Alle im Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. tätigen Steuerberater/innen sind in der Bundesrepublik Deutschland als Steuerberater/in zugelassen und haben ihre Berufszulassung ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland erworben. Die Beratungsstellenleiter/innen, die keine Steuerberater/innen sind, haben die nach § 23 StBerG notwendige Qualifikation und wurden von der jeweils zuständigen Oberfinanzdirektion in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine und ihrer Beratungsstellen eingetragen.
Haftpflichtversicherung
ERGO Versicherung AG
Postfach, 40198 Düsseldorf
Telefon 0211 4770, Telefax 0211 477-2444
Räumlicher Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung:
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens §§ 25 Abs. 2, 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB).
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen für Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
- Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)
Die genannten berufsrechtlichen Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater sind unter www.bstbk.de (Homepage der Bundessteuerberaterkammer) einsehbar.
Verbraucherschlichtungsverfahren:
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Wir weisen ebenfalls nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht an den einschlägigen Verbraucherschlichtungsverfahren teilnehmen.