Straßenbegleitendes Flurstück in Wanzleben: 103 m²; Mindestgebot: 5.300 €; Exposee beachten!!

5.300 € VB

  • Grundstücksart Weitere Grundstücke & Gärten
  • Angebotsart Kaufen
  • Grundstücksfläche 103 m²

Weitere Informationen

Standort

39164 Sachsen-Anhalt - Wanzleben

Beschreibung

**Exposé unter WEITERE INFORMATIONEN: siehe oben!**

OBJEKTBESCHREIBUNG

Die zum Verkauf stehende Fläche ist begrünt. Das Flurstück ist dreieckig geschnitten und leicht abschüssig.

Bei den umliegenden Flächen handelt es sich um Wohnbebauung, Straße und eine Unland-/Grünfläche. Das Flurstück befindet sich direkt an der Straße „Vor dem Schloßtor“ in Wanzleben-Börde.

Das Flurstück befindet sich direkt an der Straße. Keine Ver- und Entsorgungsanschlüsse.

Weitergehende Angaben zur Erschließung des Grundstücks kann der Verkäufer nicht machen. Es ist daher Sache des Erwerbers, sich diesbezüglich bei der Kommune und den zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen zu informieren und notwendige (weitere) Ver- und Entsorgungseinrichtungen/Anschlüsse bzw. die Wiederinbetriebnahme von Anschlüssen entsprechend seines Bedarfs zu seiner Kostenlast zu klären/zu realisieren.

weitere Einzelheiten - siehe Exposee!

LAGE

Das Vertragsgrundstück befindet im Landkreis Börde in der Stadt Wanzleben-Börde und laut Auskunft der Stadt im Innenbereich.

Die Zustimmung zur Nutzung ist über einen Antrag auf Vorbescheid zu klären. Die Stadt Wanzleben-Börde befindet sich westlich von Magdeburg.

weitere Einzelheiten - siehe Exposee!

SONSTIGES

Allgemeine Informationen zur Ausschreibung

Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag des Grundstückseigentümers - Land Sachsen-Anhalt - durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, nach den Richtlinien der Landeshaushaltsordnung Sachsen-Anhalt (LHO LSA).

Der Zuschlag wird grundsätzlich für das Höchstgebot erteilt. Die Zuschlagserteilung ist nicht rechtsmittelfähig. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.

Notariats- und Gerichtskosten sowie alle mit der Durchführung des Vertrages entstehenden sonstigen Gebühren und Kosten sind vom Käufer zu tragen.

Sollte die Abgabe eines Gebotes nicht im eigenen Namen erfolgen, so ist dies kenntlich zu machen und dem Gebot eine formlose Vollmacht beizufügen. Ein Gebot zum Erwerb der ausgeschriebenen Immobilie hat durch Einreichung des Erwerbsantrages zu erfolgen.

Der Erwerbsantrag ist

* bis zum Ausschreibungsende: Freitag, den 25. Oktober 2024, um 12:00 Uhr
* ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
* in einem verschlossenen Umschlag
* mit der Aufschrift: „Nicht öffnen! Betrifft Ausschreibung 217-317-3 (Wanzleben)“
* zu senden an:

Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Außenstelle Magdeburg, z. Hd. Herrn Lorenz, Große Diesdorfer Straße 56/57, 39110 Magdeburg

Hilfsweise kann die Gebotsabgabe auch per E-Mail erfolgen. Dabei ist der ausgefüllte und unterschriebene Erwerbsantrag im pdf-Format an die Adresse: ausschreibung\[at\]lgsa.de unter Angabe des Betreffs: „Ausschreibung 217-317-3 (Wanzleben)“ zu übersenden.

Nicht den Formvorschriften entsprechende, wie auch nicht rechtzeitig abgegebene Gebote werden nicht berücksichtigt!!!

Es besteht ein Mindestgebot in Höhe von 5.300,00 € (in Worten: fünftausenddreihundert Euro) (Gebote, die unter der ausgewiesenen Mindestgebotshöhe liegen, sind grundsätzlich nicht zuschlagsfähig!).

Die Eigentumsverschaffung erfolgt nach schriftlicher Zuschlagserteilung durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bei einem Notariat in Magdeburg.

weitere Einzelheiten - siehe Exposee!

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