Stufenkarre mieten / leihen
10 €
- Art Bau & Handwerk
Beschreibung
Es handelt sich hier ausschließlich um einen Mietgegenstand. Dieser wird bei Vermietung ordnungsgemäß und sauber von uns abgegeben und sollte dementsprechend pfleglich behandelt und sauber nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgegeben werden.
Bei jeder Anmietung muss ein gültiges Ausweis Dokument vorgelegt werden, sowie die zu entrichten Miete zusätzlich die Kaution des jeweiligen Gegenstandes.
Kaution: 20 €
Hochwertiges Aluminium mit integriertem Aluminiumrahmen, sehr robust und langlebig.
Unser Treppenhandwagen nimmt einen integrierten Stahlrahmen an, der ein Gewicht von bis 75 Kilogramm tragen kann und die Anforderungen der meisten Haushalte und Unternehmen erfüllt
Faltbar: Halten Sie einfach den Griff des Wagens und drücken Sie die Ladefläche mit Ihren Schuhen nach unten.
Verstellbarer Griff: Der Gummigriff kann von 96 Zentimetern auf 105 Zentimeter verlängert werden, um seine Höhe zu optimieren, und der Teleskopgriff ist komfortabel zu bedienen.
Er eignet sich hervorragend für den Transport von Kleinteilen wie Getränkekartons, Pappkartons, Kleinmöbel, aber auch zum Einkaufen und Campen.
Warum sie bei uns mieten sollten?
gute Konditionen
Immer erreichbar auch Notdienst vorhanden
Saubere und/ oder neuwertige Geräte
Gute Qualität des Equipments
Alle Angebote können auch durch eine kleine Gebühr geliefert und natürlich auch wieder abgeholt werden werden.
Bitte beachten Sie auch unsere anderen Anzeigen.
Wir haben nicht nur Baumaschinen und Werkzeuge, sondern auch Event Equipment z. B. Zelte, Hüpfburgen etc. Und Transportmöglichkeiten im Angebot.
Besuchen Sie uns doch direkt auf unserer Webseite unter
www.mtk-rent.de !
Sie können entscheiden zwischen 6 Tarifen:
-Den 1 Tag Tarif (24 Std. /8 Betriebsstunden ab Abholung)= normaler Mietpreis
-Den 2 Tage Tarif (48 Std. /16 Betriebsstunden ab Abholung)=
1. Tag normaler Mietpreis + 2. Tag - 50 %
-Den Wochenendtarif Fr.-Mo=3 Tage
(max.72 Std. /24 Betriebsstunden ab Abholung)=
normaler Mietpreis - 40% ab 1. Tag
-Den 1 Woche Tarif = 7 Tage (max.168 Std. /40 Betriebsstunden ab Abholung)=
normaler Mietpreis - 45%
-Den 14 Tage Tarif
(max. 336 Std./ 80 Betriebsstunden ab Abholung) =
normaler Mietpreis - 50%
-Den 1 Monat Tarif = 28 Tage
(max.672 Std. /160 Betriebsstunden ab Abholung)= normaler Mietpreis - 55%
Auch per WhatsApp verfügbar.
TEL: 015111641037
Öffnungszeiten :
Nach Absprache
Von 10-24 Uhr
Rechtliche Angaben
Inhaber:
Marie Kristin Kuschmierz
Bannizastrasse 7
45894 Gelsenkirchen
§19 Kleinunternehmer - Keine Steuer Ausweisbar
AGB's
Es werden ausdrücklich keinerlei mündliche Absprachen getroffen, nur schriftliche Verträge und Absprachen zählen und werden berücksichtigt ! ! !
Sie können Werkzeuge oder Maschinen durch Kontaktaufnahme über unsere Website, per Telefon oder direkt vor Ort mieten - hierbei bitte beachten, zuerst Kontakt zu uns aufzunehmen, da das Lager nicht immer besetzt ist !
Hierzu alles wichtige:
Bei uns kann nur in Bar Gezahlt werden oder per PayPal, nicht mit Kartenzahlung.
§1 Anforderungen an Mieter
- Um unsere teuren Geräte und Materialien zu schützen, können wir nur an Kunden verleihen, die uns einen Ausweis oder ein anderes gültiges deutsches Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen ( mit Wohnanschrift ).
- Jeder potenzielle Mieter unserer Geräte versichert über eine ausreichende Sachkenntnis zu verfügen, um eventuelle Schäden so gut es geht ausschließen zu können !
Hierbei Mindestanforderungen:
lesen der Bedienungsanleitung und der jeweiligen Sicherheitsvorschriften
keine Körperlichen und/ oder geistigen Einschränkungen zu haben die ein Arbeiten mit dem jeweiligen Gegenstand verhindern sowie die nötigen Lizenzen, Erlaubnisse etc. zu besitzen und über die ggf. nötige Schutzkleidung zu verfügen ! Auch alle Geräte nur von Eingewiesenem Personal mit den selben Anforderungen bedienen zu lassen !
§2 Preise beziehen sich ausschließlich auf dies
Die Preise
- richten sich ausschließlich an die Vermietung des jeweiligen Gegenstandes sowie dessen Benutzung nicht jedoch für Schäden, die der Umwelt, Sach oder Haftungs- Schäden jeglicher Art, ob am Werkzeug, den Geräten oder anderen Personen Fahrzeugen etc. zugefügt werden, diese müssen im Zweifel immer vom Mieter Übernommen werden
- sind für eine Mietzeit von 24 std. angegeben, alle Rabattierungen müssen anhand unserer Richtlinien berechnet werden
- auf dem Leihvertrag gelten nur für die zuvor vereinbarte und dort angegebene Mietzeit mit eventueller Rabattierung bei Langzeitmiete (ab 2. Tag), eventuelle Überziehungszeiten müssen im Nachhinein zusätzlich entrichtet werden
§3 Mietzahlung und Verlängerungen sowie ggf. zusätzliche Kosten
Die Mietzeit ist klar deklariert und muss mit der Mietzahlung begonnen werden, Sie endet mit der im Vertrag, angegebenen Mietdauer und kann nur schriftlich vom Vermieter gestattet verlängert werden.
Bei einer verlängerten Mietzeit (Durch den Vermieter gestattet) Sind Kosten in Höhe eines Tagessatzes bei Verspätungen von mehr als 1 Std. Zusätzlich zu entrichten, ggf. Wird die Kaution einbehalten und bei längeren Verspätungen muss zusätzlich noch eine Nachzahlung getätigt werden - (Dies muss allerdings ganz deutlich vom Vermieter gestattet sein ansonsten immer direkt ein Tagessatz Bei verspäteter Abgabe um mehr als 1 Stunde ! ).
Sollte die Mietzeit durch den Mieter eigenständig verlängert werden, ( ohne Vorherige Zustimmung des Vermieters ) ist dies nicht gestattet und so erhöht sich der Tagessatz um zusätzliche 50 % des Normalpreises pro Tag bis zur Rückgabe.
Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer ( im Leihvertrag festgehalten ), und ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters sollte das Gerät spätestens nach 48 Stunden an uns zurückgegeben werden ( natürlich mit den Verbundenen zusätzlichen Überziehungsgebühren ) da ansonsten die Polizei eingeschaltet wird und Strafanzeige wegen Diebstahl gestellt wird !
§4 Verlust und Sicherung des Mietobjekts
Im Bereich Diebstahl verweisen wir ganz klar auf den Mieter, Sobald das jeweilige Equipment/ Gerät etc. vom jeweiligen Mieter mitgenommen wird beziehungsweise unser Gelände verlässt so muss der Mieter dafür sorgen, dass das jeweilige Gerät/ Equipment auch wieder an uns zurückgegeben wird. Sollte es einem Diebstahl unterliegen, so muss der jeweilige Mieter das Gerät vollständig mit dem Neupreis ersetzen auch sollte eine Strafanzeige bei der Polizei erstellt werden ( vorerst durch den Mieter da Ihm/ Ihr die Mietsache übergeben wurde und hierdurch bis zur Rückgabe in seiner/ ihrer Obhut liegt.
Hierbei geltende Vorschriften :
- den vermieteten Gegenstand gegen einen Zugriff unbefugter Dritter zu sichern
- den vermieteten Gegenstand gegen Witterungseinflüsse zu schützen
- auf Nachfrage dem Vermieter (Team von MTK-Rent) den Standort des Gegenstandes unverzüglich mitzuteilen, hierbei gilt zusätzlich : ein Einsatz des Gegenstandes ist ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters nur im Umkreis von 50 km um den Firmen Standort vom Vermieter erlaubt.
- Geräte und Equipment müssen zwingend, falls über Nacht gemietet, in abgeschlossenen Räumlichkeiten und trocken gelagert werden ! (Ausnahme diesbezüglich in unserem gesamten Sortiment, ist alles an Anhängern sowie auch Großgeräte ( Bagger etc. ).
Tipp: Allerdings wäre auch hier eine Unterbringung auf dem eigenen Grundstück über Nacht immer sinnvoll.
§5 Kaution hinterlegen
Zusätzlich zum gewünschten Zeitraum - dem danach errechneten Mietpreis, muss eine Kaution für das jeweilige Arbeitswerkzeug/ arbeitsmaterial in bar hinterlegt werden.
- Sollte der jeweilige Mietgegenstand so wie vorher vereinbart, - In vernünftig adäquatem Zustand, also nicht defekt, Sauber und gegebenenfalls aufgetankt (falls nötig) zurückgegeben werden So erhalten Sie natürlich ihre volle Kaution nach Rückgabe des Gegenstandes zurück.
Sollte der Vermieter keine Möglichkeit haben den Mietgegenstand sofort nach Rückerhalt zu prüfen so kann die Kaution einbehalten werden bis es hierzu die Möglichkeit gibt - dies gilt gerade bei Zweifelhaften Rückgaben oder nicht direkt ersehbaren Mängeln !!!
Ansonsten wird bei Schäden auch zuerst die volle Kaution durch uns einbehalten bis der genaue Schaden geklärt ist und eventuell noch in höherer Leistung zusätzlich durch den Mieter an uns gezahlt werden muss oder gegebenenfalls ein kleinerer Schaden entstanden ist und mit wenigen Mitteln behoben werden konnte. In diesem Fall bekommen Sie natürlich einen Teil ihrer Kaution im Nachhinein erstattet. - Dies ist allerdings immer unsere Entscheidung, bei nicht klaren Schäden Kann zusätzlich ein Gutachter durch uns eingeschaltet werden dessen Kosten werden allerdings in diesem Fall vom Mieter und Vermieter in gleichen Teilen geteilt.
§6 Reservierungen und dadurch entstehende Rechte und Pflichten
Ja klar, kein Problem. Bei uns können auch Geräte reserviert werden. Hierzu benötigen wir einen vorher von uns zugeschickten ausgefüllten Vertrag, dass das jeweilige Gerät oder Equipment zum jeweiligen Tag beziehungsweise mit oder ohne Lieferung etc. verbindlich reserviert wird. Außerdem muss zuvor per Überweisung oder bei uns vor Ort in bar sowie auch die Möglichkeit per PayPal bezahlt werden.
Sollte wetterbedingt bei Geräten oder Equipment storniert werden so kann ein neuer Termin ( 1 malig ) mit uns vereinbart werden, zudem dann die Reservierung abgeschlossen wird.
Sollte jedoch aus anderen Gründen oder auch wetterbedingt komplett storniert werden so verbleibt eine Reservierungsgebühr in Höhe von 50 % eines Tagessatz des jeweiligen Gerätes oder Equipment bei uns (Als Entschädigung beziehungsweise Stornierungskosten).
Jegliche Stornierung muss zwingend, mindestens 2 Stunden vor der geplanten Abholtzeit oder Lieferung bei uns eingehen, wichtig : in schriftlicher Form ! da ansonsten die Höhe eines kompletten Tagessatz es bei uns verbleibt (Als Entschädigung beziehungsweise Stornierungskosten)
§7 Verhalten und Haftung bei Schäden
- Es wird keinerlei Sachmängelhaftung für Geräte und/ oder damit entehenden sowie bereits entstandenen Schäden wie z.B. an Hausleitungen Strom/ Gas/ Wasser etc. Oder an jeglichem anderem durch uns übernommenen
- Geräte müssen stets beaufsichtigt und begutachtet werden durch den Mieter (Fürsorgepflicht/ Aufsichtspflicht beachten)
- alle Schäden am jeweiligen Mietgegenstand müssen direkt und unverzüglich dem Vermieter angezeigt werden - nicht weiterarbeiten !
- Schäden die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind ( im Zweifelsfall muss dies durch Sachgutachter geklärt werden - dieser muss dann von beiden Seiten in gleichen Teilen übernommen werden - die Auswahl und Beauftragung wird vom Vermieter gemacht !) werden immer vom Mieter übernommen - und müssen sofort beglichen werden ( zusätzlich wird im Vorfeld direkt schon die Kaution einbehalten um erste Reperaturanstrebungen oder Gutachten Vorschüsse leisten zu können)!
-auch Transportschäden, egal ob mit unseren Anhängern oder mit ihren eigenen Fahrzeugen/ Anhängern (sofern wir den Transport nicht übernehmen) werden vom Vermieter nicht übernommen !
§8 Verbrauchsmaterialien
Das wieder vollständige auftanken der Geräte, Falls nicht gemacht stellen wir dem jeweiligen Mieter mit 2€ pro Liter Diesel/ normal Benzin in Rechnung.
Alle Gemische müssen bei uns gekauft werden, nicht selber mischen ( Pro Liter Gemisch : 3 € ) !!!
Materialien wie Schleifpapier, Schleifscheiben usw. können mit der gemieteten Maschine oder dem Werkzeug erworben werden.
Unbenutzte Materialien/ungeöffnete Verpackungen können zurückgegeben werden. Sie erhalten dann den Miet- oder Kaufpreis zurück, dies gilt nicht für das jeweilige Gerät - nur für das jeweilige Zubehör.
§9 Lieferungen/ Abholungen
Gegen eine gebühr können alle Mietgegenstände geliefert, sowie auch abgeholt werden, Die Gebühr hierbei richtet sich nach dem Aufwand beziehungsweise der Fahrtstrecke sowie der Größe des oder der Gegenstandes/ Gegenstände.
Es kann in der Zeit von 14 bis 17:00 Uhr oder nach Absprache geliefert werden !
Normaler Transport : 10 € bis 5 km - 1 Strecke - je weiterer km 1,50 € zusätzlich ( alle Gegenstände, die in einem normalen Fahrzeug transportiert werden können - Max 50 kg )
Erweiterter Transport : 20 € bis 5 km - 1 Strecke - je weiterer km 1,50 € zusätzlich ( alle Gegenstände, die mit Pickup oder Anhänger transportiert werden müssen - Max 90kg )
Erschwerter Transport : 25 € bis 5 km - 1 Strecke - je weiterer km 1,50 € zusätzlich ( alle Gegenstände, die mit Anhänger transportiert werden müssen aber mehr als 90 kg wiegen / auch mehrere Geräte zusammen bis max 90 kg )
Maschinen Transport : 30 € bis 5 km - 1 Strecke - je weiterer km 2 € zusätzlich ( alle Bagger/ Großgeräte, die mit dem Maschinentransportanhänger geliefert werden müssen - hier können zusätzlich kleinere Geräte ohne Aufpreis mitgebracht werden - alles was auf die Rücksitzbank passt oder auch Pickup Ladefläche allerdings nur bis ca. 50 kg möglich )
Alle Transportpreise Beziehen sich ausschließlich auf die Lieferung oder die Abholung, bei Lieferung und Abholung werden von der einen Strecke 25 % der Kosten reduziert.
( Bsp. Lieferung mit Abholung- Entfernung 7 km von uns bis zum Kunden / normaler Transport
= 10 € + 3 € Entfernungszuschlag Lieferung , dann 10€ + 3 € -25% für die Abholung = 22,75 €
§10 Verschleiß/ Wartung
Die Kosten für den Verschleiß von z. B. Diamantbohrern sowie Bohrkronen die mit der Maschine gemietet werden, berechnen wir anhand einer Tabelle ( diese finden Sie unten oder auf Nachfrage erhältlich ). Die Berechnung für den Verschleiß von Schleiftellern und Diamantscheiben steht immer in der jeweiligen Gerätebeschreibung, kann natürlich aber auch gern angefragt werden. Für das Schärfen von z. B. gemieteten Ketten von Kettensägen, Meißeln, Hobeln berechnen wir eine einmalige Pauschale ( auch diese muss individuell angefragt werden ).
§11 Geräte/ Werkzeuge Reinigung
Da alle Geräte die sie von uns erhalten: funktionstüchtig sowie sauber und aufgetankt sind, erwarten wir diese auch so wieder zurück !
Wenn das nicht der Fall ist, werden zusätzlich zum Mietpreis Reinigungsarbeiten je nach Gerät und nach stärke der Verschmutzung sowie auch eventuelle Reparaturen nach Art und Aufwand der Reparatur sowie abhängig vom Gerät, im Nachhinein noch fällig. Diese Kosten muss der jeweilige Mieter (Falls notwendig) Übernehmen und direkt bei uns entrichten.
Es gibt es für manche Geräte sehr sehr wichtige Dokumentations/ Nachweis Vorschriften des Reinigens bzw. des Zustandes nach der Benutzung.
Bei allen Spritzgeräten oder anderen Komplexen innenliegenden Verschmutzungen sind diese Reinigungspauschalen besonders hoch, können sogar bis hin zum Defekt oder einer erheblichen Wertminderung führen. - Dies muss immer durch den Mieter ( der in diesem Fall bis zur Rückgabe für uns immer der Verursacher ist ) übernommen werden.
Hüpfburgen/ Partyzelte :
- müssen gereinigt, ggf. Abgesaugt (bei Hüpfburgen) und trocken zurückgegeben werden und zusätzlich muss dies mit Fotos und mind. einem Video dokumentiert werden und an uns vor Abgabe oder vor Ort bei der Rückgabe gesendet werden. Sollte dies nicht gemacht worden sein oder eines der vorliegen Fälle nicht korrekt durchgeführt worden sein, eventuell nass etc. so werden zwischen 10€ und 150€ Reinigungspauschale (je nach Gerät - steht in der jeweiligen Gerätebeschreibung) einbehalten.
Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie ganz klar, die von uns sauberen Geräte auch wieder sauber zurückzubringen ! ! !
§12 Mietdauer Tarife
Sie können entscheiden zwischen 6 Tarifen:
Gilt ausschließlich bei Vertragsbeginn und wird auf dem Leihvertrag festgehalten, im Nachhinein ist bei einer Verlängerung nicht mehr die Möglichkeit gegeben zu wählen.
Eine Verlängerung bedeutet immer, ( Bei Zustimmung des Vermieters ) mindestens den Normalpreis pro Tag !
-Den 1 Tag Tarif : (24 Std. /8 Betriebsstunden ab Abholung)= normaler Mietpreis
-Den 2 Tage Tarif : (48 Std. /16 Betriebsstunden ab Abholung)= 1. Tag normaler Mietpreis + 2. Tag - 50 %
-Den Wochenendtarif Fr.-Mo=3 Tage : (max.72 Std. /24 Betriebsstunden ab Abholung)= - 40% ab 1. Tag
-Den 1 Woche Tarif = 7 Tage : (max.168 Std. /40 Betriebsstunden ab Abholung)= - 45% ab 1. Tag
-Den 14 Tage Tarif : (max. 336 Std./ 80 Betriebsstunden ab Abholung) = - 50% ab 1. Tag
-Den 1 Monat Tarif = 28 Tage : (max.672 Std. /160 Betriebsstunden ab Abholung)= - 55% ab 1. Tag
Bei Geräten mit Betriebsstundenzählern werden die Betriebsstunden genau abgelesen. Vorher und nachher und sollten die Geräte über die gemietete Nutzung der Betriebsstunden drüber hinaus sein, So wird der Anteil im Nachhinein berechnet und muss zusätzlich entrichtet werden