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Beschreibung
Stressfrei umziehen mit GetMovers – Ihr Umzugsprofi für jede Entfernung!
Egal, ob Sie einen lokalen Umzug, einen Langstreckenumzug innerhalb Deutschlands oder einen europa- bzw. weltweiten Umzug planen – GetMovers steht Ihnen zur Seite! Auch Unternehmen vertrauen auf uns für den reibungslosen Umzug ihrer Mitarbeiter und Büros, sowohl national als auch international.
Unsere Dienstleistungen im Überblick:
-Umzüge jeder Art und Entfernung: Vom schnellen Ortswechsel bis zum internationalen Umzug.
-Möbeltransporte: Sicherer Transport Ihrer Möbel, ganz nach Ihren Bedürfnissen.
-Umzugshelfer auf Abruf: Wenn Sie zusätzliche Hände brauchen, sind wir zur Stelle.
-Verpackung und Umzugsmaterial: Umzugskartons und alle nötigen Verpackungsmaterialien.
-Ein- und Auspackservice: Wir kümmern uns um alles, damit Sie sich entspannen können.
-Möbelmontage: Aufbau und Abbau Ihrer Möbel am neuen und alten Standort.
-Halteverbotszonen einrichten: Ideal für enge Parksituationen, damit Ihr Umzug reibungslos verläuft.
Mit GetMovers wird Ihr Umzug leicht, schnell und professionell. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen!
Zusätzlich bieten wir spezifische Dienstleistungen wie Möbeltransporte oder die Bereitstellung von Umzugshelfern an, um den individuellen Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden.
Des Weiteren stellen wir Umzugskartons und Verpackungsmaterial zur Verfügung, bieten Ein- und Auspackdienste sowie Möbelaufbau und -abbau an.
Bei Bedarf richten wir schnell und unkompliziert Halteverbotszonen ein, besonders ratsam, wenn die Parksituation in Ihrer Straße sowohl an der alten als auch an der neuen Wohnanschrift oft schwierig ist.
Rechtliche Angaben
GET Transport & Logistik KG
Langenbeckplatz 3
65189 Wiesbaden
Handelsregister: HRA 11653
Registergericht: Wiesbaden
Vertreten durch: Timur Geroev
Kontakt
Telefon: +49 (0) 611 945 839 03
Telefax: +49 (0) 611 945 839 05
E-Mail: t.geroev@getmovers.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)
Der Anbieter der Umzugsleistung ist die GetMovers - GET Transport & Logistik KG, Langenbeckplatz 3, 65189 Wiesbaden (nachfolgend: GetMovers)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen GetMovers und dem Kunden. Diese AGB´s gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) von Kunden werden nicht akzeptiert.
1.) Leistungen von GetMovers
GetMovers organisiert und führt Umzüge durch und kann in diesem Zusammenhang bestimmte Leistungen erbringen. Die Leistungen werden in Basisleistungen und Sonderleistungen unterteilt.
1.1) Basisleistungen
Folgende Leistungen sind für die Durchführung des Umzugs mit GetMovers vom Vertragsumfang mit umfasst:
Organisation und Planung des Umzugs
An- und Abfahrt des Fahrzeugs
Umzugspersonals in angemessenem Umfang sowohl an Be- als auch Entladestelle
Be- und Entladung des Umzugsgutes in das Transportfahrzeug durch das Umzugspersonal
Transport des Umzugsgutes zum Einzugsort
Entladung des Umzugsgutes durch das Umzugspersonal am Einzugsort
Kraftstoff für das bzw. die Transportfahrzeuge
Equipment und Umzugsmaterialien für das ordentliche Beladen und Schützen der Möbelstücken (Möbelschutzdecken, Stretchfolie, Zurrgurte etc.)
Gesetzliche Transport- und Haftpflichtversicherung
1.2) Sonderleistungen
Folgende Leistungen können für die Durchführung des Umzugs mit GetMovers gegen zusätzliches Entgelt hinzu gebucht werden:
Auf- und Abbau von Möbeln und Küchen
Ein- und Auspacken von Umzugskartons
Einrichtung von Halteverbotszonen
Bereitstellung von Verpackungsmaterialien
Bereitstellung von Möbelliften
Einlagerung des Umzugsgut
Abschluss von Zusatzversicherungen
Erweitert der Kunde nach Vertragsabschluss den Leistungsumfang oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen für GetMovers unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Kunden entsprechend der Anlage 1: Preis und Leistungsverzeichnis zusätzlich zu vergüten.
1.3) Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und weitere Installationsarbeiten berechtigt.
1.4) Generell vom Transport ausgeschlossen sind gefährliche Güter. Gefährliche Güter sind Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter und/oder Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Sachen ausgehen. Zudem können Güter auch vom Gesetzgeber als gefährliche Güter eingestuft worden sein.
Typische Beispiele sind Chemikalien, Flüssiggas, Feuerwerkskörper, Benzin, Heizöl, bestimmte Düngemittel und andere leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten, bestimmte Abfälle, radioaktive Stoffe aller Art (z. B. für medizinisch und technische Anwendungen) aber auch Stoffe, die in kleinen Mengen keinerlei Gefahr darstellen, aber in großen Mengen gefährlich sein können (z. B. Sprühdosen).
1.5) Auch ist der Transport von Umzugsgut, für welches eine besondere Genehmigung oder eine behördliche bzw. staatliche Erlaubnis für den Export oder Import erforderlich ist, ausgeschlossen, soweit GetMovers dem Transport nicht vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.6) GetMovers kann einen weiteren Frachtführer, Möbelspediteur oder Subunternehmer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen. Daneben hat GetMovers das Recht, weitere Unternehmen zur Erbringung zusätzlich durch den Kunden gebuchter weiterer Leistungen hinzuzuziehen.
1.7) Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.
1.8) GetMovers erbringt ihre Verpflichtungen mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes.
2.) Zustandekommen des Vertrages
Die vertraglichen Leistungen von GetMovers werden vor dem Vertragsabschluss konkretisiert.
Nachdem der Kunde die ersten Informationen an GetMovers übermittelt und Interesse an der Durchführung des Umzugs besteht, kann der Kunde entscheiden, ob alle angebotsrelevanten Daten bei einem kostenfreien digitalen Besichtigungstermin, Vor-Ort Termin oder per E-Mail mithilfe einer Inventarliste eingeholt werden sollen.
Der Kunde verpflichtet sich alle Angaben wahrheitsgemäß anzugeben, da auf der Grundlage dieser Informationen ein Festpreis-Angebot erstellt wird.
Das Festpreis-Angebot wird per E-Mail an den Kunden übermittelt. Entspricht das Angebot den Vorstellungen des Kunden, kann dieser den Umzug buchen. Hierfür muss der Kunde den beim Festpreis-Angebot angehängten Umzugsvertrag unterschreiben und per Fax oder eingescannt per E-Mail zurückschicken.
Nach Erhalt des unterschriebenen Umzugsvertrags bestätigt GetMovers per E-Mail den Umzug und fordert den Kunden auf die in den AGB´s festgelegte Anzahlung zu leisten (siehe Punkt 5)
Die ordnungsgemäße Leistung der Anzahlung stellt eine verbindliche Annahme des Angebots von GetMovers seitens den Kunden dar, durch den der Vertrag mit GetMovers zustande kommt.
3.) Datenschutz
GetMovers verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrags und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
4.) Pflichten des Kunden
4.1) Vor Vertragsabschluss und spätestens 7 Tage vor Beginn des Umzugs verpflichtet sich der Kunde, die Angaben im Angebot, der Umzugsgutliste (UGL), sowie im E-Mail Verlauf auf Richtigkeit zu überprüfen. Im Falle, dass am Umzugstag von den Mitarbeitern vor Ort ein Mehraufwand festgestellt wird, ist der Kunde verpflichtet, die zusätzlich zu erbringenden Leistungen nach Vollendung des Umzugs zu bezahlen. Die Preise des jeweiligen Mehraufwandes werden dem Kunden spätestens 7 Tage vor Beginn des Umzugs zugesendet und sind verbindlich und nicht verhandelbar.
4.2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderliche Vorbereitungshandlungen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Umzugs rechtzeitig vorzunehmen, insbesondere das Umzugsgut zu verpacken und darauf zu achten, dass die gepackten Kartons nicht schwerer als 30kg sind. Vorstehendes gilt nicht, soweit der Kunde entsprechende Vorbereitungsleistungen als Zusatzleistungen bei GetMovers gebucht hat.
4.3) Falls erforderlich, ist der Kunde für die Einholung von behördlichen Genehmigungen für Halteverbotszonen für den vereinbarten Zeitraum des Umzugs am Ein- und Auszugsort verantwortlich. Soweit der Kunde bei GetMovers als Zusatzleistung die Besorgung einer Halteverbotszone für den Auszugsort und/oder den Einzugsort gebucht hat, ist GetMovers verpflichtet, sich um die Besorgung von Halteverbotszonen für den mit dem Kunden vereinbarten Umzugszeitraum zu bemühen. Die Besorgung von Halteverbotszonen steht insbesondere jeweils unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung.
4.4) Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, GetMovers sämtliche aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben die für das betreffende Umzugsgut erforderlichen Dokumente/Begleitpapiere, Erlaubnisse, Lizenzen, Zolldokumente – soweit jeweils erforderlich – zur Verfügung zu stellen. Entsprechend § 451b Abs. 3 S. 2 HGB ist GetMovers nicht verpflichtet, diese Unterlagen zu prüfen.
4.5) Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport zu sichern bzw. sichern zu lassen. Zur Überprüfung dieser vom Kunden vorgenommenen Transportsicherung ist GetMovers nicht verpflichtet.
4.6) Bei Abholung des Transportgutes ist der Kunde verpflichtet nachzuprüfen, dass an der Beladestelle kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen wird. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass er selbst an der Be- und Entladestelle anwesend ist, um alle anfallenden Arbeitspapiere unterzeichnen zu können. Ist er daran gehindert, benennt der Kunde GetMovers einen bevollmächtigten Dritten, der zur Absendung bzw. In Empfangnahme des Umzugsgutes, zur Überprüfung desselben auf Schäden und zur Abnahme der Leistungen von GetMovers berechtigt ist. Der Kunde hat seinen Bevollmächtigten dementsprechend über alle Auftragsdetails, Vertragsangelegenheiten und sonstige Vereinbarungen zu informieren.
Bei Verspätungen die dadurch entstehen, dass der Kunde abwesend ist oder auch nicht vor Ort ordnungsgemäß vertreten wird, ist GetMovers berechtigt, wegen der entstehenden Drittkosten einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20,00 € brutto pro angefangener halben Stunde pro vor Ort anwesendem Umzugsmitarbeiter zu berechnen. Ab 3 Stunden Wartezeit ist GetMovers berechtigt, ohne die Erbringung ihrer Umzugsdienstleistungen den vertraglich vereinbarten Frachtlohn dem Kunden im Wege des pauschalierten Schadensersatzes vollständig zu berechnen. Dem Kunden ist in beiden Fällen der Nachweis gestattet, der geltend gemachte Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Unzugänglichkeit an der Be- und/oder Entladestelle einer kostenpflichtigen Parkverbotszone zuzustimmen. Gibt der Kunde an, die Be- und/oder Entladestelle sei für einen Lkw bis auf 20 Meter ohne Probleme zu erreichen und ist dies am Tage der Auftragsdurchführung durch abgestellte Fremd-Pkw oder andere Hindernisse nicht der Fall, so werden seitens GetMovers Mehrkosten auf Grund Mehraufwandes in Höhe von 35,00 € brutto pro angefangener Stunden und Arbeiter für die Zeit des Be- und Entladens zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufzüge, die vom Auftraggeber als vorhanden angegeben, am Tage der Auftragsausführung aber nicht vorhanden oder defekt sind. Als nicht vorhanden gelten zudem Fahrstühle, in welche weniger als 50 % des zu transportierenden Gutes hineinpassen.
5.) Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1) Getmovers bietet folgende Zahlungsmodalitäten an:
Vorkasse / SEPA Überweisung / Sofortüberweisung
Zahlung mit Kreditkarte / EC-Karte am Umzugstag per Zahlungslink
Paypal (4% Gebühren)
American Express / Amex (4% Gebühren)
GetMovers behält sich vor, weitere Zahlungsmodalitäten, insbesondere mit Zahlungsdienstleister anzubieten.
Grundsätzlich hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes zu leisten. Diese Anzahlung ist unabhängig der gewählten Zahlungsmethode zu erbringen.
5.2) Sofern der Kunde die Zahlungsmodalitäten Vorkasse/Überweisung oder Paypal wählt, muss der gesamte Rechnungsbetrag bis zu 2 Werktage vor Beginn des Umzugs auf dem Konto von GetMovers eingegangen sein. Bei der Zahlung via PayPal müssen auf dem Rechnungsbetrag zusätzliche Gebühren in Höhe von 4% hinzugerechnet werden.
Bei Umzügen ins Ausland muss der gesamte Rechnungsbetrag spätestens 3 Werktage vor Beginn des Umzug zu 100% überwiesen sein
Bei der Auswahl der Zahlungsmodalitäten Barzahlung oder EC-Karten Zahlung muss der Rechnungsbetrag am Umzugstag gezahlt werden. Der Kunde muss bei der EC-Karten Zahlung berücksichtigen, dass die Tageslimits für Zahlungen nicht überschritten werden.
5.3) In dem Fall, dass der Betrag nicht in der vorgegeben Frist überwiesen wurde, ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet die Dienstleistung zu beginnen.
5.4) Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut einzubehalten oder auf Kosten des Kunden einzulagern.
6.) Rücktritt, Kündigung und Widerrufsrecht
6.1) Kündigungsrecht des Kunden
Der Kunde kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde, so kann GetMovers, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht dem Risikobereich von GetMovers zuzurechnen sind, gemäß § 415 Abs.1 HGB entweder die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was GetMovers infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, oder ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.
6.2) Daneben räumt GetMovers dem Kunden ein Stornierungsrecht wie folgt ein:
6.2.1) Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss,
jedoch mindestens 15 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat GetMovers einen Anspruch auf 20 % der vereinbarten Vergütung.
6.2.2) Storniert der Kunde den Vertrag später als 15 Tage, jedoch mindestens 8 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin,
so hat GetMovers einen Anspruch auf 50 % der vereinbarten Vergütung.
6.2.3) Storniert der Kunde den Vertrag später als 15 Tage, jedoch mindestens 8 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin,
so hat GetMovers einen Anspruch auf 50 % der vereinbarten Vergütung.
6.2.4) Storniert der Kunde den Vertrag später als 7 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat GetMovers einen Anspruch auf 100 % der vereinbarten Vergütung.
6.2.5) Die Möglichkeit zur Stornierung entfällt, soweit der ursprünglich vereinbarte Umzugstermin bereits einmal nach Vertragsschluss durch den Kunden verschoben und diese Verschiebung durch GetMovers akzeptiert wurde.
6.2.6) Stornierungen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen und müssen von GetMovers schriftlich bestätigt sein. Eine E-Mail ist hierbei ausreichend.
6.3) Kündigungsrecht für GetMovers
GetMovers hat das Recht jederzeit und auch während des Umzugs von dem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, falls:
6.3.1) GetMovers keine Kapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen hat bzw. die vereinbarten Termine nicht einhalten kann,
ohne dass GetMovers dies hat vorhersehen und/oder hat verhindern können und ohne, dass GetMovers diese Umstände zu vertreten hat.
6.3.2) bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines anerkannten Interesses von GetMovers rechtfertigen, z. B. im Falle höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen.
6.3.3) bei Beginn des Umzugs festgestellt wird, dass eine Durchführung des Umzugs mit Risiken und Gefährdungen für die Öffentlichkeit, insbesondere im Straßenverkehr, verbunden ist (z.B bei möglichen Überladungen)
Storniert GetMovers den Umzug einen Tag vor dem vereinbarten Umzugstermin oder am Umzugstag selbst, so hat der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 100 % des Gesamtbetrages des zwischen GetMovers und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Diese Entschädigung dient dem Zweck, die Differenz abzudecken, die dem Kunden zu einem tatsächlich durchgeführten Ersatzgeschäft entstehen. Ein Anspruch auf Entschädigung entfällt beim Eintritt des unter Punkt 6.3.3 beschriebenen Falls. In diesem Fall hat GetMovers dem Kunden gegenüber den Anspruch auf die in Punkt 6.2 genannten Kosten.
Die Erklärung des Rücktritts durch GetMovers hat schriftlich zu erfolgen, wobei eine E-Mail ausreichend ist
7) Änderung des Umzugsdatums nach Vertragsschluss / Flexibles Umzugsdatum
7.1) Änderung des Umzugsdatums
Eine Änderung des Umzugsdatums nach Vertragsschluss ist möglich, soweit das Umzugsdatum zum Zeitpunkt der Änderung mehr als 15 Tage in der Zukunft liegt und das neue Umzugsdatum nicht innerhalb der nächsten 15 Tage (ab Zeitpunkt der Änderung) liegt.
Die Bearbeitungsgebühr für die Änderung des Umzugsdatums beträgt 39,00 € brutto.
Sofern das Umzugsdatum zum Zeitpunkt der Änderung weniger als 15 Tage entfernt liegt, ist keine Änderung des Umzugsdatums mehr möglich
7.2) Flexibles Umzugsdatum
Der Kunde kann bei dem Umzug die Option FlexDate (flexibles Umzugsdatum) hinzubuchen und erhält dadurch einen reduzierten Preis. Der Kunde wählt ein Datum und kann einen Zeitraum von +3, +6, +13, +20 oder +27 Tagen auswählen, innerhalb dessen der Umzug stattfinden soll. Eine nachträgliche Änderung dieses Datums ist ausgeschlossen. GetMovers teilt dem Kunden mindestens 10 Tage vor dem finalen Umzugsdatum mit, wann der Umzug stattfinden wird. Eine Änderung des finalen Umzugsdatums durch den Kunden ist nicht möglich, da sich der reduzierte Preis aus der Möglichkeit einer effizienten Planung der Ressourcen und Fahrtstrecken ergibt, die mit den Fahrten und Ressourcen von anderen Kunden abgestimmt sind. Bei Kündigungen kommt Punkt 8. dieser AGB zur Anwendung. Wenn der Kunde die Option FlexDate gewählt hat, ist eine nachträgliche Änderung des Datums i.S.d. 9.1 nicht möglich.
8.) Rechtswahl
Auf Verträge zwischen GetMovers und ihren Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen bzw. europäischen Kollisionsrechts Anwendung. Für Verträge mit Verbrauchern sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern dem Kunden diese einen weitergehenden Schutz gewähren.
Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen GetMovers und dem Kunden der Sitz von GetMovers.
Allgemeine Haftungsbestimmungen
Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß $451g HGB
GetMovers haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden.
1.) Haftungsgrundsätze
GetMovers haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet.
2.) Haftungshöchstbetrag
Die Haftung von GetMovers wegen Verlust oder Beschädigung ist gemäß § 451 e HGB auf einen Betrag von 620,- € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung von GetMovers auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet GetMovers wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre
3.) Transport- und Lagerversicherung
Es besteht die Möglichkeit, eine weitergehende Haftung als die gesetzliche mit GetMovers zu vereinbaren und eine Transportgüterversicherung zum Neuwert abzuschließen.
4.) Wertersatz
Hat GetMovers für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
5.) Besondere Haftungsausschlussgründe
GetMovers ist gemäß § 451 d HGB von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
a) Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden (§ 451 d Abs.1 Nr.1 HGB);
b) ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.2 HGB);
c) Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.3 HGB);
d) Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern (§ 451 d Abs.1 Nr.4 HGB);
e) Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern GetMovers den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat (§ 451 d Abs.1 Nr.5 HGB);e) Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen (§ 451 d Abs.1 Nr.6 HGB); f) natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet (§ 451 d Abs.1 Nr.7 HGB).
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. GetMovers kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn GetMovers alle ihr nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
(2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind.
6.) Geltung der Haftungsbefreiungen und Begrenzungen
Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern GetMovers nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs.
7.) Schadensanzeige , §§438, 451 f HGB
Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sind nach Anlieferung GetMovers gegenüber gemäß § 451 f Nr.1 HGB spätestens am nächsten Tag detailliert und hinreichend konkret in Textform (E-Mail, Brief) anzuzeigen. Ein einfacher Vermerk auf dem Leistungsnachweis, Ablieferungsbeleg oder Schadensprotokoll genügt dieser Anzeigepflicht nicht. Im Übrigen gelten dieselben Grundsätze wie im Rahmen des § 438 HGB: Die Schadensanzeige muss demnach inhaltlich ausreichend konkretisiert sein. Pauschale oder oberflächliche Rügen genügen nicht.
Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen GetMovers gegenüber gemäß § 451 f Nr.2 HGB innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert und hinreichend konkret in Textform, angezeigt werden.
Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, so erlöschen die Haftungsansprüche des Kunden.
Überschreitungen der Lieferfrist müssen gemäß § 438 Abs.3 HGB binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen ebenfalls, wenn der Kunde GetMovers gegenüber diese nicht innerhalb dieser Frist nach Ablieferung anzeigt
Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten und hinreichend konkreten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt